GEZ Befreiung in 3 Schritten
Hartz 4 heißt für die meisten: man lebt von nichts. Die paar Euro gehen für Miete und Essen drauf. Ein kleines Trostpflaster: wer Hartz 4 bezieht, kann sich von der GEZ befreien. Und außerdem... wer guckt abends Staatsfernsehen?
Grundlage der GEZ Befreiung
Der Rundfunkstaatsvertrag legt im §6 Gebührenbefreiung zur Gebührenbefreiung natürlicher Personen fest:
"Von der Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag folgende natürliche Personen und deren Ehegatten im ausschließlich privaten Bereich befreit:
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),
- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches" (Quelle: Rundfunkstaatsvertrag)
Drei Schritte zur GEZ Befreiung
Was müssen Sie tun, um nicht mehr GEZ zu zahlen?
- Gehen Sie ins Bürgerbüro/ Rathaus/ Sozialamt. Je nach Wohnort heißt die Behörde anders.
- Stellen Sie dort einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung.
- Legen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres aktuellen ALG2 Bescheids bei. Wichtig: die genaue Berechnung von Hartz IV muss mit dabei sein. (Sonst stellt sich die GEZ quer)
Alternative: Sie füllen den GEZ Befreiungsantrag online bei der GEZ aus. und drucken ihn aus. Dann unterschreiben Sie ihn. Zusammen mit einer Kopie vom Hartz IV Bescheid gehts in die Post.
Postadresse der GEZ:
GEZ
50656 Köln
Ja, die Adresse ist wirklich so kurz, steht so auf der GEZ Webseite. Das war's schon! Ab dem 1. des Folgemonats nach Antragstellung ist die GEZ Befreiung wirksam. Die brachiale Alternative: Sie schreiben der GEZ, dass Sie kein Rundfunkgerät besitzen, daher soll man Sie aus der Liste bitteschön streichen! Und wenn der Gebührenfahnder kommt, schlagen Sie ihm die Tür vor der Nase zu. Nur sicher ... das ist nicht jedermanns Sache.

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