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Arbeitsmarkt '02
Arbeitslose: 3.643.000
Quote: 8,2% (West 7,0%, Ost 12,6%)
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Kurzarbeit: 1.400.000 Auf Alg II waren 4.968.035 Menschen angewiesen, auf Sozialgeld 1.840.690

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Zeitarbeit - Tipps zum Arbeitsvertrag

Sie wollen in einer Zeitarbeitsfirma arbeiten? Es gibt verschiedene Punkte, die Sie beachten sollten. Ihr neuer Arbeitgeber hat Pflichten, die er einhalten muss.

Handschlag auf den ArbeitsvertragAchten Sie darauf, dass die Zeitarbeitsfirma dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsfirmen angeschlossen ist. Die Firma sollte von der Bundesagentur für Arbeit eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben. Diese sollten Sie sich zeigen lassen.

Die Zeitarbeitsfirma muss Ihnen auch zwischen Ihren Einsätzen in Firmen Lohn zahlen. Als Arbeitnehmer in einer Zeitarbeitsfirma haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub. Sollten Sie krank werden, muss Ihnen der Lohn weiter gezahlt werden, für Sie gelten auch die normal üblichen Arbeitsbestimmungen (Mutterschutz, Kündigungsschutz usw.)

Bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird...

Sie wollen mit einer Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag abschließen? Dann beachten Sie die folgenden Punkte:

Ihr Arbeitsvertrag sollte schriftlich zwischen Ihnen und der Zeitarbeitsfirma abgeschlossen werden. Er soll Name und Anschrift der Vertragspartner, also von Ihnen und der Zeitarbeitsfirma enthalten. Auch die zuständige Erlaubnisbehörde sollte aus dem Vertrag ersichtlich sein.

Weiter sollte enthalten sein:

  • die Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • die Arbeitszeit
  • wie hoch Ihre Vergütung sein wird
  • eine Regelung, falls Sie erkranken sollten
  • wie der Urlaub geregelt wird
  • Kündigungsfristen
  • Tarifvereinbarungen
  • welches Einsatzgebiet für Sie gilt.

Unterweisungen in der Sicherheit und gegebenenfalls eine Sicherheitsausrüstung sollte Ihnen von der Zeitarbeitsfirma zur Verfügung gestellt werden.

Die Zeitarbeitsfirma sollte Ihnen das „Merkblatt für Leiharbeiter“ von der Bundesagentur für Arbeit aushändigen. Sollten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, beachten Sie, dass er höchstens für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden darf. Ist er kürzer, darf er innerhalb der zwei Jahre auch nur zweimal verlängert werden.

Wenn Ihnen bei einem Einsatz als Zeitarbeiter von der Firma ein fester Arbeitsplatz angeboten wird, können Sie das Angebot annehmen. Die Zeitarbeitsfirma darf Sie nicht an sich binden. Allerdings sollten Sie die Kündigungsfristen einhalten. Schließen Sie mit ihrem neuen Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag ab.

Arbeit als Leiharbeiter einer Zeitarbeit kann eine Möglichkeit sein, im Berufsleben Erfahrungen zu sammeln und neue Arbeitsgebiete kennen zu lernen.

Aber es birgt auch die Gefahr, vom Arbeitgeber des Einsatzgebiets verheizt zu werden. Arbeiter, die nur kurz in einer Firma einen Job erledigen, fallen schnell aus der Sorgfaltspflicht heraus. Achten Sie darauf, was Sie unterschreiben, auch Zeitarbeiter haben Rechte.


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