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Rund um die Wohnung - Hartz 4 Spielregeln

Haben Sie eine angemessene Wohnung? Hartz 4 gibt je nach Ort vor, was für Sie angemessen ist und was nicht. Zudem gibt eine Menge weiterer Regeln, die die Wohnung Hartz 4 mäßig behandeln.

Was ist eine angemessene Wohnung?

Hartz 4 setzt jeweils eine Grenze bei der Größe und der Miethöhe einer Wohnung. Hartz 4 gibt z.B. diese Wohnflächen für Hamburg vor:

  • Eine Person: bis 45 Quadratmeter
  • Zwei Personen: bis 55 Quadratmeter
  • Drei Personen: bis 75 Quadratmeter
  • Vier Personen: bis 85 Quadratmeter
  • ab dann gilt für weitere Personen: Für jeden weitere 10 Quadratmeter

Ist die Wohnung größer, gilt sie als nicht angemessen. Wenn die Miete und die Nebenkosten aber nicht höher sind, als die einer angemessenen Wohnung, dann darf sie größer sein.

wohnen im Betonsilo

Dennoch haben Sie kein Recht auf maximale Grenzen: Junge Leute dürfen auf andere Wohnmöglichkeiten verwiesen werden. Z.B. in einer WG, zur Untermiete oder in der elterlichen Wohnung.

Mietgrenzen

Auch hier wieder am Beispiel der Stadt Hamburg: Das darf Ihre Wohnung maximal kosten:

  • Eine Person: bis 318 Euro
  • Zwei Personen: bis 409 Euro
  • Drei Personen: bis 499 Euro
  • Vier Personen: bis 576 Euro
  • Fünf Personen: bis 653 Euro
  • ab dann gilt für weitere Personen: Für jede weitere bis 77 Euro

Leben Sie in einer Sozialwohnung? Hartz 4 regelt dann nur die Größe. Bei öffentlich geförderten Wohnungen spielt auch eine sonst zu hohe Miete keine Rolle.

Teure Wohnung: Hartz 4 fordert Konsequenzen

Liegen Fläche oder Miete über der Grenze, kann von Ihnen verlangt werden, die Kosten zu senken. Z.B. indem Sie einen Untermieter aufnehmen. Wenn Sie das nicht wollen oder können, kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie innerhalb von drei Monaten umziehen. Und zwar in eine billigere Wohnung. Hartz 4 regelt aber auch Ausnahmefälle

  • wenn Sie nachweisen können, dass es keinen angemessenen Wohnraum gibt.
  • wenn Sie nur kurz Leistungen beziehen, und ein Untermieter deshalb nicht in Frage kommt.
  • wenn die Mietgrenze so wenig überschritten wird, dass ein Umzug nicht wirtschaftlich wäre.
  • wenn die Miete nicht mehr als 10% über der Grenze liegt und persönliche Härtegründe hinzukommen.

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