Hartz 4 - Tipps und Auswege

Hauptrubriken

  • Geld und Vermögen
    • Altersvorsorge
    • Anspruch & Leistung
    • Freibeträge
    • Hartz IV - Wieviel?
    • Kindergeld
    • Kreditkarte
    • Kürzung von Hartz 4
    • Vermögen
    • Was ist Einkommen
  • Job und Bewerbung
    • Ratgeber Bewerbung
    • Arbeit im Ausland
    • Buchempfehlungen
    • Einstiegsgeld
    • Franchise Check
    • Fremdsprache lernen
    • Hartz IV trotz Arbeit
    • Kostenübernahme
    • Kurzarbeit
    • Ratgeber Selbstständigkeit
    • Schwarzarbeit
    • Selbstständig im Web
    • Versicherung und Arbeitszeit
    • Virtueller Arbeitsmarkt
      • Teil 2: Weiterbildung
    • Weiterbildung bei ALG 2
    • Zeitarbeit
    • Zeitarbeit Arbeitsvertrag
    • Jugend & Arbeit
  • Tipps zum Sparen
    • Themenüberblick
    • Benutzung der Kochkiste
    • Computer
    • Fernsehgeräte
    • Haushaltskasse
    • Kochkise aus Karton
    • Kochkiste aus Holz
    • Kochkiste: billig kochen
    • Sparen? Kaufen?!
    • Strom sparen
    • Stromsparen im Haushalt
    • Wasser sparen
  • Wohnung
    • Angemessene Wohnung
    • Umzug mit Hartz4
    • Bedarfsgemeinschaft
    • GEZ Abmeldung
    • GEZ Befreiung
    • Miete & Versicherung
    • Hausbesuch vom Amt
    • Kochbuch
    • News-Aggregator
  • Politik
    • 58er Regelung
    • Förderung 2009
      • Konzepte und Pläne
      • Politik 2008
      • Politik 2007
      • Rechtslage 2006/ 2007
    • Hartz IV Sanktionen
    • Die "Problemgruppen"
    • Hartz IV Zitate
    • BA - Newsarchiv
    • Teil 1: Wirtschaftswunder
    • Teil 2: Die Ölkrise
  • Hartz 4 Forum
    • Hartz 4 Blog
Start

Selbstständige im Hartz-IV Bezug

108.000 Hartz-IV-Empfänger sind selbstständig. Hilfe bei der Gründung und im Ämter-Wirrwarr: Damit Sie trotz ALG2 selbstständig bleiben.
zum Ratgeber

Ratgeber Kurzarbeit

1,2 Mio Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit und das dicke Ende der Krise auf dem Arbeitsmarkt kommt erst noch. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Infos zur Kurzarbeit

Mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Fremdsprachkenntnisse werden heute in vielen Berufen gefordert. Eine Zusatzqualifikation hilft Ihnen, Erwerbslosigkeit zu beenden.
Sprachkurse auf CD-ROM

Hartz IV Grundlagen

  • Anträge & Formulare
  • Bewerbungskosten
  • Datenschutz & Miete
  • Datenschutz
  • Eigenbemühungen
  • Eingliederung allg.
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Grundsicherung
  • Hartz 4 Widerspruch
  • Hartz-IV Recht aktuell
  • Hausbesuch: Rechtslage
  • Kampf um ALG2
  • Mitwirkungspflicht
  • ALG 2 ohne Konto?
  • Ärztliche Schweigepflicht

Benutzeranmeldung

  • Registrieren
  • Neues Passwort anfordern
Bookmark and Share

Welche Kosten werden übernommen?

Kosten, die durch die Weiterbildung entstehen, werden in der Regel übernommen. Allerdings nur, wenn in dem Zeitraum der Weiterbildung eine Hilfebedürftigkeit besteht. Die Maßnahme kann aber auch durch Darlehen gefördert werden, wenn die Hilfebedürftigkeit weg fällt. Allerdings sollten zwei Drittel der Maßnahme durchgeführt sein und es wird erwartet, dass die Teilnahme erfolgreich ist.

Zu den Kosten, die übernommen werden können gehören:

Lehrgangskosten

die Pflicht zur MitwirkungDie Gebühren für einen Lehrgang, einschließlich aller Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungen, soweit sie notwendig sind, können übernommen werden. Wobei Lernmittel und die Arbeitskleidung vom Träger der Weiterbildungsmaßnahme zur Verfügung gestellt werden.

Fahrtkosten

Die Kosten für Fahrten zwischen der Wohnung und der Bildungsstätte können übernommen werden. Ist die Weiterbildung auswärts, werden die Kosten für eine monatliche Heimfahrt zur Familie übernommen. Wenn Sie nicht fahren können, dann werden auch einmal monatlich die Kosten der Fahrt übernommen, wenn ein Angehöriger Sie stattdessen besuchen will.

Derzeit (Juli 2007) werden für die Strecke von der Wohnung zur Bildungsstätte für jeden vollen Kilometer 0,36 Euro gezahlt. Ist der Weg weiter als 10 Kilometer sind es 0,40 Euro. Es kommt dabei nicht darauf an, mit welchem Verkehrsmittel Sie fahren oder wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Sind sie auswärts auf einer Maßnahme, dann werden 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der monatlichen Heimfahrt gezahlt. Die Angaben der Kilometer für die Fahrstrecke werden vom Arbeitsamt mit einem Routenplaner überprüft.

Es gibt aber Einschränkungen, für Pendler werden im Monat höchstens 476,00 Euro übernommen.

Die auswärtige Unterbringung

Sind Sie während ihrer Bildungsmaßnahme auswärts untergebracht, dann können Sie für jeden Tag Ihrer Unterbringung 31,00 Euro bekommen. Aber auch hier gibt es eine Höchstgrenze von 340,00 Euro monatlich. Für Ihre Verpflegung können Sie 18,00 Euro täglich bekommen, hier liegt die monatliche Höchstgrenze bei 136,00 Euro.

Kinderbetreuung

Wenn während einer Weiterbildungsmaßnahme Ihre Kinder betreut werden müssen, können 130 Euro monatlich Übernommen werden. Allerdings dürfen die Kinder nicht älter als 15 Jahre sein.

Arbeitslosengeld II wird Ihnen während einer Maßnahme so lange weitergezahlt, wie Sie die Voraussetzungen für diese "Grundsicherung zum Lebensunterhalt" erfüllen.


Fahrkosten zur Trainigsmaßnahme

Verfasst von Gast am Mi, 06/02/2008 - 12:15.

Leider übernimmt die ARGE nur die tägliche hin aber nicht die Rückfahrt zur Bildungsstätte wie mir meine Arge gerade mitgeteilt hat, also darf man bei einer entfernung von 30 km nicht mehr nach hause fahren, sondern muß dann am besten da bleiben was die ARGE aber noch mehr kosten würde als auch die Heimfahrt zu bezahlen...

Fahrtkosten bei Weiterbildung

Verfasst von serlo am Mi, 06/02/2008 - 12:59.

Hat dir der Fallmanager auch gesagt, welcher Paragraph diese seltsame Kostenübernahme regelt? Für mich klingt das nach einer dieser nur halb durchdachten Sparmaßnahmen oder kurz gesagt: das Ganze klingt absurd.

©2006-2010 Impressum | Datenschutzerklärung | Links
Achtung: Hartz-4-Empfaenger.de leistet keine Rechtsberatung