Welche Kosten werden übernommen?
Kosten, die durch die Weiterbildung entstehen, werden in der Regel übernommen. Allerdings nur, wenn in dem Zeitraum der Weiterbildung eine Hilfebedürftigkeit besteht. Die Maßnahme kann aber auch durch Darlehen gefördert werden, wenn die Hilfebedürftigkeit weg fällt. Allerdings sollten zwei Drittel der Maßnahme durchgeführt sein und es wird erwartet, dass die Teilnahme erfolgreich ist.
Zu den Kosten, die übernommen werden können gehören:
Lehrgangskosten
Die Gebühren für einen Lehrgang, einschließlich aller Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungen, soweit sie notwendig sind, können übernommen werden. Wobei Lernmittel und die Arbeitskleidung vom Träger der Weiterbildungsmaßnahme zur Verfügung gestellt werden.
Fahrtkosten
Die Kosten für Fahrten zwischen der Wohnung und der Bildungsstätte können übernommen werden. Ist die Weiterbildung auswärts, werden die Kosten für eine monatliche Heimfahrt zur Familie übernommen. Wenn Sie nicht fahren können, dann werden auch einmal monatlich die Kosten der Fahrt übernommen, wenn ein Angehöriger Sie stattdessen besuchen will.
Derzeit (Juli 2007) werden für die Strecke von der Wohnung zur Bildungsstätte für jeden vollen Kilometer 0,36 Euro gezahlt. Ist der Weg weiter als 10 Kilometer sind es 0,40 Euro. Es kommt dabei nicht darauf an, mit welchem Verkehrsmittel Sie fahren oder wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Sind sie auswärts auf einer Maßnahme, dann werden 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der monatlichen Heimfahrt gezahlt. Die Angaben der Kilometer für die Fahrstrecke werden vom Arbeitsamt mit einem Routenplaner überprüft.
Es gibt aber Einschränkungen, für Pendler werden im Monat höchstens 476,00 Euro übernommen.
Die auswärtige Unterbringung
Sind Sie während ihrer Bildungsmaßnahme auswärts untergebracht, dann können Sie für jeden Tag Ihrer Unterbringung 31,00 Euro bekommen. Aber auch hier gibt es eine Höchstgrenze von 340,00 Euro monatlich. Für Ihre Verpflegung können Sie 18,00 Euro täglich bekommen, hier liegt die monatliche Höchstgrenze bei 136,00 Euro.
Kinderbetreuung
Wenn während einer Weiterbildungsmaßnahme Ihre Kinder betreut werden müssen, können 130 Euro monatlich Übernommen werden. Allerdings dürfen die Kinder nicht älter als 15 Jahre sein.
Arbeitslosengeld II wird Ihnen während einer Maßnahme so lange weitergezahlt, wie Sie die Voraussetzungen für diese "Grundsicherung zum Lebensunterhalt" erfüllen.
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Fahrkosten zur Trainigsmaßnahme
Leider übernimmt die ARGE nur die tägliche hin aber nicht die Rückfahrt zur Bildungsstätte wie mir meine Arge gerade mitgeteilt hat, also darf man bei einer entfernung von 30 km nicht mehr nach hause fahren, sondern muß dann am besten da bleiben was die ARGE aber noch mehr kosten würde als auch die Heimfahrt zu bezahlen...
Fahrtkosten bei Weiterbildung
Hat dir der Fallmanager auch gesagt, welcher Paragraph diese seltsame Kostenübernahme regelt? Für mich klingt das nach einer dieser nur halb durchdachten Sparmaßnahmen oder kurz gesagt: das Ganze klingt absurd.