Hartz 4 - Tipps und Auswege

Hauptrubriken

  • Geld und Vermögen
    • Altersvorsorge
    • Anspruch & Leistung
    • Freibeträge
    • Hartz IV - Wieviel?
    • Kindergeld
    • Kreditkarte
    • Kürzung von Hartz 4
    • Vermögen
    • Was ist Einkommen
  • Job und Bewerbung
    • Ratgeber Bewerbung
    • Arbeit im Ausland
    • Buchempfehlungen
    • Einstiegsgeld
    • Franchise Check
    • Fremdsprache lernen
    • Hartz IV trotz Arbeit
    • Kostenübernahme
    • Kurzarbeit
    • Ratgeber Selbstständigkeit
    • Schwarzarbeit
    • Selbstständig im Web
    • Versicherung und Arbeitszeit
    • Virtueller Arbeitsmarkt
      • Teil 2: Weiterbildung
    • Weiterbildung bei ALG 2
    • Zeitarbeit
    • Zeitarbeit Arbeitsvertrag
    • Jugend & Arbeit
  • Tipps zum Sparen
    • Themenüberblick
    • Benutzung der Kochkiste
    • Computer
    • Fernsehgeräte
    • Haushaltskasse
    • Kochkise aus Karton
    • Kochkiste aus Holz
    • Kochkiste: billig kochen
    • Sparen? Kaufen?!
    • Strom sparen
    • Stromsparen im Haushalt
    • Wasser sparen
  • Wohnung
    • Angemessene Wohnung
    • Umzug mit Hartz4
    • Bedarfsgemeinschaft
    • GEZ Abmeldung
    • GEZ Befreiung
    • Miete & Versicherung
    • Hausbesuch vom Amt
    • Kochbuch
    • News-Aggregator
  • Politik
    • 58er Regelung
    • Förderung 2009
      • Konzepte und Pläne
      • Politik 2008
      • Politik 2007
      • Rechtslage 2006/ 2007
    • Hartz IV Sanktionen
    • Die "Problemgruppen"
    • Hartz IV Zitate
    • BA - Newsarchiv
    • Teil 1: Wirtschaftswunder
    • Teil 2: Die Ölkrise
  • Hartz 4 Forum
    • Hartz 4 Blog
Start

Selbstständige im Hartz-IV Bezug

108.000 Hartz-IV-Empfänger sind selbstständig. Hilfe bei der Gründung und im Ämter-Wirrwarr: Damit Sie trotz ALG2 selbstständig bleiben.
zum Ratgeber

Ratgeber Kurzarbeit

1,2 Mio Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit und das dicke Ende der Krise auf dem Arbeitsmarkt kommt erst noch. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Infos zur Kurzarbeit

Mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Fremdsprachkenntnisse werden heute in vielen Berufen gefordert. Eine Zusatzqualifikation hilft Ihnen, Erwerbslosigkeit zu beenden.
Sprachkurse auf CD-ROM

Hartz IV Grundlagen

  • Anträge & Formulare
  • Bewerbungskosten
  • Datenschutz & Miete
  • Datenschutz
  • Eigenbemühungen
  • Eingliederung allg.
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Grundsicherung
  • Hartz 4 Widerspruch
  • Hartz-IV Recht aktuell
  • Hausbesuch: Rechtslage
  • Kampf um ALG2
  • Mitwirkungspflicht
  • ALG 2 ohne Konto?
  • Ärztliche Schweigepflicht

Benutzeranmeldung

  • Registrieren
  • Neues Passwort anfordern
Bookmark and Share

Weiterbildung bei Hartz IV

Im Juni 2007 sprachen Anbieter für berufliche Weiterbildung mit Vertretern der Bundesagentur für Arbeit. Ein Thema war die Weiterbildung und Qualifizierung von ALG II Empfängern.

WeiterbildungQualifikation und Fachwissen sind auf dem Arbeitsmarkt sehr wichtig. Wer sich im Berufsleben stetig weiterentwickelt und sein Fachwissen optimiert, ist von einer Kündigung weniger bedroht.

Und gerade wer arbeitslos ist, sollte seinen Wissensstand auf dem Laufenden halten. Sie wissen ja: Wer rastet, der rostet.

Die Agentur für Arbeit bietet Weiterbildungsmaßnahmen an. Eine Weiterbildung oder Qualifizierung kann auch im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung ausgehandelt werden.

Im Kursnet der Agentur für Arbeit sind Bildungsangebote aus dem gesamten Bundesgebiet zu finden.

Wo gibt es weitere Informationen

Die wichtigsten Informationen zur Weiterbildung sind im Merkblatt 6: Förderung beruflicher Weiterbildung (PDF) der Agentur für Arbeit zu finden. In dem Antrag sind mit „Träger der Grundsicherung“ Arbeitslosengeld 1 und 2 gemeint. Für Hartz IV-Empfänger trifft nur der erste Fall zu.

Voraussetzungen

Wenn Sie an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen können, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der Agentur für Arbeit.

Der Bildungsgutschein

Durch die Weiterbildung soll die Chance für eine Vermittlung verbessert werden. Wichtig sind auch die persönlichen Vorkenntnisse. Die Agentur für Arbeit legt aber auch auf die körperliche und geistige Eignung wert. Wenn diese Hürde genommen ist, dann können Sie von der Agentur für Arbeit einen „Bildungsgutschein“ bekommen. Hiermit wird bestätigt, dass die Kosten der Weiterbildung übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weiter gezahlt wird. Der Bildungsgutschein ist in der Regel zeitlich befristet. Auch kann er auf bestimmte Regionen oder Maßnahmen beschränkt sein.

Mit diesem Bildungsgutschein können Sie an einem Lehrgang teilnehmen, der nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB II) zugelassen ist. Das Ziel der Weiterbildung muss mit dem im Bildungsgutschein festgelegten Ausbildungsziel oder den Inhalten der Maßnahme übereinstimmen.

 

Sollten Sie noch keinen geeigneten Kurs gefunden haben, bietet die Datenbank auf Kursnet eine Übersicht aller zugelassenen Maßnahmen.


Weiterbildung

Verfasst von Gast am Fr, 14/03/2008 - 06:59.

Als ich in juni 06 nach Bersenbrück(Niedersachen) gezogen bin wußte ich nicht das ich mich mal in die reihe der langzeitarbeitslosen einreihen müsse und so schnell nicht wider raus kommen werde.ich habe vor 23 jahren einen "thypischen"Männerberuf gelernt,war normal in der ddr.durch kinderzeit und ehe habe ich kleine jobs gehabt mussten oft umziehen da mein damaliger mann bei der armee war.jetzt bin ich geschieden lebe in niedersachsen und habe nix.ich hatte die letzten jahre immer in der altenpflege gearbeitet,wollte jetzt eine ausbildung zur altenpflegerin machen .aber was solls ich size seid einen dreiviertel jahr in einer sinnnlosen maßnahme,soll cncdreherin werden.kein bezug mehr zu der ganzen sache .da fliessen sinnlos gelder in eine sache die nichts bringt.mußte mich schon in eineigen,mittlerweile 15 zeitarbeitsfirmen melden ohne erfolg ,frauen in dem beruf ,keine sozialräume,keine umkleide keine arbeit.keine chance.es ist sehr deprimierent.habe mir jetzt einen praktikumsplatz in einen altenhein gesucht wollte ausbildung zur altenpflegerin beginnen,ein no vom amt wird nicht finanziert.was soll das man will was tun und darf nicht.

©2006-2010 Impressum | Datenschutzerklärung | Links
Achtung: Hartz-4-Empfaenger.de leistet keine Rechtsberatung