Hartz IV: Was ist Einkommen?
Im Antragsformular für Arbeitslosengeld II im Rahmen von Hartz IV wird nach dem "Einkommen" gefragt. Aber was genau wird unter "Einkommen" verstanden?
In der Broschüre der Agentur für Arbeit habe ich darüber eine genaue Definition gefunden. Ich selber käme nicht auf die Idee, alles als Einkommen zu definieren, was in der Broschüre aufgeführt ist. Aber vielleicht kommt das daher, dass Einkommen für mich etwas mit einem festen Gehalt zu tun hat.
Hier die genaue Definition der Agentur für Arbeit:
Einkommen:
Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft die Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.
Vermögen:
Alles „Hab und Gut“, das Geld wert und verwertbar ist, unabhängig davon, ob das Vermögen im Inland oder
Ausland vorhanden ist. Das Sozialgesetzbuch II lässt Ihnen Freibeträge, sowohl (...)
Einkommen, das zu berücksichtigen ist
Zum Einkommen gehören beispielsweise
- Einnahmen aus einer nicht selbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Entgeldersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld
- Kapital- und Zinserträge
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft
- Unterhaltsleistungen, Kindergeld
- Renten, Einnahmen aus Aktienbesitz
- Steuererstattungen.
Erstaunlicherweise habe ich aber dann auch Einkommen gefunden, das nicht als Einkommen gerechnet wird. Dazu gehören zum Beispiel
- Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz und
- Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung vorsehen
- Erziehungsgeld
- Blindengeld.
Auch das Entgeld, das es für "Ein-Euro-Jobs" gibt, wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Da es nicht als Beschäftigung im versicherungsrechtlichen Sinne gilt.
Meist ist für Einkommen ein Job und dafür eine schriftliche Bewerbung notwendig. Hier finden Sie die Todsünden bei Bewerbungsschreiben
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