Hartz 4 - Tipps und Auswege

Hauptrubriken

  • Geld und Vermögen
  • Job und Bewerbung
  • Tipps zum Sparen
  • Wohnung
  • Politik
  • Hartz 4 Forum
    • Hartz 4 Blog
Start

Selbstständige im Hartz-IV Bezug

108.000 Hartz-IV-Empfänger sind selbstständig. Hilfe bei der Gründung und im Ämter-Wirrwarr: Damit Sie trotz ALG2 selbstständig bleiben.
zum Ratgeber

Ratgeber Kurzarbeit

1,2 Mio Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit und das dicke Ende der Krise auf dem Arbeitsmarkt kommt erst noch. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Infos zur Kurzarbeit

Mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Fremdsprachkenntnisse werden heute in vielen Berufen gefordert. Eine Zusatzqualifikation hilft Ihnen, Erwerbslosigkeit zu beenden.
Sprachkurse auf CD-ROM

Geld und Vermögen

  • Altersvorsorge
  • Anspruch & Leistung
  • Freibeträge
  • Hartz IV - Wieviel?
  • Kindergeld
  • Kreditkarte
  • Kürzung von Hartz 4
  • Vermögen
  • Was ist Einkommen

Hartz IV Grundlagen

  • Anträge & Formulare
  • Bewerbungskosten
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Miete
  • Eigenbemühungen
  • Eingliederung allg.
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Grundsicherung
  • Hartz-IV Recht aktuell
  • Hausbesuch: Rechtslage
  • Kampf um ALG2
  • Mitwirkungspflicht
  • ALG 2 ohne Konto?
  • Ärztliche Schweigepflicht

Benutzeranmeldung

  • Registrieren
  • Neues Passwort anfordern
Bookmark and Share
Arbeitsmarkt '02
Arbeitslose: 3.643.000
Quote: 8,2% (West 7,0%, Ost 12,6%)
Stellen: 480.217
Kurzarbeit: 1.400.000 Auf Alg II waren 4.968.035 Menschen angewiesen, auf Sozialgeld 1.840.690

Hartz 4 LexikonDas Hartz 4 Lexikon erläutert die wichtigsten Begriffe rund um ALG II

Wohnung gesucht?
Wohnungs- suche leicht gemacht: deutschlandweit über 900.000 Immobilien im Angebot zum kaufen oder mieten Jetzt Wohnung suchen!

LBB - Prepaid-Kreditkarte ohne Schufa

Hartz IV: Was ist Einkommen?

Ein sicheres, ausreichendes Einkommen, der Traum vieler Hartz 4 Empfänger Im Antragsformular für Arbeitslosengeld II im Rahmen von Hartz IV wird nach dem "Einkommen" gefragt. Aber was genau wird unter "Einkommen" verstanden?

In der Broschüre der Agentur für Arbeit habe ich darüber eine genaue Definition gefunden. Ich selber käme  nicht auf die Idee, alles als Einkommen zu definieren, was in der Broschüre aufgeführt ist. Aber vielleicht kommt das daher, dass Einkommen für mich etwas mit einem festen Gehalt zu tun hat.

Hier die genaue Definition der Agentur für Arbeit:

Einkommen:

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft die Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.

Vermögen:

Alles „Hab und Gut“, das Geld wert und verwertbar ist, unabhängig davon, ob das Vermögen im Inland oder
Ausland vorhanden ist. Das Sozialgesetzbuch II lässt Ihnen Freibeträge, sowohl (...)

Einkommen, das zu berücksichtigen ist

Zum Einkommen gehören beispielsweise

  • Einnahmen aus einer nicht selbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Entgeldersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld
  • Kapital- und Zinserträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld
  • Renten, Einnahmen aus Aktienbesitz
  • Steuererstattungen.

Erstaunlicherweise habe ich aber dann auch Einkommen gefunden, das nicht als Einkommen gerechnet wird. Dazu gehören zum Beispiel

  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz und
  • Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung vorsehen
  • Erziehungsgeld
  • Blindengeld.

Auch das Entgeld, das es für "Ein-Euro-Jobs" gibt, wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Da es nicht als Beschäftigung im versicherungsrechtlichen Sinne gilt.

Meist ist für Einkommen ein Job und dafür eine schriftliche Bewerbung notwendig. Hier finden Sie die Todsünden bei Bewerbungsschreiben


noch Fragen?

Noch nicht alle Fragen beantwortet? Unser Forum schafft Abhilfe.
» Hier gehts zum Forum

©2006-2010 Impressum | Datenschutzerklärung | Links
Achtung: Hartz-4-Empfaenger.de leistet keine Rechtsberatung