Hartz 4 - Tipps und Auswege

Hauptrubriken

  • Geld und Vermögen
    • Altersvorsorge
    • Anspruch & Leistung
    • Freibeträge
    • Hartz IV - Wieviel?
    • Kindergeld
    • Kreditkarte
    • Kürzung von Hartz 4
    • Vermögen
    • Was ist Einkommen
  • Job und Bewerbung
    • Ratgeber Bewerbung
    • Arbeit im Ausland
    • Buchempfehlungen
    • Einstiegsgeld
    • Franchise Check
    • Fremdsprache lernen
    • Hartz IV trotz Arbeit
    • Kostenübernahme
    • Kurzarbeit
    • Ratgeber Selbstständigkeit
    • Schwarzarbeit
    • Selbstständig im Web
    • Versicherung und Arbeitszeit
    • Virtueller Arbeitsmarkt
      • Teil 2: Weiterbildung
    • Weiterbildung bei ALG 2
    • Zeitarbeit
    • Zeitarbeit Arbeitsvertrag
    • Jugend & Arbeit
  • Tipps zum Sparen
    • Themenüberblick
    • Benutzung der Kochkiste
    • Computer
    • Fernsehgeräte
    • Haushaltskasse
    • Kochkise aus Karton
    • Kochkiste aus Holz
    • Kochkiste: billig kochen
    • Sparen? Kaufen?!
    • Strom sparen
    • Stromsparen im Haushalt
    • Wasser sparen
  • Wohnung
    • Angemessene Wohnung
    • Umzug mit Hartz4
    • Bedarfsgemeinschaft
    • GEZ Abmeldung
    • GEZ Befreiung
    • Miete & Versicherung
    • Hausbesuch vom Amt
    • Kochbuch
    • News-Aggregator
  • Politik
    • 58er Regelung
    • Förderung 2009
      • Konzepte und Pläne
      • Politik 2008
      • Politik 2007
      • Rechtslage 2006/ 2007
    • Hartz IV Sanktionen
    • Die "Problemgruppen"
    • Hartz IV Zitate
    • BA - Newsarchiv
    • Teil 1: Wirtschaftswunder
    • Teil 2: Die Ölkrise
  • Hartz 4 Forum
    • Hartz 4 Blog
Start Hartz 4 Lexikon: Grundbegriffe kurz erklärt

Selbstständige im Hartz-IV Bezug

108.000 Hartz-IV-Empfänger sind selbstständig. Hilfe bei der Gründung und im Ämter-Wirrwarr: Damit Sie trotz ALG2 selbstständig bleiben.
zum Ratgeber

Ratgeber Kurzarbeit

1,2 Mio Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit und das dicke Ende der Krise auf dem Arbeitsmarkt kommt erst noch. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Infos zur Kurzarbeit

Mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Fremdsprachkenntnisse werden heute in vielen Berufen gefordert. Eine Zusatzqualifikation hilft Ihnen, Erwerbslosigkeit zu beenden.
Sprachkurse auf CD-ROM

Hartz IV Grundlagen

  • Anträge & Formulare
  • Bewerbungskosten
  • Datenschutz & Miete
  • Datenschutz
  • Eigenbemühungen
  • Eingliederung allg.
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Grundsicherung
  • Hartz 4 Widerspruch
  • Hartz-IV Recht aktuell
  • Hausbesuch: Rechtslage
  • Kampf um ALG2
  • Mitwirkungspflicht
  • ALG 2 ohne Konto?
  • Ärztliche Schweigepflicht

Benutzeranmeldung

  • Registrieren
  • Neues Passwort anfordern
Bookmark and Share

Unterhalt

Beziehen Sie Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, geht Ihr bürgerlich rechtlicher Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes bis zur Höhe der bewilligten Leistungen auf die Leistungsträger über und wird von diesen - ggf. auch gerichtlich- geltend gemacht.

Man unterscheidet:

  • Kindes- und Elternunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Geschiedenenunterhalt
  • Unterhaltsansprüche gegen den Vater bzw. die Mutter eines nichtehelichen Kindes

Bei der Bemessung der Höhe des Unterhaltes werden das Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen und seine anrechenbaren monatlichen Belastungen zugrunde gelegt. Wird ein Unterhaltsanspruch schon durch laufende Zahlungen erfüllt, so ist der monatliche Unterhaltsbetrag bei der Leistungsbeantragung anzugeben.

Sie bleiben für Ihre zukünftigen Unterhaltsansprüche berechtigt, diese geltend zu machen. Dies ist im Einzelfall für Sie günstiger, weil der Unterhaltsanspruch höher sein kann, als der Leistungsanspruch nach dem SGB II.

Der Unterhaltssachbearbeiter in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle informiert Sie über bestehende Unterhaltsansprüche und die Möglichkeiten, diese geltend zu machen. Bezüglich Kindesunterhalt gibt es auch die Möglichkeit, beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten zu lassen.

Unterhaltsvorschuss

Sofern Sie dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und ein Kind bzw. Kinder im Haushalt haben, für die Sie nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, beantragen Sie beim Jugendamt in Ihrer Stadt Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren.

Die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist vorrangig vor der Leistung zur Grundsicherung und wird bei der Bewilligung der Grundsicherungsleistung angerechnet. Bei Ihrem Antrag auf Grundsicherung werden Sie ggf. aufgefordert, Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

‹ Sozialgeld nach oben Vermögen ›

©2006-2010 Impressum | Datenschutzerklärung | Links
Achtung: Hartz-4-Empfaenger.de leistet keine Rechtsberatung