Hartz 4 - Tipps und Auswege

Hauptrubriken

  • Geld und Vermögen
    • Altersvorsorge
    • Anspruch & Leistung
    • Freibeträge
    • Hartz IV - Wieviel?
    • Kindergeld
    • Kreditkarte
    • Kürzung von Hartz 4
    • Vermögen
    • Was ist Einkommen
  • Job und Bewerbung
    • Ratgeber Bewerbung
    • Arbeit im Ausland
    • Buchempfehlungen
    • Einstiegsgeld
    • Franchise Check
    • Fremdsprache lernen
    • Hartz IV trotz Arbeit
    • Kostenübernahme
    • Kurzarbeit
    • Ratgeber Selbstständigkeit
    • Schwarzarbeit
    • Selbstständig im Web
    • Versicherung und Arbeitszeit
    • Virtueller Arbeitsmarkt
      • Teil 2: Weiterbildung
    • Weiterbildung bei ALG 2
    • Zeitarbeit
    • Zeitarbeit Arbeitsvertrag
    • Jugend & Arbeit
  • Tipps zum Sparen
    • Themenüberblick
    • Benutzung der Kochkiste
    • Computer
    • Fernsehgeräte
    • Haushaltskasse
    • Kochkise aus Karton
    • Kochkiste aus Holz
    • Kochkiste: billig kochen
    • Sparen? Kaufen?!
    • Strom sparen
    • Stromsparen im Haushalt
    • Wasser sparen
  • Wohnung
    • Angemessene Wohnung
    • Umzug mit Hartz4
    • Bedarfsgemeinschaft
    • GEZ Abmeldung
    • GEZ Befreiung
    • Miete & Versicherung
    • Hausbesuch vom Amt
    • Kochbuch
    • News-Aggregator
  • Politik
    • 58er Regelung
    • Förderung 2009
      • Konzepte und Pläne
      • Politik 2008
      • Politik 2007
      • Rechtslage 2006/ 2007
    • Hartz IV Sanktionen
    • Die "Problemgruppen"
    • Hartz IV Zitate
    • BA - Newsarchiv
    • Teil 1: Wirtschaftswunder
    • Teil 2: Die Ölkrise
  • Hartz 4 Forum
    • Hartz 4 Blog
Start Wohnung und Umzug: Tipps bei ALG2

Selbstständige im Hartz-IV Bezug

108.000 Hartz-IV-Empfänger sind selbstständig. Hilfe bei der Gründung und im Ämter-Wirrwarr: Damit Sie trotz ALG2 selbstständig bleiben.
zum Ratgeber

Ratgeber Kurzarbeit

1,2 Mio Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit und das dicke Ende der Krise auf dem Arbeitsmarkt kommt erst noch. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Infos zur Kurzarbeit

Mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Fremdsprachkenntnisse werden heute in vielen Berufen gefordert. Eine Zusatzqualifikation hilft Ihnen, Erwerbslosigkeit zu beenden.
Sprachkurse auf CD-ROM

Hartz IV Grundlagen

  • Anträge & Formulare
  • Bewerbungskosten
  • Datenschutz & Miete
  • Datenschutz
  • Eigenbemühungen
  • Eingliederung allg.
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Grundsicherung
  • Hartz 4 Widerspruch
  • Hartz-IV Recht aktuell
  • Hausbesuch: Rechtslage
  • Kampf um ALG2
  • Mitwirkungspflicht
  • ALG 2 ohne Konto?
  • Ärztliche Schweigepflicht

Benutzeranmeldung

  • Registrieren
  • Neues Passwort anfordern
Bookmark and Share
Geld sparen beim Umzug

Umzug günstig

Umzug geplant und Umzugsunternehmen gesucht?
Nutzen Sie den kostenlosen und unverbindlichen Umzugsservice! Mit der Umzugsauktion können Sie Ihren Umzug kostenlos und unverbindlich ausschreiben. Sie erreichen über 200 Umzugsfirmen.

Umzug bei Hartz IV: SGB und die ARGE

Die Rechtslage

Generell gilt: Ein Umzug ist auch bei Hartz IV möglich. Es gibt zwei Bedingungen, damit das im Rahmen des Hartz IV Bezugs problemlos möglich ist:

  1. Der Umzug muss erforderlich sein. (s.u.)
  2. Die Kosten der (neuen) Wohnung müssen angemessen sein. (s.u.)

Unter diesen Voraussetzungen kann jeder ALG II Empfänger über 25 Jahre umziehen - mit oder ohne Zustimmung von Jobcenter/ ARGE. Geregelt wird das Recht im § 22 SGB II, wo es in Absatz 2 heißt:

(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll [soll - nicht: muss!; Anm. hartz-4-empfaenger.de] der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. [Und jetzt der entscheidende Teil:] Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.

Eingeschränkte KdU Übernahme bei U25

Dazu nochmal Zitat aus dem SGB II, der nächste Absatz:

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
  1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
  2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
  3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Tipp: Klären Sie im Vorfeld mit der Arge, ob diese Gründe vorliegen. Denn die Arge entscheidet darüber, nicht der Antragsteller unter 25 Jahren! Absichern will sich der Gesetzgeber gegen Personen U25, die erwerbslos in eine eigene Wohnung ziehen, um einen eigenen Hartz IV Antrag zu stellen. (Klingt im Gesetz neutraler, aber es geht wirklich um die unterstellte Absicht). Andererseits kann auch bei U25 in besonderen Fällen auf die Vorab-Zusicherung verzichtet werden - aber darauf sollte man sich nie verlassen.

Umzug in einem Ort/ in einen anderen Ort

Es ist unerheblich, ob jemand im ALG-II Bezug innerhalb des Ortes/ Zuständigkeitsbereichs einer ARGE oder in einen anderen Ort umzieht.

Umzug bei Hartz IV mit Zustimmung der ARGE

Gemäß SGB II § 22 Abs. 2 müssen Sie die Zustimmung zum Umzug einholen, bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben. Stimmt die ARGE zu, können auch Umzugskosten und Mietkaution beantragt werden.

So gehen Sie vor:

  1. Suchen Sie sich eine angemessene Wohnung. Was angemessen ist, erfahren Sie bei der zuständigen ARGE bzw. Wohngeldstelle.
  2. Legen Sie ein unverbindliches Mietangebot beim Leistungsträger vor.
  3. Lassen Sie sich das Angebot bestätigen = holen Sie schriftlich(!) die Zusicherung zur Kostenübernahme ein.
  4. Jetzt können Sie den Mietvertrag unterschreiben.
  5. Vertragskopie und die Veränderungsmeldung (PDF) geben Sie beim Amt ab.
  6. Beantragen Sie die Übernahme der Umzugskosten.

Umzug bei Hartz IV ohne Zustimmung der ARGE

Wenn Sie das vorhaben, beachten Sie folgendes:

  • Ihre neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte. Das SGB II regelt: Nach einem nicht genehmigten Umzug zahlt die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten, die sie zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Das betrifft Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten zusammen.
  • Ist die neue Wohnung teurer und Sie bleiben bei derselben ARGE, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
  • Ziehen Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen ARGE, gelten neue Kriterien für die Angemessenheit. Die KdU werden nach Angemessenheit am neuen Wohnort bewilligt, unabhängig vom alten Wohnort. Lediglich wenn Wohnbeschaffungs- und Umzugskosten übernommen werden sollen, muss der Träger der Umzug zustimmen.

Entsprechendes BSG-Urteil ist abgelegt unter Aktenzeichen B 7b AS 10/06 R vom 07.11.2006. s. hier

So gehen Sie vor:

  1. Suchen Sie sich eine angemessene Wohnung und unterschreiben Sie den Mietvertrag.
  2. Vertragskopie und Veränderungsmeldung (PDF) geben Sie bei der ARGE ab.

 

‹ Häufige Fragen zum Umzug nach oben Wie Sie den Mietvertrag kündigen ›

©2006-2010 Impressum | Datenschutzerklärung | Links
Achtung: Hartz-4-Empfaenger.de leistet keine Rechtsberatung