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Arbeitsmarkt '02
Arbeitslose: 3.643.000
Quote: 8,2% (West 7,0%, Ost 12,6%)
Stellen: 480.217
Kurzarbeit: 1.400.000 Auf Alg II waren 4.968.035 Menschen angewiesen, auf Sozialgeld 1.840.690

Hartz 4 LexikonDas Hartz 4 Lexikon erläutert die wichtigsten Begriffe rund um ALG II

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Selbständig und Hartz IV

Seit 2005 ersetzt Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Es soll Menschen, die bedürftig sind, das Existenzminimum sichern.

Hand wühlt durch AktenBedürftig im Sinne von Arbeitslosengeld II sind auch diejenigen, die trotz Arbeit wenig Geld zum Leben verdienen. Das ALG II soll den Verdienst aufstocken. Für Menschen, die trotz regulärer Arbeit Hartz IV als Ergänzung benötigen, wurde der Ausdruck "Aufstocker" geprägt.

So können auch Selbstständige, die durch ihre Arbeit zu wenig verdienen, um davon leben zu können, ALG II als Ergänzung zu ihrem Einkommen beantragen. Es handelt sich um eine Sozialleistung, bei der alle Einkünfte angerechnet werden!

Zu den anrechenbaren Einkünften zählen: Arbeitslohn, Sparbuchzinsen, Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld (außer für Volljährige, die außerhalb leben), Unterhaltszahlungen, Lottogewinne etc.

Als maßgebliches Einkommen zählt bei Selbstständigen der Gewinn im Sinne des Einkommensteuergesetzes, d.h. die Einnahmen des Betriebs abzüglich der Ausgaben.

Zu den Betriebsausgaben zählt alles, was das Finanzamt auch anerkennt. Auch der Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz.

Sozialversicherung

Solange Arbeitslosengeld II gezahlt wird, werden auch die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenbeiträge übernommen. Bei den Rentenbeiträgen werden allerdings seit dem 01.01.07 nur noch 40.- Euro monatlich eingezahlt.

Werden mehr als 400.- Euro im Monat netto verdient, müssen die Beiträge für die Versicherungen selbst übernommen werden.

Wenn jemand durch die Versicherungsbeiträge unter den ALG II Regelsatz von 347.- Euro rutscht, kann vom Arbeitsamt ein Zuschuss bis auf die Höhe der Regelleistung gezahlt werden.

Wochenarbeitszeit, Pflichten

Als Selbstständiger mit Hartz IV Bezug kann man nicht zu artfremden Jobs oder 1-Euro-Jobs gezwungen werden. Erst wenn das Gewerbe abgemeldet ist, werden Sie für 1-Euro-Jobs vorgesehen - vorher nicht. Auch gibt es keine Grenze der Arbeitszeit von höchstens 15 Wochenstunden, wie bei Arbeitslosengeld I.

Besteht eine Chance, durch die Selbstständigkeit weg von Hartz IV zu kommen, dann besteht auch die Möglichkeit, vom Arbeitsamt gefördert zu werden. Sobald allerdings Ihr Sachbearbeiter beim Arbeitsamt nicht mehr davon überzeugt ist, dass Sie durch ihre Selbstständigkeit in der Zukunft ohne Unterstützung auskommen können, dann kann er verlangen, dass Sie einen Job annehmen. Damit ist jede andere zumutbare Tätigkeit gemeint!

Sobald Sie eine neue selbstständige Arbeit aufnehmen wollen, können Sie zur Unterstützung Einstiegsgeld beantragen. Das Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung und wird mit dem zuständigen Sachbearbeiter ausgehandelt.


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