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Hartz 4: Häufigere Sanktionen im Süden

Im Süden der BRD müssen Hartz 4 Empfänger häufiger mit Kürzungen rechnen als im Norden. Nach einem internen Bericht der Bundesagentur für Arbeit (BA) führt die bessere Lage im Arbeitsmarkt zu drastischeren Maßnahmen, wenn Jobsucher ihren Pflichten nicht nachkommen.

Gekürzte Leistungen im Vergleich

  • Rheinland-Pfalz strafte 3,6 Prozent der Hartz 4 Empfänger ab.
  • Baden Württemberg kürzte Leistungen bei 3,2 Prozent Jobsuchenden
  • Bayern kommt sogar auf 3,9 Prozent bestrafte Hartz 4 Empfänger und liegt damit an der Spitze

Im Osten der Republik sind die Zahlen teils nur halb so hoch. Der Grund dafür liegt aber nicht darin, dass Jobsucher im Osten anders mit der BA umgehen. Der Osten hat einen sehr viel schwierigeren Arbeitsmarkt. Es können nicht genug Stellen angeboten werden. Arbeitslose, die nicht arbeiten wollen, werden oft gar nicht entdeckt.

Für Sanktionen gibt es viele Gründe

Strenge Kontrolle

Bundesweit wurden 1,9 Prozent aller Hartz 4 Empfänger mit Sanktionen bestraft. Meist hatten sich die Betroffenen nicht fristgerecht gemeldet. Sei es bei einer Weiterbildung, einem Termin beim Arzt oder Psychologen. Um die 22 Prozent der Betroffenen weigerten sich, eine zumutbare Arbeit, eine Weiterbildung oder einen "Ein Euro" - Job anzunehmen. Weitere 18 Prozent verweigerten die Unterschrift zur Eingliederungs- Vereinbarung.

Problematische Hartz 4 Empfänger

Nach der BA-Studie ecken junge Hartz 4 Empfänger häufiger an als ältere. Ihr Geld wird dabei von 10 bis 30 Prozent gekürzt. Männer sind statistisch mehr betroffen als Frauen. Alleinstehende werden öfter sanktioniert als Arbeitsuchende mit Familie oder Kind. Dagegen wirkt sich die Nationalität so gut wie gar nicht aus. Insgesamt wurden nach dem Bericht der BA im Oktober 2006 an die 125.000 Kürzungen entschieden.

Schärfere Strafen seit 2007

Seit dem 1.1.2007 gelten neue Regelungen für Hartz 4 Empfänger. Das ALG 2 kann nun auch komplett wegfallen, wenn ein zumutbarer Job nicht angenommen wird.

Auch kleine Einnahmen müssen nun angegeben werden. Das trifft auch auf Zinsen aus Sparguthaben zu. Wer hier etwas vergisst, muß mit Geldstrafen oder einer Anzeige wegen Betrug rechnen.

Nachtrag: 2008 setzt die BA den harten Kurs fort, kleine Vergehen seitens der Hilfebedürftigen werden schneller bis an die Grenze des Erlaubten geahndet.


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