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Mietschulden

Mietschulden können im Rahmen eines Darlehens übernommen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  1. Die Schuldenübernahme muss notwendig sein, da ansonsten der Verlust der Wohnung droht.
  2. Schuldenübernahme nur bei erhaltenswertem Wohnraum
  3. Die Unterkunft muss hinsichtlich der Kosten und der Größe angemessen sein.
  4. Alle Möglichkeiten der Selbsthilfe müssen ausgeschöpft sein.

Die eigenen vier Wände

Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, zählen zu den Kosten der Unterkunft Belastungen wie zum Beispiel angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins und Nebenkosten wie bei Mietwohnungen.

Die Tilgungsraten werden aber nicht als Kosten anerkannt, denn sie dienen dem Vermögensaufbau, der mit dem Zweck einer Fürsorgeleistung wie das Arbeitslosengeld II nicht vereinbar ist.

‹ Leistungsanspruch, -dauer und -missbrauch nach oben Mitwirkungspflicht und Mitteilungspflicht ›

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