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Hartz IV: Miete und Versicherung für Arbeitslose

Hartz 4 - Miete zu hoch? Zum Arbeitslosengeld II werden die Kosten zur Miete und Heizung durch den Landkreis bzw. das zuständige Sozialamt übernommen. Dort ist ein entsprechender Antrag auf "Beihilfe für Kosten der Unterkunft" zu stellen.

Die Nebenkosten für Strom, warmes Wasser, etc. werden nicht übernommen. Auch die Höhe der Kosten für Heizung sind unterschiedlich. Erfragen Sie bei Ihrem örtlichen Leistungsträger genaue, auf Sie zutreffende Informationen.

Die Höhe des Miet-Zuschuss ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Es werden nur Richtwerte vorgegeben, die abhängen von:

  • der Größe der Wohnung, angemessen gelten 45 Quadratmeter für eine Person, für jede weitere Person 15 m² zusätzlich.
  • der Anzahl der Personen, die in einer Wohnung leben.
  • den angemessenen Kosten, wobei die örtlichen Mietobergrenzen des Wohngeldes oft als Orientierung dienen.
  • der Art der Wohnung (Haus, Miete, Eigentumswohnung).

Eine genaue und verbindliche Auskunft gibt es hier leider nicht.

Klartext: Wird die Hartz 4 Miete ausgenutzt? Nein!

Dazu schrieb der Tagesspiegel (27.3. 2006): "Auch wenn die Miete über den Richtlinien liegt, müssen die Betroffenen nicht zwangsläufig ihre Wohnung räumen. Sie können etwa selber einen Teil der Miete tragen oder sie können sich bemühen, die Kosten etwa durch Untervermietung oder Verhandlung mit dem Vermieter zu senken. Zudem gibt es nach dem Beschluss des Berliner Senats Ausnahmeregelungen, in denen Mietkosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz den Kostenrahmen überschreiten können. Das gilt etwa bei Alleinerziehenden mit einem Kind, langjährigen Mietern oder Arbeitslosen über 60 Jahren. Bei Alleinerziehenden mit mehreren Kindern und bei Behinderten etwa werden sämtliche Mietkosten anerkannt.

Außerdem muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ergeben, dass ein Umzug – der ebenfalls vom Amt bezahlt werden muss – wirklich billiger ist, als eine etwas erhöhte Miete zu zahlen."

Die Obergrenze inklusive Nebenkosten liegt für einen Singlehaushalt bei 360 Euro, für eine Familie mit zwei Kindern bei 619 Euro.

Die Durchschnittsmiete eines Hartz 4 Haushalts liegt in Berlin zwischen 293 und 316 Euro.  Rund 330.000 Haushalte in Berlin sind auf Hartz 4 angewiesen.

Hartz IV: Versicherungen

Krankenversicherung

Als Arbeitslosengeld II- Empfänger sind Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert.

Die Beiträge werden vom Leistungsträger übernommen - somit sind Sie praktisch beitragsfrei versichert. Eine private Zusatzversicherung für Kinder ist dann weder nötig noch möglich.

Unfallversicherung

Bei Unfällen ist man nur auf dem Weg zum und vom Leistungsträger, also Agentur für Arbeit bzw. Landkreis versichert.

Rentenversicherung

Man ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden auch hier vom Träger der Hartz IV-Leistungen übernommen. Somit entfallen für den Versicherten alle Beitragszahlungen.

Diese Zeiten werden in aller Regel als Anrechnungszeiten gewertet. Dies ist jedoch im Einzelfall mit dem entsprechenden Rententräger zu klären.

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