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Arbeitsmarkt '02
Arbeitslose: 3.643.000
Quote: 8,2% (West 7,0%, Ost 12,6%)
Stellen: 480.217
Kurzarbeit: 1.400.000 Auf Alg II waren 4.968.035 Menschen angewiesen, auf Sozialgeld 1.840.690

Hartz 4 LexikonDas Hartz 4 Lexikon erläutert die wichtigsten Begriffe rund um ALG II

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Leistungen, die die Beratung und Vermittlung unterstützen

Wer arbeitslos ist, oder davon bedroht ist, kann vom Arbeitsamt zur Unterstützung Leistungen für die Beratung und Vermittlung bekommen. Dann übernimmt das Amt die Kosten für Ihre Bewerbungen.

Das bezahlt das Arbeitsamt:

  • Kosten für Erstellung von Bewerbungsunterlagen und deren Postversand - bis 260 Euro pro Jahr
  • Fahrtkosten zur Berufsberatung und Arbeitsvermittlung
  • Fahrtkosten für die Eignungsfeststellung
  • Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen

Die Leistungen zur Beratung und Unterstützung werden Kurz "UBV" genannt.

Bedingungen

Wer Unterstützung bekommen will, für den gibt es einiges zu beachten. Denn sie wird nicht immer gewährt. Wer zum Beispiel eine betriebliche Ausbildung machen will, bekommt die Unterstützung. Wer die Ausbildung im Rahmen einer Schulung macht oder im öffentlichen Dienst, bekommt diese Unterstützung nicht.

Bei Vorstellungsgesprächen ist auch einiges zu beachten. Im Prinzip ist der Arbeitgeber, der ein Vorstellungsgespräch mit Ihnen vereinbart hat, auch für die Kosten verantwortlich - zumindest sieht das Arbeitsamt das so. Es sei denn, Sie haben etwas anderes vereinbart.

Tipp: Gehen Sie auf jeden Fall vor dem Vorstellungsgespräch zu Ihrem zuständigen Arbeitsamt und beantragen Sie die Übernahme der Kosten. Wenn der Arbeitgeber sie nicht übernimmt, können Sie das Geld vom Arbeitsamt bekommen.

Wenn Sie sich für eine Arbeitsstelle im Ausland bewerben, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme. Aber es kann im Einzelfall als "Freie Förderung" übernommen werden, solange Sie einen Job in Europa suchen.

Wieviel wird erstattet?

Von Ihren Bewerbungskosten können Sie sich jährlich 260.- Euro vom Arbeitsamt erstatten lassen. Bei den Reisekosten werden die Fahrkosten übernommen, die mit normalen öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen. Wenn es möglich ist, eine Ermäßigung auf den Fahrpreis zu bekommen, dann wird das berücksichtigt. Wenn Sie mit dem Auto fahren, dann bekommen Sie eine Entschädigung von 0,20 Euro je Kilometer zu fahrender Wegstrecke. Aber es werden pro Vorstellungsgespräch höchsten 130.- Euro Wegstreckenentschädigung gezahlt.

Wenn das Vorstellungsgespräch so weit entfernt ist, dass Sie dafür mehrere Tage benötigen, dann stehen Ihnen für jeden Kalendertag 16.- Euro zu. Die Tage, an denen Sie an- und abreisen, werden mit 8.- Euro berücksichtigt. Wenn Sie für die Übernachtung mehr als 16.- Euro ausgeben müssen, können diese höheren Kosten übernommen werden, wenn es keine andere Übernachtungsmöglichkeit gibt. Wenn in den Kosten für die Unterkunft Frühstück enthalten ist, dann werden 5.- Euro davon gekürzt.


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