Hartz 4 - Tipps und Auswege

Hauptrubriken

  • Geld und Vermögen
    • Altersvorsorge
    • Anspruch & Leistung
    • Freibeträge
    • Hartz IV - Wieviel?
    • Kindergeld
    • Kreditkarte
    • Kürzung von Hartz 4
    • Vermögen
    • Was ist Einkommen
  • Job und Bewerbung
    • Ratgeber Bewerbung
    • Arbeit im Ausland
    • Buchempfehlungen
    • Einstiegsgeld
    • Franchise Check
    • Fremdsprache lernen
    • Hartz IV trotz Arbeit
    • Kostenübernahme
    • Kurzarbeit
    • Ratgeber Selbstständigkeit
    • Schwarzarbeit
    • Selbstständig im Web
    • Versicherung und Arbeitszeit
    • Virtueller Arbeitsmarkt
      • Teil 2: Weiterbildung
    • Weiterbildung bei ALG 2
    • Zeitarbeit
    • Zeitarbeit Arbeitsvertrag
    • Jugend & Arbeit
  • Tipps zum Sparen
    • Themenüberblick
    • Benutzung der Kochkiste
    • Computer
    • Fernsehgeräte
    • Haushaltskasse
    • Kochkise aus Karton
    • Kochkiste aus Holz
    • Kochkiste: billig kochen
    • Sparen? Kaufen?!
    • Strom sparen
    • Stromsparen im Haushalt
    • Wasser sparen
  • Wohnung
    • Angemessene Wohnung
    • Umzug mit Hartz4
    • Bedarfsgemeinschaft
    • GEZ Abmeldung
    • GEZ Befreiung
    • Miete & Versicherung
    • Hausbesuch vom Amt
    • Kochbuch
    • News-Aggregator
  • Politik
    • 58er Regelung
    • Förderung 2009
      • Konzepte und Pläne
      • Politik 2008
      • Politik 2007
      • Rechtslage 2006/ 2007
    • Hartz IV Sanktionen
    • Die "Problemgruppen"
    • Hartz IV Zitate
    • BA - Newsarchiv
    • Teil 1: Wirtschaftswunder
    • Teil 2: Die Ölkrise
  • Hartz 4 Forum
    • Hartz 4 Blog
Start Hartz 4 Lexikon: Grundbegriffe kurz erklärt

Selbstständige im Hartz-IV Bezug

108.000 Hartz-IV-Empfänger sind selbstständig. Hilfe bei der Gründung und im Ämter-Wirrwarr: Damit Sie trotz ALG2 selbstständig bleiben.
zum Ratgeber

Ratgeber Kurzarbeit

1,2 Mio Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit und das dicke Ende der Krise auf dem Arbeitsmarkt kommt erst noch. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Infos zur Kurzarbeit

Mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Fremdsprachkenntnisse werden heute in vielen Berufen gefordert. Eine Zusatzqualifikation hilft Ihnen, Erwerbslosigkeit zu beenden.
Sprachkurse auf CD-ROM

Hartz IV Grundlagen

  • Anträge & Formulare
  • Bewerbungskosten
  • Datenschutz & Miete
  • Datenschutz
  • Eigenbemühungen
  • Eingliederung allg.
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Grundsicherung
  • Hartz 4 Widerspruch
  • Hartz-IV Recht aktuell
  • Hausbesuch: Rechtslage
  • Kampf um ALG2
  • Mitwirkungspflicht
  • ALG 2 ohne Konto?
  • Ärztliche Schweigepflicht

Benutzeranmeldung

  • Registrieren
  • Neues Passwort anfordern
Bookmark and Share

Kinderzuschlag

Kurzüberblick: Kinderzuschlag statt ALG 2

Ziel des Kinderzuschlags ist es, gering verdienenden Eltern ALG 2 zu ersparen. Der Zuschlag ist für Eltern gedacht, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Lebensunterhalt finanzieren können, nicht aber den ihrer Kinder. 

Den vollen Kinderzuschlag von 140€ pro Kind erhalten Eltern, wenn das Einkommen der Eltern genau der Mindesteinkommensgrenze (laut Hartz 4) entspricht. Das heißt, wenn gilt:

Einkommen + Vermögen zum Lebensunterhalt =  ALG2-Bedarf. Jeder Euro mehr wird mit dem Kinderzuschlag verrechnet. Hat man weniger als den ALG2-Bedarf zur Verfügung, ist Hartz 4 statt Kinderzuschlag angesagt.

Das klingt soweit einfach. Aber man braucht gute Nerven und einen Taschenrechner. Die Regelungen für den Kinderzuschlag sind so kompliziert, dass es schwierig ist abzuschätzen, ob sich die Antragstellung lohnt.


Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Kinderzuschlag haben gering verdienende Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Mindestbedarf in Höhe des Arbeitslosengeldes II und Sozialgeldes finanzieren können, aber nicht oder nur teilweise den Mindestbedarf ihrer minderjährigen Kinder.

Antragsberechtigt ist, wer

  • Kindergeld (oder vergleichbare Leistungen) bezieht und
  • die Einkommens- und Vermögensgrenzen erfüllt.

Vergleichbare Leistungen sind: Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder -zuschüsse aus der Rentenversicherung. Weiterhin zählen dazu Leistungen für Kinder, die außerhalb Deutschlands oder von einer zwischenstaatlichen Einrichtung gezahlt werden.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 140 Euro monatlich pro Kind; er wird für längstens 36 Kalendermonate gezahlt. Eltern mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld können keinen Kinderzuschlag zusätzlich erhalten, es muss aber gesondert schriftlich beantragt werden.

Anspruchsberechtigt ist derjenige Elternteil, der mit minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt lebt und für diese Kinder bereits Kindergeld erhält. Die Eltern müssen mindestens über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, ihren eigenen Mindestbedarf zu decken (unterer Grenzbetrag). Ihr Einkommen und Vermögen darf gleichzeitig aber die Summe aus dem eigenen Mindestbedarf und dem vollen Kinderzuschlag für alle minderjährigen Kinder (oberer Grenzbetrag) nicht überschreiten.

Kind mit eigenem Einkommen

Hat ein Kind eigenes Einkommen und Vermögen, mindert dieses den Kinderzuschlag. Verbleibt nach Abzug seines Einkommens und Vermögens ein Kinderzuschlagsbetrag, wird auf ihn noch das den unteren Grenzbetrag überschreitende Einkommen und Vermögen der Eltern angerechnet. Dabei werden Erwerbseinkünfte nur zu 70 Prozent abgezogen, anderes Einkommen oder Vermögen der Eltern in voller Höhe.

Nur wenn die Betroffenen Anspruch auf ALG II und den Zuschlag nach Bezug von ALG I (§ 24 SGB II) haben, besteht ein Wahlrecht auf Beantragung von entweder ALG II mit Zuschlag oder Kinderzuschlag. Beide Leistungen können parallel nebeneinander nicht gewährt werden, sondern die eine schließt die andere aus.

Den maximalen Zuschlag von 140 Euro erhalten Eltern, wenn ihr Einkommen genau der Mindesteinkommensgrenze (laut Hartz IV) entspricht und das Kind kein eigenes Einkommen oder Vermögen hat. Ansonsten wird der Betrag gemindert.

Weitere Informationen und Beispielrechnungen

  •  Merkblatt Kinderzuschlag (PDF) der Familienkasse
  • Antrag Kinderzuschlag (PDF) herunterladen
  • Kinderzuschlagsrechner des Familienministeriums - eignet sich nur für einfache Berechnungen
  • Regelung zu den Einkommensgrenzen bei Selbstständigen
‹ Hilfebedürftig nach oben Krankenkasse ›

©2006-2010 Impressum | Datenschutzerklärung | Links
Achtung: Hartz-4-Empfaenger.de leistet keine Rechtsberatung