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Keine Sanktionen ohne ordentlichen Vorabhinweis

Verfasst von Steward am Di, 28/10/2008 - 14:39
  • ALG 2

Wie sozialleistungen24 berichtet, muss die Arge vor Leistungskürzungen auf die beabsichtigte Sanktion vorher hinweisen:

"Wenn Ihr als ALG 2 Empfänger gar nicht oder nicht pünktlich zum vereinbarten Meldetermin bei der ARGE oder der Arbeitsagentur erscheint, können die Regelleistungen nur dann gekürzt werden, wenn von der ARGE schriftlich und formal richtig darauf hingewiesen wurde. Wenn dies nicht geschehen ist dürfen keine Sanktionen verhängt werden. Besonders Wichtig ist, daß bei dem Anschreiben auf die Rechtsfolgen korrekt hingewiesen worden ist."

Das geht auf ein Urteil des Sozialgerichts Ulm (AZ: S 10 AS 2799/08 ER) zurück. Die Rechtsfolgenbelehrung muss in den Akten der zuständigen ARGE dokumentiert werden, ein einfacher Aktenvermerk reicht nicht aus. Und die Belehrung muss genau den Teil des Gesetzestextes angeben, auf den sich die Sanktion stützt. Das bedeutet hoffentlich mehr Klarheit im undurchsichtigen Rechtsdschungel.

Und Norman, Glückwunsch zum neuen Design! :) Schwarz-Rot ist ein starker Kontrast, wirkt sehr klar, das Rot macht die Site lebendig. Wirkt auf mich klarer als die alte Farbwahl. Nur mit dem Headermotiv kann ich nichts anfangen, das passt zu Wohn- und Lifestylethemen. Aber zu sozialen Fragen wie ALG? Bitte nicht als meckern missverstehen. Die Site ist eine wichtige Quelle, gerade darum würde ich die Ausrichtung auch mit dem Header verdeutlichen.

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Danke Steward

Verfasst von tincup am Fr, 07/11/2008 - 10:34.

Danke Steward!

Es war oder ist mein Ziel die Site so einfach und übersichtlich wie möglich zu halten. Um genau den Effekt zu erreichen, dass alles paßt und es jeder versteht.! Darum ist das Headermotiv auch noch ändern.

Gruß, Norman

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Saktionen von Arge

Verfasst von u am Mo, 15/12/2008 - 10:11.

Hallo,

 

ich habe eine Frage:

ich wurde von der Arge vorgeladen. Besprechung der beruflichen Situation. Ich habe den Termin vergessen u. war unentschuldigt nicht dort. Habe aber am nächsten Tag mich telefonisch mit meiner Sachbearbeiterin sprechen wollen. Ging natürlich nicht, weil das Callcenter dazwischen geschaltet war. Die haben meine Info sofort per Mail an meine Sachbearbeiterin weiter geleitet. Abgesehen davon, dass es absolut schlecht ist, dass man nicht persönlich mit der Sachbearbeiterin sprechen kann ,möchte ich fragen ,was für Sanktionen mir nun drohen u. wie ich mich dagegen wehren kann?

Ich bin für Antworten sehr dankbar

Gruß

U 

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u, du kannst vielleicht was

Verfasst von Mormel am Di, 16/12/2008 - 13:04.

u, du kannst vielleicht was retten, wenn du SOFORT zur Arge gehst und die SB persönlich aufsuchst. Ansonsten liegt es allein im Ermessen der Arge, dir einen neuen Termin zu geben oder Leistung zu kürzen, mind. 10%, max. 30% für 1-3 Monate. Daran kannst du gar nichts drehen.

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