Hartz 4 - wieviel steht mir zu?
Gründe, weswegen man in die missliche Lebenslage kommt, Hartz 4 bzw. ALG II genannt, beantragen zu müssen, gibt es reichlich. Sei es nun wegen Arbeitslosigkeit, Scheidung oder anderen widrigen Lebensumständen. Jeder kann unglücklicherweise in eine solche Lebenssituation hineingeraten. Wichtig dabei ist es, beim Arbeitsamt, oder Job-Center vorstellig zu werden, die Situation zu schildern und einen Antrag auf Hartz 4 zu stellen.

Arbeitslos? Es kann jeden treffen.
Hartz 4 - wieviel? und wie schnell?
Die Bearbeitungszeit für einen Antrag beläuft sich auf ca. sechs Wochen. Sind keine finanziellen Reserven vorhanden, zahlt das Amt relativ schnell ein sogenanntes Überbrückungsgeld. Jedem Empfänger von Hartz 4 stehen monatlich
- 347,- € Lebenshaltungskosten,
- plus Krankenkasse und Mietübernahme, zu, wobei auch eine Heizkostenpauschale gezahlt wird.
347,- Euro für...
Von den 347,- € müssen allerdings Strom und Telefonkosten, sowie private Versicherungen bezahlt werden. Einem alleinstehenden Hartz 4 Empfänger werden die Mietkosten, bis zu einer Wohnungsgröße von 50 qm voll erstattet. In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, zum Beispiel: eine Mutter und ein Kind, werden bis 60 qm als Wohnraum voll bezahlt.
Erstattung von Mietnachzahlungen
Nachzahlungen, die am Jahresende bei der Hausnebenkostenabrechnung anfallen, werden erstattet. Hier reicht es, die Abrechnung nur dem zuständigen Berater für Finanzangelegenheiten des Arbeitsamtes, abzugeben. Bei einer eventuellen Rückzahlung könnte es auch so gehandhabt werden, jedoch ist das Arbeitsamt dankbar für jeden Kunden, dem es keine Kosten erstatten muss und schlafende Hunde sollte man auch nicht wecken!
Leider werden keine defekten oder irreparabelen Haushaltsgegenstände ersetzt. In einem solchen Fall wäre unter Umständen das zuständige Sozialamt bereit, Kosten zu übernehmen, wenn auch oft nur zum Teil.
Wieviel Hartz 4 Sie bekommen, liegt auch an Ihnen!
Da alle Ämter streng nach Paragraphen ihre Anträge bearbeiten, ist es jedem ans Herz gelegt, sich jede Menge Informationsmaterial zu zulegen, alle Anträge schriftlich einzureichen und persönlich bei dem zuständigen Sachbearbeiter abzugeben und mit ihm zu besprechen.
Diese Zeit sollte man sich nehmen, es erhöht auf jeden Fall die Erfolgquote. Bücher über Sozialrecht sind in allen Buchhandlungen (und bei uns) für ca 9,- bis 11,- € erhältlich und beraten über alle zustehenden Mittel und sind nach Paragraphen sortiert. Sie sind sehr hilfreich bei der Stellung von Anträgen, denn es macht immer Eindruck, wenn man seine Anträge nach § XY Absatz X Nr. X stellen kann!
Kostenfreie Rechtsberatung
Natürlich kann jeder sich kostenfrei Rechtsberatung einholen. Dazu stellt man beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf kostenfreie Rechtsberatung durch einen Anwalt.
Zusatzverdienst - nicht nur des Geldes wegen...
Als Empfänger von ALG II, sprich Hartz 4, gibt es die Möglichkeit, seine finanzielle Situation zu verbessern, indem man einen, vom Arbeitsamt "vorgeschlagenen" 1,50 € Job annimmt. Das Arbeitsamt verfügt über jede Menge Adressen. Je besser die Zusammenarbeit des Kunden mit dem Arbeitsamt, um so besser ist die Aussicht auf einen guten Job im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung. Da kann sich ein Jeder 150,- € dazuverdienen, bekommt die Fahrtkosten ersetzt und sitzt nicht nur zu Hause rum.
Eine solche Maßnahme steigert das Selbstbewusstsein und man kommt aus dem hoffnungslosen Tief der Arbeitslosigkeit raus. Weiterhin hat man eine geringe Chance auf einen neuen Arbeitsplatz.
Anwalt.de: Rechtsberatung per Email und Telefon
Keine anonyme Hotline - Sie wählen Ihren spezialisierten Anwalt aus und sprechen mit ihm direkt. Gespräche dauern durchschnittlich 6 Minuten.
1 € job
Ich habe einen 1 euro job bekommen. moss in einer schule die lehrkräfte unterstützen. ist eine sonderschule. meine augen sind kaputt, so minus 10 dioptrieen. damit ich den job machen kann brauchte ich eine neue brille.kosten 650 euro. die agentur will keinen cent dazubezahlen. verweist auf den im regelsatz enthaltenen pauschalbetrag zur kommunikation mit anderen. ist das rechtens?
1 Euro Job
Hallo Lille,
ich kenne die Rechtslage in diesem Fall nicht genau. Ich vermute aber, dass die BA rein rechtlich korrekt handelt. Dennoch ... deine Situation klingt echt absurd: du wirst zu einem Job gezwungen, den du nicht machen kannst, weil dir das Geld fehlt.
Ich an deiner Stelle würde mich an eine Frauenbeauftragte von der Opposition und/ oder die Lokalzeitung wenden.
Hartz4
Bin alleinerziehend und habe 3Kinder(2,8,12)!Das Amt zahlt die Miete und das wars!Ich lebe vom Kindergeld der Kinder.Ist das normal?Was ist unser finanzieller (Über-)Lebensbedarf?17
Kindergeld als Einkommen
Kindergeld zählt generell als Einkommen und wird mit Hartz IV verrechnet. Mehr zum Kindergeld findest du auf
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-kindergeld
harz 4
hallo, ich bin zwar nicht allein erziehend aber wir bekommen auch für 2 kinder kindergeld und das 3 kind ist unterwegs! wir bekommen aber auch unseren regelsatz von der arge gezahlt + miete! ich würde dir empfehlen dir einen anwalt zu nehmen das hat uns auch in vielen sachen wegen der arge geholfen! du brauchst den anwalt auch nicht zu bezahlen da du ja keine arbeit hast kannst du dir beim gericht nen freistellungs schein holen! LG steffie
Kindergeld und Hartz IV
Hallo,
ja, es ist so, dass Kindergeld auf Hartz 4 angerechnet wird. Das Kindergeld zählt allerdings als Einkommen des Kindes.
hartz4
ich habe eine frage und zwar. bekomme ich und meine tochter600,70euro hartz4 meinsohn19 hat ein praktikum und bekommt 239euro meine miete beträgt 331 kindergeld384euro ist das rechtens mit den600,70 euro?
Kostgeld
Hallo,
Hab da mal eine Frage zur Aufschlüsselung des Gesamtbetrages zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei Hartz IV Empfängern. Wie hoch ist denn davon der tägl. bzw. monatliche Anteil rein betreffs Kostgeld. Ich benötige diese Auskunft dringend, da ich eine Aufschlüsselung meiner monatl. Ausgaben erstellen soll. Vielen Dank, MfG Sachsentreu
Lebensunterhalt
Ich bekomme 416 Euro Miete vom Amt bezahlt..Und bekomme 234.20 Euro zum Leben.Es reicht hinten und vorne nicht.Muss davon auch Strom bezahlen.Steht mir nicht mehr Hartz 4 zu?
Hartz4
Ich wohne in einer 42m² großen Wohnung die kostet warm 468 euro. ich wohne alleine und habe am 31.märz 2010 meine arbeit verloren. also habe ich keinerlei einkommen geschweige denn gespartes. bekomme ich hilfe um meine miete zu zahlen? bewerbungen laufen bereits und auch arbeitslos wurde gemeldet aber das dauert natürlich. hartz4 antrag wurde noch nicht gestellt. soll ich das schnellstmöglich machen bestens morgen? ich bin verzweifelt !!
danke für die hilfe!!
dann muß du dich arbeitslos
dann muß du dich arbeitslos anmelden ,ist doch logish ,1 jahr bekommst du arbeitlosengeld,dann fängt die hartz 4 an .
meine frage ist ich wohne in 45 quadratmeter wohnung bezahle 340 euro miete ,nach der abrechnung von arge soll ich jetzt 10 euro weniger bekommen .wie ich oben gelesen habe steht einen 347 euro miete oder was.wohne alleine .
wiso bezahlt den arge nicht das volle miete +strom+wasser
Erhalte ich wirklich meinen Regelsatz??
Ich bin seit dem 7.Mai2009 geschieden und lebe mit meinen Kindern alleine.
Und erhalte 650 Euro Unterhalt für beide Kids sowie das Kindergeld von 368 Euro.
Von der ARGE erhalte ich 340 Euro dazu.
Im September musste ich ein Bewerbungstraining absolvieren,da kam natürlich das Gespräch auch auf das Geld.
Und komischerweise meinten alle ich würde ja viel zu wenig erhalten.
Stimmt das denn??
Wer kennt sich damit denn aus??
LG Luna
hm..ich erhalte keinen Mietzuschuss..
Ich erhalte keinen mMietzuschuss da meine Wohnung zu groß ist.
Allerdings benötige ich 3 Schlafzimmer, mein Sohn ist 20 jahre und die Tochter ist 13 Jahre und ich kann ja nicht auf dem Sofa schlafen. ok könnte ich schon , wenn ich mein Schlafzimmer weg schmeissen würde.
Ich bin geschieden und erhalte keinen Ehegattenunterhalt mehr.
Nur 650 Euro Unterhalt für die Kids und die 368 Euro Kindergeld .
Von der Arge erhalte ich 340 Euro .
Angeblich sind bei dem Geld die Kosten für die Miete schon eingerechnet. Stimmt das denn??
Anbei erhielt ich am Freitag ein Schreiben der Kommunialen ich wäre in verschiedenen Haushalten als Reinigungskraft tätig, ich soll vorlegen was ich verdiene.
Ich bin jedoch niergends tätig.
Wie soll ich da was vorlegen??
Wieso wird sowas behauptet ??
LG Luna
@Bruce112, miete +strom+wasser
Zunächst mal, die Arge bezahlt lediglich die Kosten der Unterkunft, KdU genannt. Dazu gehört die Kaltmiete plus Kosten für Heizung. Da Du alleine wohnst ist es im Prinzip einfach;
Der regelsatz beträgt seit Juli 2009 359,00 Euro. Davon werden abgezogen die Kosten bei einer zu großen oder zu teuren Wohnung. Warmwasser wird ebenfalls abgezogen. Sollte aber im letzten Bescheid dokumentiert sein. Die Stromkosten müssen auch von uns selbst bezahlt werden. Bleibt ja jedem selbst überlassen ob er sich täglich ein Ei auf einer 1KW-Herdplatte kochen muss.
Die Größe der Wohnung ist ok, alleinstehende dürfen seit einiger Zeit 50 Qm bewohnen. Die "angemessene" Miethöhe ist abhängig von der Stadt in der Du wohnst. Deiner Anfrage entnehme ich dass die Heizung über sog. Zählröhrchen abgelesen wird, andernfalls hättest Du noch andere Probleme geschildert. Der Warmwasseranteil ist angeblich lt. einer internen Anweisung des Arbeitsministeriums an die Argen seit Mai letztem Jahr auf einheitlich 1,87% des Regelsatzes festgelegt. Hoffentlich habe ich Dir damit geholfen.
Viele Grüße,
H4.
Luna wenn du in verschiedenen
Luna wenn du in verschiedenen Haushalten arbeitest müssen die jeweiligen Arbeitgeber dich bei der Knappschaft anmelden da hast du einen Vertrag und diese Haushalte dürfen zusammen 400Euro verdienst sein.Da ist dann ein Formular wo alles eingetragen wird mit der Unterschrift der Arbeitgeber und das möchte die Arge sehen,denn ansonsten ist es Schwarzarbeit und das kann für dich und deine Arbeitgeber seeehr teuer werden.Die Abgaben sind für Arbeitgeber ca 20% was sie für dich zahlen müssen.
Also sprich mit denen das sie dich schleunigst anmelden.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.html?__nnn=true
Putzfee
Ausbildung
Hallo
Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder (12und 17 Jahre).
Ich arbeite Vollzeit für 8,20€ was ein Netto einkommen von 1148€ ausmacht.
Ich bekomme somit Hartz IV oder ALG 2 Unterstützung von knapp 560€.
Nun hat unser Sohn eine Ausbildungsstelle bekommen die am 01.08.2010 beginnt in der er 606€ Brutto verdient.
Ich habe bei den Hartz IV Rechner im Internet bei meinen Eingaben so in etwa das Berechnet bekommen was auch in meinem Bescheid steht.
Jetzt möchte ich gerne sehen was passiert wenn mein Sohn die besagten 600€ bekommt bzw was (500€ Netto).
Ich finde aber keine Eingabe um bei meinem Sohn das mit einzugeben nur bei einem Partner. Gebe ich dort die 500€ ein fällt der Zuschuss weg. Das heisst für mich das ich meinem Sohn dann ja eigentlich seine Vergütung wegnehmen müsste???.
Oder wird das anders geregelt?.
Ich bedanke mich schon einmal auf diesem Wege für jede Hilfreiche Antwort.
Gruß aus Dorsten
msdelh
Hallo, Dein Sohn gehört
Hallo,
Dein Sohn gehört aufgrund der Ausbildung nicht mehr zu Deiner Bedarfsgemeinschaft. Damit entfällt 1/4 der Mietkosten, d. h. Du bekommst nur noch 3/4 der Mietkosten, da Dein Sohn mit seiner Ausbildungsvergütung seinen Teil selbst übernehmen kann.
Und wenn ich das grob überschlage, dann ist das Kindergeld für seinen Bedarf nicht notwendig, so dass es dann als Dein Einkommen angerechnet wird.
D. h. nun im Klartext:
- 2 mal Regelsatz für Dich und Deinen Mann in Höhe von je 323 €, also 646 €
- 1 mal Regelsatz für das jüngere Kind 251 €
- 3/4 der bisherigen Mietkosten (vorausgesetzt, es gab mittlerweile keine Mietänderung)
- abzüglich Deines Einkommens und dem Kindergeld (2 mal 184 €, also 368 €)
Danke
Hallo Sunny
Danke für die schnelle Antwort.
Leider hatte ich nicht angegeben das ich Herbert heisse.
Zudem hatte ich einen Fehler in meinen Angaben.
1440€ Brutto 1148€ Netto + 712 vom Amt Zuschuss Miete habe ich 750 €.
Jetzt habe ich Dennis mal rausgenommen und die Miete um ein Viertel gekürzt.
Der Zuschuss geht um knapp 300€ zurück laut dem Hartz IV Rechner.
Das heisst ja für mich das ich meinem Sohn um auf dem gleichen Stand zu bleiben 300€ abnehmen müsste.
Sehe ich das richtig oder wie würdest Du das machen. Ich gebe es mal zu das es mich wütend macht das ich jeden Job angenommen habe um bloß nicht in der Gosse zu landen. Meine Meinung ist zu diesen ganzen Harzt IV blödsinn das alles in Deutschland zu teuer ist. Und das auch jeder eine Arbeit finden könnte aber ob er mit dem Lohn auskommt ist eine andere Sache. Ich habe die Erfahrung gemacht das es heute nur darum geht.
Arbeitamt:" Seien Sie froh das Sie einen Job haben".
Arbeitgeber:"Mehr geht nicht, Sie können ja zum Amt Zuschüsse beantragen."
Und wenn man dann sieht das jede Erhöhung (z.B. Kindergeld, Zuschläge) eigehalten wird was hat man dann davon.
Ich werde trotzdem weiter machen nur weiss ich nicht wie wir es mit unserem Jungen machen sollen.
100€ Kostgeld verlangen oder sowas??? Ich hätte da gerne einen Rat.
Ich bedanke mich schon einmal und Gruß aus Dorsten
Herbert
Hallo Herbert, entschuldige,
Hallo Herbert,
entschuldige, aber ich weiß auch nicht, wie ich darauf kam, dass Du weiblich sein könntest. :-)
Ich hatte einen kleinen Denkfehler in meiner Ausführung, da ich irgendwie immer davon ausgegangen war, dass ein Azubi generell ausgeschlossen ist. Da Dein Sohn aber noch bei Dir wohnt, kann er keine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Daher ist er vom Ausschluss ausgeschlossen (Hast Du das jetzt verstanden? ;-) ) Also zu gut deutsch: Für ihn zählt der Ausschluss nicht! Soll heißen, er gehört grundsätzlich erstmal zu Deiner BG.
So und nun zu eurem Anspruch.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast Du eine Miete, die vom Amt berücksichtigt wird, in Höhe von 750 €. Pro Kopf ist das ein Anteil von 187,50 €.
Dein Sohn hat einen Regelsatzbedarf von 287 € + 187,50 € Miete = 474,50 € Gesamtbedarf. Sein Einkommen beträgt 606 € brutto / 500 € netto. Davon ziehen wir den Freibetrag von 201,20 € ab (100 € Grundfreibetrag + 101,20 € Freibetrag nach § 30) und rechnen das Kindergeld dazu. Damit ergibt sich ein Anspruch von -8,30 €, also sein Einkommen übersteigt seinen Bedarf um 8,30 €. Damit zählt er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Der übersteigende Anteil des Kindergeldes wird nun auf Deine Frau übertragen. Da diese aber kein weiteres Einkommen hat, bekommt sie einen Freibetrag von 30 € für private Versicherungen und damit kommt es nicht zur Anrechnung vom übersteigenden Kindergeld.
Euer Bedarf beträgt: 2 * 323 € (Regelsatz für Dich und Deine Frau) + 251 € (Regelsatz 2. Kind) + 3 * 187,50 € (Miete) = 1.459,50 €.
Davon ist Dein Einkommen (brutto: 1440 € / netto: 1.148 € abzüglich Freibetrag 304 € (Grundfreibetrag 100 + 204 € Freibetrag § 30)) 844 € und das Kindergeld des 2. Kindes (184 €) abzuziehen.
Es verbleibt ein Anspruch von 431,50 € (1.459,50 € - 844 € - 184 €).
Es ist korrekt, dass Du Deinem Sohn den Anteil für die Miete "abknöpfen" musst und vielleicht auch einen Anteil für die anderen Anschaffungen, die Du so für ihn tätigst, schließlich ist seine Ausbildungsvergütung das Geld, was ihm für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung steht und bislang vom Amt gezahlt wurde! Im Endeffekt ist es nur eine Umverteilung der Gelder und Du musst Dich an 2 Stellen (das Amt und Deinen Sohn) wenden, um Dein Geld, welches ihr zur Bestreitung des Lebensunterhaltes benötigt, zu bekommen!
Auch solltest Du Dich nicht beschweren, dass ihr zu wenig Geld habt / bekommt! Im Vergleich zu einem Arbeitslosen, der den ganzen Tag auf dem Sofa sitzt, habt ihr mehr Geld!
- Leistungen vom Amt 431,50 €
- 2 * Kindergeld 368,00 €
- Dein Einkommen 1.148,00 €
- Ausbildungsvergütung 500,00 €
- Zusammen 2.447,50 €
Ohne Arbeit hättet ihr nur 1.934 €, wobei das fürs Nichtarbeiten auch ne ganze Stange Geld ist!!!!!!!
Du könntest Deinen Sohn natürlich auch sagen, er soll sich bitte eine eigene Wohnung suchen. Er hat aber erst ab 18 einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn er eine eigene Wohnung bewohnt.
Auch kannst Du das Amt nicht dafür verantwortlich machen, dass Dein Arbeitgeber so wenig zahlt und Dich auf die Leistungen des Amtes als Unterstützung verweist! Sei froh, dass es diese gibt! Zu Sozialhilfezeiten (also bis 2005) wärst Du auch nicht aufs Sozialamt gegangen, wenn das Geld vom Arbeitgeber nicht gereicht hätte! Da hast Du so gesehen, wie Du über die Runden kommst!
Ist das richtig ?
Hallo , ich habe mal eine frage ,
ich bin 20 jahre alt , bin alleinerziehend .
Meine Tochter wird nächsten Monat 2 jahre alt.
Ich bekomme von der Arge 434,45 Euro .
Muss davon noch Strom und Gas bezahlen .
Für meine Tochter bekomme ich noch , unterhaltsvorschuss 133 Euro und Kindergeld 184 Euro .
Ist das alles so richtig ?
Lg Nathalie
Was hast Du als Mietkosten
Was hast Du als Mietkosten von der ARGE als Bedarf anerkannt bekommen?
Also: Du / ihr habt folgenden Bedarf
- 359 € Regelsatz Du
- 215 € Regelsatz Deine Tochter
- 129 € Mehrbedarf Alleinerziehend
- Kosten für Unterkunft und Heizung
Davon ziehst Du das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss ab.
Hast Du weiteres Einkommen?
Miete
Hallo, ich habe kein weiteres Einkommen .
Meine Miete beträgt 425,55 Euro .
Also insgesamt mit Miete bekomme ich 860 Euro .
Schön das wir darüber
Schön das wir darüber gesprochen haben... Und das läßt natürlich alles in einem ganz anderen Licht erscheinen!!!
- 359 € Regelsatz Du
- 215 € Regelsatz Deine Tochter
- 129 € Mehrbedarf Alleinerziehend
- 425,55 € Kosten für Unterkunft und Heizung
1.128,55 € - 184 € - 133 € = 811,55
Also meinen Berechnungen zufolge bekommst Du zu viel Leistungen.