Hartz IV Politik 2008
Das Bundesverfassungsgericht hat für die Hartz IV Politik 2008 eine gravierende Änderung vorgesehen: Die Organisation des Arbeitslosengeldes II ist großenteils gekippt. Nun müssen Alternativen her.
ARGE gehört der Vergangenheit an
Kern des Urteils: die Zweiteilung der Hartz IV Verwaltung zwischen Bund und Kommunen muss beendet werden. Die Hartz IV Politik wird in diesem Jahr mehr als bisher Sache der Gemeinden werden. Das Gericht hat die 353 ARGEn (Arbeitsgemeinschaften) als unzulässige Mischverwaltung bewertet. ARGE meint: unter einem Dach bilden Arbeitsagentur und Kommune die sogenannten Jobcenter. Wer sie kannte, wird sie nicht vermissen. Auch wenn eine Übergangsfrist von drei Jahren bedeutet, dass diese Bürokratie-Ruinen noch länger als erhofft bestehen werden.
Das Bundesministerium für Arbeit muss nun erklären, was aus dem ARGE Modell und den 55.000 Mitarbeitern werden soll. Die Richtung für die Zukunft ist klar: die Kommunen werden alle Leistungen rund um ALG 2 anbieten. Hans-Jörg Dupprè, Präsident des deutschen Landkreistages, ein gutes Zeichen. Es geht um die Zuständigkeit für
- Wohn- und Heizkosten
- begleitende soziale Hilfeleistungen - z.B. Umzugshilfe, Sprachkurse, Kinderbetreuung
- natürlich das Arbeitslosengeld II
- Vermittlung in Arbeit und/ oder Beschäftigungsmaßnahmen (Ein-Euro-Jobs)
Doch nicht alle Landkreise und kreisfreien Städte teilen Dupprès Ansicht. Einige lehnen die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit ab: Der Bund würde sich aus der Verantwortung stehlen, die Kommunen wären überfordert. Das hat einiges Gewicht, da zwei Drittel der ALGII Bezieher in kreisfreien Städten leben. Insgesamt macht ihr Anteil in den Städten bis zu 25 Prozent aus, in ländlichen Gebieten häufig aber unter 10 Prozent.
Der Vorschlag, Kommunen und Bund beide - aber getrennt - in der Verantwortung zu lassen, sorgt für Kontroversen.
Derzeit beziehen rund 5 Millionen Menschen ALG 2. Die Hälfte davon ist langzeitarbeitslos. Die anderen sind oft erwerbstätig und benötigen aufstockend HartzIV, weil die Löhne zu gering sind.
Kosten der Grundsicherung
| Bereich | Ausgaben 2005* | Ausgaben 2006* |
| Gesamtausgaben | 44,1 | 49,5 |
| Arbeitslosengeld II | 25,0 | 26,0 |
| Kosten für Unterkunft | 12,4 | 13,6 |
| Eingliederung | 3,6 | 6,4 |
| Verwaltung | 3,1 | 3,5 |
* in Milliarden Euro. Quelle: Deutscher Landkreistag. / letzte Aktualisierung: 10.1.2008
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