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Hartz Widerspruch in 3 Schritten

Sie wollen gegen einen Hartz IV Bescheid Widerspruch einlegen? Viele Bescheide sind fehlerhaft berechnet und erschweren durch ihr Amtsdeutsch zu verstehen, was sie überhaupt mitteilen. So vermeiden Sie fünf häufige Fehler und sichern Ihren Erfolg.

Kurzüberblick: So sieht Ihr Schreiben aus:

Absender (Ihre Adresse)                                                                 Datum

An
Name der ARGE
Anschrift (steht auf dem Bescheid)

Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum einfügen], Aktenzeichen ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht gegen Ihren Bescheid (Aktenzeichen, evtl. SB ergänzen) vom (Empfangsdatum einfügen) Widerspruch ein.

Begründung: .....

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum, Unterschrift


Schauen wir uns nun das Vorgehen im Einzelnen an:

1. Was ist ein Widerspruch?

Legen Sie immer Widerspruch ein, wenn Sie mit dem Bescheid unzufrieden sind. Sie haben dadurch keine Nachteile. Mit dem Widerspruch entstehen Ihnen keine Kosten (anders als bei einer Klage). Wenn Sie später feststellen, dass der Bescheid doch ok ist und Sie sich geirrt haben, können Sie den Widerspruch jederzeit zurücknehmen.

Achtung: Bevor Sie klagen können, müssen Sie erst Widerspruch eingelegt haben. Die ARGE hilft dem Widerspruch ab oder erlässt einen ablehnenden Widerspruchsbescheid.

2. Worum geht es in Ihrem Fall?

Deutlich oben auf Ihren Widerspruch schreiben Sie

  • Ihren Namen (bzw. der Name der Person, die Widerspruch erhebt) und die Adresse
  • das Aktenzeichen des Bescheides, gegen den Sie Widerspruch erheben
  • das aktuelle Datum (beachten Sie die Fristen!) ... und immer gilt: besser heute als morgen erledigen. Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids muss der Widerspruch bei der Behörde eingegangen sein.
  • Haben Sie ein Telefon oder Handy? Geben Sie Ihre Telefon-Nummer an. Das kann Zeit sparen, Ihre Zeit.

3. Wie begründen Sie Ihren Widerspruch?

Sie wollen aufzeigen, dass ein Arge-Mitarbeiter einen Fehler gemacht hat. Sie sind nicht der Erste ... und wer Ihren Widerspruch dann bearbeitet, ist sicher skeptisch: Weiß der Schreiber, wovon er redet? Beachten Sie folgendes:

  • Schreiben Sie sachlich und höflich. Auch - gerade dann - wenn es schwer fällt.
  • Ihre Meinung und was Sie glauben, spielen im Widerspruch keine Rolle - lassen Sie die also raus.
  • Lesen Sie den Bescheid genau und vergleichen ihn mit dem, was Sie wissen.
  • Benennen Sie konkrete Tatsachen, die z.B. Ihren Wohnraum oder Ihr Einkommen im Monat ... betreffen.
  • Prüfen Sie, was Sie mit Dokumenten oder Zeugen belegen können. Das macht Sie sicherer, Sie müssen aber nicht jeden Beleg mitschicken. Doch oft ist das sinnvoll. Wenn Sie es tun, senden Sie keine Originale, machen Sie eine Kopie!
  • Schreiben Sie selten? Dann lassen Sie Ihren Text von einem Bekannten lesen, der dabei Inhalt und Rechtschreibung prüft.

Auf einen Widerspruch muss die Arge innerhalb von drei Monaten reagieren. Wenn sie das nicht in der Zeit tut, können Sie beim Sozialgericht eine "Untätigkeitsklage" einreichen. Wenn die Klärung Ihres Widerspruchs dringend ist, sprechen Sie am besten vorher nochmal mit dem zuständigen SB.


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