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Quote: 8,6% (West 7,4%, Ost 13,5%)
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Kurzarbeit: 1.400.000 Auf Alg II waren 4.923.784 Menschen angewiesen, auf Sozialgeld 1.831.546

Hartz 4 LexikonDas Hartz 4 Lexikon erläutert die wichtigsten Begriffe rund um ALG II

Hartz 4 Vermögen - wieviel dürfen Sie haben?

Es geht um die Grundsicherung zum Lebensunterhalt. Es geht um Hartz 4. Gerade weil Sie weniger haben, muss Ihr Vermögen gut geplant sein: Was ist Eigentum? Werden Sie erben? Diese Vorgänge sollten sorgfältig bedacht werden - wo das möglich ist. Sonst zahlt das Amt nichts, bis Sie Ihr Gespartes für die laufenden Kosten verklingelt haben.

Sie dürfen als Empfänger von Hartz 4 unter folgenden Bedingungen Vermögen haben:

  • für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro. Freibetrag heißt, soviel dürfen Sie haben und bekommen dennoch Hartz4 - aber mehr darf's nicht sein.
  • bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750  Euro.
  • Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen.
  • zusätzlich können Sie nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen - das Arbeitsamt prüft. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.250 Euro.
  • Andere Geldanlagen und alles, was Sie ansonsten zu Bargeld gemacht haben, ist nicht geschützt. Erst wenn es weg ist, kommt Geld vom Amt.

Oberhalb der Freibeträge wird Ihr Vermögen mit den Hartz 4 Zahlungen verrechnet und wie Einkommen gewertet: Bevor Sie Geld vom Amt sehen, müssen Sie das Vermögen aufbrauchen.

Wohneigentum, das nicht mehr mit Alg2 kompatibel ist
Vermögen, das nicht mehr unter den Freibetrag fällt...

"Privilegiertes Vermögen" wird extra geregelt

Bisher war es ja ganz einfach. Jetzt kommt noch so genanntes "privilegiertes Vermögen" dazu. Dazu zählen bestimmte Geldanlagen, Wertgegenstände und Immobilien.

Bei Hartz 4 gilt: privilegiertes Vermögen ist innerhalb nachfolgender Richtwerte meist sicher. Das heißt, es wird nicht als Einkommen angerechnet. Und was soll dann 'meist sicher' bedeuten? Das Gesetz fordert, dass das Vermögen 'angemessen' ist. Stichwort: "Florida Rolf". Sie erinnern sich? :)

Ein angemessenes Haus dürfen Sie behalten. Ein angemessenes Auto dürfen Sie weiter fahren. Und was heißt angemessen? ... Das ist eine gute Frage! Dafür gibt es Richtwerte. Es kann aber sein, Sie können Vermögen behalten, auch wenn es die folgenden Grenzwerte übersteigt.

  • Das geliebte Auto bis zu einem Wert von 7500 Euro - dürfen Sie in der Regel behalten (Az.: B 14/7b AS 66/06 R)
  • Das selbst genutzte eigene Haus bis 140 m² Wohnfläche, 200.000 Euro Gesamtwert im ländlichen Bereich dürfen Sie behalten. Untervermietung oder wenn Sie solch ein Haus ganz allein bewohnen, macht die Sache schon fraglich. Dann wird im Einzelfall geprüft: muss doch verkauft werden? Müssen Teile des Hauses oder Grundstücks verkauft/ vermietet werden? ...
  • das selbstgenutze Wohneigentum darf (in der Regel) ein Grundstück von bis zu 500 m² (im Stadtgebiet) oder 800m²  (auf dem Land) haben.
  • Den geerbten Biedermeiersekretär (und andere Wertgegenstände) dürfen Sie behalten. Aber Ihren Picasso ... stellen Sie lieber hinter den Schrank, wenn das Sozialamt zu Besuch kommt.
  • Riesterrente - ist ok, wird ja gefördert. Die dürfen Sie behalten.

Zum verwertbaren Vermögen zählen zum Beispiel Bargeld, Bankguthaben, Aktien, Bausparverträge, Immobilien. Auch Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre sind verwertbares Vermögen.

Schrottreifes Auto

Vermögen durch Schenkung oder Erbe

Bekommen Sie Hartz 4 und erben, wird das Erbe oberhalb der o.g. Grenzwerte als Einkommen angerechnet. Sehen Sie, wie der Hase läuft? Ein Beispiel zeigt es:

  • Sie erben ein Haus, während Sie ALG 2 beziehen. Das Haus 'dürfen' Sie verkaufen und behalten davon Lebensjahre x 200 Euro + 750 Euro. Jeder Euro mehr ist zu verbrauchendes Vermögen.
  • Sie erben ein Haus, während Sie berufstätig sind. Danach werden Sie arbeitslos, bekommen Hartz 4. Vom Vermögen sieht es jetzt besser aus: Sie dürfen das Haus bis 140 m² Wohnfläche behalten.

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gelganlage für kinder+hartz IV

Verfasst von Gast am Do, 17/01/2008 - 10:43.

hallo serlo,

vielen dank für deine hilfreiche tipps und sachschilderungen. trotz der ausführlichen darstellungen des hartz lV-empfänger-schicksals, habe ich noch eine frage: die sparbücher für kinder zählen zu einem vermögen, worauf zugegriffen werden kann. was ist mit den anderen langfristigen geldanlagen für kinder (z.b.kapitalfonds), wo schon im vertrag festgelegt wird, dass die NICHT GREIFBAR sind, bis das kind ein bestimmtes alter erreicht hat (z.b.25 jahre)? können dann hartz IV-leistungen auch nicht in anspruch genommen werden?

vielen dank für deine mühe und lg
julia

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Geldanlage & Hartz IV

Verfasst von serlo am Do, 17/01/2008 - 23:26.

Hallo Julia,
=>update:
1. Für hilfebedürftige, minderjährige Kinder gibt es auch einen Freibetrag. Er liegt bei 3000 Euro.
2. Riesterrentenverträge sind ok, das darin angesparte Vermögen wird generell nicht angerechnet.
3. bei anderen Kapitalanlagen muss vertraglich festgeschrieben sein, dass eine Nutzung vor Eintritt ins Rentenalter ausgeschlossen ist. Andernfalls werden sie angerechnet, ungeachtet der Mindestvertragslaufzeiten/ Verluste einer Vertragskündigung.
Das habe ich mir eben nochmal von einem Sachbearbeiter des A-Amts bestätigen lassen.

liebe Grüße, Serlo

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Verkauf vom Geschäftsinventar

Verfasst von Gast am Sa, 26/01/2008 - 10:24.

Hallo serlo,
ich blicke durch das Hartz4 System nur sehr schwer duch. Daher meine Frage:
Wir beziehen Hatz4. Meine Frau ist selbständig. Jetzt wollen wir das Geschäftsinventar verkaufen. Gilt dort auch der Freibetrag oder nicht?

Gruß
Lord Black

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Geschäftsinventar verkaufen => Vermögen

Verfasst von serlo am Sa, 26/01/2008 - 17:57.

Hallo Lord Black,
grundsätzlich ja: sobald ihr verkauft, gelten die Freibeträge. Ihr habt dann Vermögen in Form von Bargeld und es ist unerheblich, wodurch du es bekommen hast.
Also wenn das Inventar wertvoll ist, ist es am besten, es zu behalten oder Stück für Stück zu verkaufen.

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hartz4 vermögen

Verfasst von picard am Mo, 04/02/2008 - 09:36.

bitte mal lesen und antworten
http://kuckst-du-hier.com/blog/picard/2008/02/04/hartz-4-vermoegen/

danke für deine klasse arbeit!

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Habe gelesen + geantwortet :)

Verfasst von serlo am Mo, 04/02/2008 - 12:57.

... ich hoffe, das hilft dir weiter. Ansonsten meld dich nochmal

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ich habe einen

Verfasst von melanie am Sa, 15/03/2008 - 19:42.

ich habe einen bausparvertrag für die rente gemacht,wird der angerechnet oder ist er ungetastet?

gruss melanie

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Bausparvertrag

Verfasst von serlo am So, 16/03/2008 - 14:30.

Hallo Melanie,
der maximale Freibetrag für Vermögen, das der Altersvorsorge dient, liegt bei 16.250 Euro, vorausgesetzt, eine Verwertung vor dem Renteneintritt ist vertraglich ausgeschlossen.

Ein anderer Fall wäre, wenn du von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit bist: dann gibt es keine Höchstgrenze für den Freibetrag. Allerdings muss wiederum festgelegt sein, dass du nicht vor Renteneintritt an das Geld kommst.

Ich hoffe, das klärt deine Frage? :)

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Schonvermögen

Verfasst von AlexandraM am Sa, 15/08/2009 - 11:27.

Zum Schönvermögen gibts jetzt ganz aktuelle Äußerungen, insbesondere von den Parteien im Wahlkampf. Die FDP z.B. will das Hartz IV Schonvermögen auf 750 Euro je Lebensjahr aufheben. Na, ob das der Weisheit letzter Schluss ist?

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Verkauf des geerbten Hauses

Verfasst von CHACKA am Mi, 02/09/2009 - 08:53.

Hallo, wenn ich ein Haus geerbt habe und von der ARGE Hartz IV bekomme unter der Voraussetzung, daß, wenn ich das Haus verkauft habe, die Leistungen der ARGE zurückzahle, gilt dann auch die Formel 250x Lebensjahr? Kann ich den Betrag dann beiseite legen und zahle die ARGE mit dem verbliebenen Geld aus oder muß ich evtl. alles zurückzahlen? Wenn ich nach der Rückzahlung noch Geld übrig haben sollte, welches die 250x Lebensjahr nicht übersteigt, würde ich doch weiterhin HartzIV bekommen?

Danke :o)))

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Gutschrift auf meinem Konto

Verfasst von Diesel am Mo, 07/12/2009 - 21:52.

Hallo,

 

ich habe heute von einem Bekannten eine Gutschrift über 750,-- Euro auf mein Konto erhalten. Das Geld hat er mir freundlicherweise zukommen lassen weil er mir eine Gefallen tun wollte.

Darf ich das Geld behalten, ohne mir Sorgen machen zu müssen, dass es mir bei beim nächsten Bewilligungsbescheid abgezogen wird.

 

Ich habe ansonsten keinerlei Vermögen/Schonvermögen.

 

Gruß

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Geld-Schenkung

Verfasst von Schutzengel am Do, 04/02/2010 - 09:39.

Hallo Serlo,

Ich habe am 03.05.1999 einen größeren Geldbetrag von meinen Eltern Geschenkt bekommen.

Wenn ich jetzt mal Arbeitslos werden sollte und in Hartz 4 komme, was ich nicht hoffe das es eintritt.

Muß ich das Geld angeben? Denn ich habe gelesen, das ein Schenkung die noch keine 10 Jahre her ist angegeben werden muß. Da es bei mir ja schon fast 11 Jahre her ist. Kann ich das ganze Geld dann behalten und es zählt dann nicht zu meinem Vermögen?

Netten Gruß

Schutzengel

 

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