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Hartz 4 - Urlaub auch für ALG2 Empfänger?

Irgendwann im Sommer und um den Jahreswechsel stellen sich viele die Frage: Kann ich mir mal ein paar Tage frei nehmen und die Familie besuchen oder in Urlaub fahren? Urlaub & Hartz 4 - passt das zusammen?

Die kurze Antwort: prinzipiell ja, auch wer ALG2 bezieht, darf Urlaub machen.

Aber...

  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub für ALG-2-Empfänger.
  • Wer Leistungen bezieht, muss prinzipiell immer für die ARGE erreichbar sein.
  • Dennoch können ALG II Empfänger einen Antrag auf "Ortsabwesenheit" stellen.

Bedingung: Durch den Antrag dürfen Arbeitsaufnahme, eine Förderungsmaßnahme oder ähnliches nicht in Gefahr geraten. Also wenn Sie zuerst ein Angebot zu einer solchen Maßnahme erhalten und dann den Ortsabwesenheitsantrag stellen, wird der abgelehnt.

Liegen aber keine Hinderungsgründe vor, dürfen Sie sich bis zu 3 Wochen vom Wohnort entfernen.

So stellen Sie den "Urlaubsantrag"

  • Wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder am besten persönlich beim zuständigen Sachbearbeiter.
  • Hier werden dann die genauen Termine vereinbart.
  • Wenn die ARGE zustimmt, ist Hartz IV für den Zeitraum gesichert.

Warnung: Wer ohne Zustimmung der ARGE in den Urlaub fährt, riskiert Kürzung oder gar Einstellung des ALG II. Es könnte auch passieren, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurück gezahlt werden müssen.

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