Hartz 4 - Tipps und Auswege

Hauptrubriken

  • Geld und Vermögen
  • Job und Bewerbung
  • Tipps zum Sparen
  • Wohnung
  • Politik
  • Hartz 4 Forum
    • Hartz 4 Blog
Start

Selbstständige im Hartz-IV Bezug

108.000 Hartz-IV-Empfänger sind selbstständig. Hilfe bei der Gründung und im Ämter-Wirrwarr: Damit Sie trotz ALG2 selbstständig bleiben.
zum Ratgeber

Ratgeber Kurzarbeit

1,2 Mio Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit und das dicke Ende der Krise auf dem Arbeitsmarkt kommt erst noch. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Infos zur Kurzarbeit

Mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Fremdsprachkenntnisse werden heute in vielen Berufen gefordert. Eine Zusatzqualifikation hilft Ihnen, Erwerbslosigkeit zu beenden.
Sprachkurse auf CD-ROM

Hartz IV Grundlagen

  • Anträge & Formulare
  • Bewerbungskosten
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Miete
  • Eigenbemühungen
  • Eingliederung allg.
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Grundsicherung
  • Hartz-IV Recht aktuell
  • Hausbesuch: Rechtslage
  • Kampf um ALG2
  • Mitwirkungspflicht
  • ALG 2 ohne Konto?
  • Ärztliche Schweigepflicht

Benutzeranmeldung

  • Registrieren
  • Neues Passwort anfordern
Bookmark and Share
Arbeitsmarkt '02
Arbeitslose: 3.643.000
Quote: 8,2% (West 7,0%, Ost 12,6%)
Stellen: 480.217
Kurzarbeit: 1.400.000 Auf Alg II waren 4.968.035 Menschen angewiesen, auf Sozialgeld 1.840.690

Hartz 4 LexikonDas Hartz 4 Lexikon erläutert die wichtigsten Begriffe rund um ALG II

Wohnung gesucht?
Wohnungs- suche leicht gemacht: deutschlandweit über 900.000 Immobilien im Angebot zum kaufen oder mieten Jetzt Wohnung suchen!

LBB - Prepaid-Kreditkarte ohne Schufa

Ein Hausbesuch vom Amt: die Rechtslage

Ein Hausbesuch vom Amt kann erfolgen, aber es sollte vorher ein Termin abgesprochen werden. Wenn nun doch jemand vom Amt plötzlich vor der Tür steht, dann kann er nach § 13 SGB X abgewiesen werden.

Verbinden Sie die Abweisung mit der Bitte um einen neuen Termin und dem Hinweis, dass Sie Personen als Beistand hinzuziehen wollen.

Wenn dann der Besuch vom Amt zum vereinbarten Termin kommt, sollten Sie mehrere sachkundige Personen in Ihrer Wohnung haben. Diese sollten den Besuch vom Arbeitsamt oder vom Sozialamt nach ihren Personalien fragen und sie notieren. Fragen Sie sofort, warum dieser Besuch erfolgt und welche Verdachtsmomente gegen Sie vorliegen.

Sehr oft kommt es vor, dass gar kein begründeter Verdacht vorliegt. In diesem Fall fällt der "Besuch vom Amt" unter,

  • falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Hausfriedensbruch (§123 StGB)

Wenn Ihnen von den Besuchern vom Amt dann auch noch vorher gesagt wurde, dass sie die Leistung einstellen würden , wenn sie nicht in die Wohnung oder das Haus hinein dürften, dann könnte wohl der Fall von

  • Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) oder Beihilfe (§ 27 StGb)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)

eingetreten sein. Sie können in dem Fall die Polizei rufen (dabei am Telefon nur sagen, dass gerade ein Fall von Hausfriedensbruch stattfindet), Sie können auch Anzeige erstatten.

Was bewirkt das?

So wird das Vorgehen des Amts amtlich aktenkundig und Sie als Betroffener brauchen keine Repressalien vom Amt zu befürchten. Beim Landessozialgericht Halle wurde unter dem Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER dazu ein Urteil gefällt.

Allerdings habe ich es bereits erlebt, dass nachdem ich mich über eine Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt beschwert hatte, eine Kennzeichnung in meiner Akte gemacht wurde. Das erfuhr ich einige Jahre später bei einem anderen Arbeitsamt in Deutschland.


noch Fragen?

Noch nicht alle Fragen beantwortet? Unser Forum schafft Abhilfe.
» Hier gehts zum Forum

©2006-2010 Impressum | Datenschutzerklärung | Links
Achtung: Hartz-4-Empfaenger.de leistet keine Rechtsberatung