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Hartz IV Kindergeld - Kinder und Armut

Manchmal bedingen sich Arbeitslosigkeit und Kinder. Wer Kinder hat, oder als Frau alleinerziehend ist, hat es mit einer Arbeitsstelle schwer. Schwer eine zu finden und schwer sie zu behalten. Dann ist das Abrutschen einer Familie in die Hartz IV Zone vorprogrammiert.

Wie wird Hartz 4 Kindergeld berechnet?

Hartz 4 Kindergeld ist für die Kinder da

Zunächst einmal: Ja, Kindergeld wird auf HartzIV angerechnet. Das heißt, Hartz IV wird durch das Kindergeld reduziert. Eigentlich ist es schon komisch, dass der Staat mit der linken Hand Hartz IV Kindergeld austeilt und mit der rechten wieder einsammelt.

Genaugenommen wird, und das ist im Detail wichtig, das Hartz IV Kindergeld als Einkommen der Kinder gewertet. Speziell wenn die Kinder ausziehen oder erwachsen werden, kann dieser kleine Unterschied spannend werden.

Erwachsene Kinder und Kindergeld

Wenn Sie auf Folgendes achtgeben, wird das Kindergeld den Eltern nicht von Hartz IV abgezogen:

Die Kinder bekommen das Geld auf ein eigenes Konto überwiesen. Oder die Eltern können nachweisen, dass sie den Kindern das Geld überweisen.

Die Kinder wiederum könnten andere staatliche Subventionierungen wie BAFög bekommen. Dann gelten komplett andere Regeln als unter der Hartz IV Gesetzgebung.

Hartz IV Kindergeld und Scheidung

Im Falle einer Scheidung wird es ganz kompliziert. Zu bedenken ist dann, dass Hartz IV Kindergeld als Einkommen der Kinder gilt. Die Eltern verwalten es nur. Die Kinder bleiben immer als eigenständige Personen bezugsberechtigt.

Soll ich einen Fehler melden?

mit Hartz 4 leben: Hochhaus im GhettoManchmal passiert es, dass die Behörden das Hartz IV nicht korrekt berechnen. Speziell passiert das bei den komplizierten Kombinationsfällen, die eben erwähnt wurden. Was tun? Den Fehler zu melden, ist in jedem Fall zu empfehlen. Denn: Grundsätzlich ist man der Behörde gegenüber auskunftspflichtig. Im Zweifelsfall muss man das zu viel gezahlte Geld zurückzahlen. Schlimmstenfalls macht man sich sogar strafbar.

Kommt Schwarzarbeit zum Verschweigen dazu, wird es für die Beteiligten sehr eng. Grundsätzlich ist Hartz IV keine erworbene Versicherungsleistung wie das Arbeitslosengeld 1. Hartz IV ist eine 'Sozialleistung, die sich nach den Bedürfnissen der Menschen' richtet. Auf diesen Unterschied weisen auch die einschlägigen Seiten der Ämter hin. Bedürfnisse, die zu einem 'menschenwürdigen Dasein' gehören, sollen mit diesem Geld abgedeckt werden. Mehr nicht.

Hartz IV, Kindergeld und Zuverdienst

Noch komplizierter wird es, wenn das Hartz IV Kind in die Lehre kommt und Lehrgeld bekommt. Dieser Verdienst wird zunächst dem Hartz IV angerechnet, wenn er mehr als 100 Euro beträgt. Und dann auch vom Kindergeld abgezogen, wenn er einen Schwellwert übersteigt. Manchmal kann es sinnvoll sein, mit dem Lehrherren über eine Absenkung der Ausbildungsvergütung zu sprechen.

Insgesamt, das hängt an den Schwellwerten, kann ein Verzicht auf einige Euro das Familiengeld deutlich erhöhen.

Fazit

Sie sollten sich bei Fragen um Hartz IV und Kindergeld gut beraten lassen.

  1. Informieren Sie sich zuerst bei einer unabhängigen Beratungsstelle.
  2. Kirchen, Caritas und Wohlfahrtsverbände sind kostenlose Anlaufstellen. Hier können Sie offener reden als beim Amt, das dann zahlen soll.
  3. Gehen Sie erst danach zum Arbeitsamt.

Ansonsten muss man das Thema Hartz IV Kindergeld wohl etwa wie ein Semester Jura studieren.

Kinderzeichnung. Keine Welt voll Armut

Literaturhinweise: Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) bei Amazon ab 4,99


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