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Hartz 4 und Auto

Verfasst von Erna am Mo, 10/09/2007 - 21:07
  • ALG 2

Endlich gibt es eine neue Entscheidung vom Bundessozialgericht zum Thema Auto. Bisher war der Höchstwert eines Autos, das man als Hartz-4 Empfänger haben durfte, 5.000.- Euro. Alles was teurer war, wurde auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Das hieß, man bekam solange kein Geld, bis das Auto entweder verkauft war oder nicht mehr so viel wert.

Gegen die Höchstgrenze hatte in Bad Dürkheim ein Mann geklagt. Der Hauptfeldwebel in Reserve hatte Hartz-Geld beantragen müssen, als er zwischen zwei Einsätzen im Kosovo und Afghanistan arbeitslos wurde. Das zuständige Arbeitsamt (ARGE Deutsche Weinstraße) lehnte es ab, ihm Unterhalt zu zahlen. Die Begründung war, das sein damals vier Jahre altes Auto mit einem Zeitwert von 9600.- Euro für einen Arbeitslosen, der alleinstehend ist, zu wertvoll wäre. Ihm wurden 5000.- Euro Vermögen angerechnet und er solle seine Lebens- und Rentenversicherungen beleihen.

Auf Sozialhilfe24 ist die ganze Geschichte zum Nachlesen.

Nun, es hat zwei Jahre gedauert bis zu diesem Urteil. Ob die Klage auch jemand hätte führen können, der weiter auf Hartz-Geld angewiesen ist? Zwei Jahre, in denen vermutlich keine Bezüge gezahlt worden wären. Ob man sich das Auto da noch hätte leisten können.

Ich finde es gut, dass jemand die Möglichkeit hatte die Klage durchzufechten. Die Change hat nicht jeder!

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