Hartz IV und GEZ
Bis zum Jahr 2005 waren Sozialhilfe Empfänger gleich mit der Abgabe ihres Antrags von den Gebühren der GEZ befreit. Die Sozialämter schickten die Daten automatisch an die GEZ.
Die Bundesagentur für Arbeit hat der GEZ vorgeschlagen, zukünftig ähnlich bei Hartz IV zu verfahren, doch die GEZ lehnte ab. Ein Schelm der böses dabei denkt?
Heute kann man als ALG II Empfänger von der Gebührenpflicht erst befreit werden, wenn man einen Antrag bei der GEZ stellt.
Voraussetzung ist laut einem Merkblatt der GEZ:
- „Arbeitslosengeld II ohne Zuschläge nach §24 SGB II (befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld), oder
- Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II, oder
- Sozialgeld nach §28 SGB II
Vom Verwaltungsgericht in Berlin gibt es allerdings nun ein Urteil, dass ALG II Empfänger, die einen Zuschlag zu ihrer Regelleistung erhalten, auch von den Gebühren der GEZ befreit sind. Aber nur, wenn der Zuschlag nicht höher ist als die Rundfunkgebühr.
Als Begründung wurde angegeben, dass keine Grundrechte verletzt werden dürfen und hier die Härtefall-Regelung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages greift. Die Pressemitteilung ist auf der Web-Site www.berlin.de nachzulesen. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen VerwG Berlin, Az.“/A 25/07 hier als PDF zu finden.
Wenn Sie einen Antrag bei der GEZ stellen, müssen Sie einen der folgenden Belege mitsenden:
- eine beglaubigte Kopie Ihres aktuellen Bewilligungsbescheids, einschließlich der Seiten des Berechnungsbogens, aus denen abzulesen ist, ob Zuschläge gezahlt werden oder nicht.
- eine Bescheinigung der Behörde, dass Sie keinen Zuschlag nach §24 SGB gewährt bekommen
- die einfache Kopie Ihres Bescheids und die Seiten des Berechnungsbogens, aus denen zu ersehen ist, ob Zuschläge gezahlt werden oder nicht, mit einer Bestätigung der Behörde
Nach dem Urteil aus Berlin, sollte der Passus mit den Zuschlägen eigentlich unerheblich sein. Aber vermutlich sitzt die GEZ das erst mal aus.
Bei der GEZ bekommt niemand eine Befreiung, nur weil er wenig Geld zur Verfügung hat. Darauf wird noch einmal in Fettdruck auf dem Merkblatt der GEZ hingewiesen.
Laut Herrn Heinrich Alt von der Bundesagentur für Arbeit soll die GEZ dadurch, dass vielen Hartz-IV-Empfänger dieser Regelung unbekannt war, noch 700 Millionen Euro in den letzten Jahren erhalten haben.
Aber nun soll es doch noch eine Einigung geben. Die GEZ will zusammen mit der Arbeitsagentur ein Verfahren entwickeln, um die Befreiung für Hartz-IV-Empfänger einfacher zu machen, im Sinne der alten Lösung.
Wenn Sie bei der GEZ abgemeldet sind
Wenn Sie Ihre Rundfunkgeräte abgemeldet haben, kann die GEZ das in einem Hausbesuch prüfen. Sie brauchen dem GEZ-Mitarbeiter keinen Zutritt in die Wohnung zu gewähren! Doch Sie müssen wahrheitsgemäß Auskunft geben und nachweisen, wohin Sie die Geräte gebracht haben. Allerdings gilt: Die GEZ muss beweisen, dass jemand ein Gerät besitzt. Die Beweislast liegt nicht bei dem Rundfunkteilnehmer.
Das Merkblatt der GEZ ist als PDF auf www.gez.de zu finden.
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GEZ Gebührenbefreiung
Hallo,
Die Sache mit der Gebührenbefreiung stellt sich doch so dar: ALG II wird jeweils für 6 Monate gewährt. Dann der Folgeantrag usw. Die Gebührenbefreiung + Bescheid von der ARGE an die GEZ schicken. Gebühr wird erlassen. Die Befreiung gilt von Februar bis Juni. Den Bescheid für die Folgezahlung erhalte ich im Juli von der ARGE. Wenn ich nun Antrag und Bescheid an die GEZ schicke erhalte ich die Gebührenbefreiung ab August. Ich muss also zweimal jährlich trotzdem Gebühren zahlen, da ja laut GEZ für Januar und Juli keine Befreiung vorlag. Der Befreiungsantrag kann nämlich nicht rückwirkend gestellt werden.
Meine Frage: Wie kann ich das ändern?
Gruß
Ein Opfer der "Neuen Mitte"(SPD)
Unbürokratisch...
Ein Bekannter war bei einem GEZ Fahnder weich geworden und nachdem ihn das im nachhinein so abgenervt hatte, hat er es so beendet: die GEZ begrüßt ihn postalisch als neuen Kunden und stellt ihre Rechnung. Er bezahlte die Nachzahlungsforderung und holte sich gleich von der Sparkasse die Abmeldebescheinigung. Als Begründung schrieb er sinngemäß, der Rundfunk sei die GEZ Gebühren nicht wert. Also meldet er alle Geräte ab.
Und hat er dann auch alle Rundfunkgeräte außer Haus gebracht? Das ... ist eine andere Frage. :)
Hier kannst du das GEZ Abmelde-Formular herunterladen (als PDF 440 KB)
GEZ
Man stellt im Ablaufmonat der GEZ einen neuen Antrag bei der GEZ und kreuzt an, dass dieser Antrag vorsorglich gestellt wird und reicht den ALG II Bescheid nach. So einfach gehts.
GEZ
Hallo
nun zu dem Thema GEZ sollte doch mal klargestellt werden , daß es halt ein Urteil besteht vom Verwaltungsgericht Berlin unter Az: VG 27 A 25.07-3/07
Mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit muss Euch ein Radio und Fersehen ohne Aufpreis zugänglich gemacht werden , so dass eine anfallende Gebühr eine besondere Härte darstellen würde . Aus diesemGrunde sind Harz 4 Empfänger von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit !!!!!!!!! Hier leben Harz 4 er am Existensminimum und dürfen nicht durch besondere Gebohren zusätzlich belastet werden . Diese Gebühren sind NICHT vomHarz 4 Regelsatz zu bezahlen .
Also scheut euch nicht eine Klage loszulassen aber nicht beim Sozialgericht gegen die GEZ sondern beim Verwaltungsgericht 40105 Düsseldorf Postfach 20 08 60 gegen den Westdeutschen Rundfunk Köln , Anstalt des öffentlichen Rechts , Abteilung Justiziariat .
Ich führe das gerade im Auftrag durch - ist halt eine Menge Papier - aber Ihr spart die Gebühren - und die Kosten gehen zu lasten des WDR .
Schöne Grüsse
Wie gehts weiter?
Hallo didi,
kannst du mich auf dem Laufenden halten, wie die Sache ausgeht? Das läuft ja auf komplette Gebührenbefreiung raus.
GEZ
Sicherlich kann ich dich auf dem laufenen halten - nur das dauert halt was .
Im Augenblick habe ich vom entsprechenden Verwaltungsgericht ein Aktenzeichen bekommen und nun muss man warten .
Aber ich sehe es halt so dass "REINE" Harz4 Empfänger halt nicht von einer Landesanstalt zur Kasse gebeten werden dürften .- Aber halt warten
Was dein Aktion bringen soll
Was dein Aktion bringen soll ist mir noch nicht ganz klar denn die Befreiung der Alg2 Nutzer ist doch klar geregelt das mit dem Bescheid die Befreiunung des Antrages gegeben ist.
Putzfee