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Hartz IV und GEZ

Bis zum Jahr 2005 waren Sozialhilfe Empfänger gleich mit der Abgabe ihres Antrags von den Gebühren der GEZ befreit. Die Sozialämter schickten die Daten automatisch an die GEZ.

Die Bundesagentur für Arbeit hat der GEZ vorgeschlagen, zukünftig ähnlich bei Hartz IV zu verfahren, doch die GEZ lehnte ab. Ein Schelm der böses dabei denkt?

auch ich darf FernsehenHeute kann man als ALG II Empfänger von der Gebührenpflicht erst befreit werden, wenn man einen Antrag bei der GEZ stellt.

Voraussetzung ist laut einem Merkblatt der GEZ:

  • „Arbeitslosengeld II ohne Zuschläge nach §24 SGB II (befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld), oder
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II, oder
  • Sozialgeld nach §28 SGB II

Vom Verwaltungsgericht in Berlin gibt es allerdings nun ein Urteil, dass ALG II Empfänger, die einen Zuschlag zu ihrer Regelleistung erhalten, auch von den Gebühren der GEZ befreit sind. Aber nur, wenn der Zuschlag nicht höher ist als die Rundfunkgebühr.

Als Begründung wurde angegeben, dass keine Grundrechte verletzt werden dürfen und hier die Härtefall-Regelung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages greift. Die Pressemitteilung ist auf der Web-Site www.berlin.de nachzulesen. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen VerwG Berlin, Az.“/A 25/07 hier als PDF zu finden.

Wenn Sie einen Antrag bei der GEZ stellen, müssen Sie einen der folgenden Belege mitsenden:

  • eine beglaubigte Kopie Ihres aktuellen Bewilligungsbescheids, einschließlich der Seiten des Berechnungsbogens, aus denen abzulesen ist, ob Zuschläge gezahlt werden oder nicht.
  • eine Bescheinigung der Behörde, dass Sie keinen Zuschlag nach §24 SGB gewährt bekommen
  • die einfache Kopie Ihres Bescheids und die Seiten des Berechnungsbogens, aus denen zu ersehen ist, ob Zuschläge gezahlt werden oder nicht, mit einer Bestätigung der Behörde

Nach dem Urteil aus Berlin, sollte der Passus mit den Zuschlägen eigentlich unerheblich sein. Aber vermutlich sitzt die GEZ das erst mal aus.

Bei der GEZ bekommt niemand eine Befreiung, nur weil er wenig Geld zur Verfügung hat. Darauf wird noch einmal in Fettdruck auf dem Merkblatt der GEZ hingewiesen.

Laut Herrn Heinrich Alt von der Bundesagentur für Arbeit soll die GEZ dadurch, dass vielen Hartz-IV-Empfänger dieser Regelung unbekannt war, noch 700 Millionen Euro in den letzten Jahren erhalten haben.

Aber nun soll es doch noch eine Einigung geben. Die GEZ will zusammen mit der Arbeitsagentur ein Verfahren entwickeln, um die Befreiung für Hartz-IV-Empfänger einfacher zu machen, im Sinne der alten Lösung.

Wenn Sie bei der GEZ abgemeldet sind

Wenn Sie Ihre Rundfunkgeräte abgemeldet haben, kann die GEZ das in einem Hausbesuch prüfen. Sie brauchen dem GEZ-Mitarbeiter keinen Zutritt in die Wohnung zu gewähren! Doch Sie müssen wahrheitsgemäß Auskunft geben und nachweisen, wohin Sie die Geräte gebracht haben. Allerdings gilt: Die GEZ muss beweisen, dass jemand ein Gerät besitzt. Die Beweislast liegt nicht bei dem Rundfunkteilnehmer.

Das Merkblatt der GEZ ist als PDF auf www.gez.de zu finden.


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GEZ Gebührenbefreiung

Verfasst von Hartzopfer am Do, 03/04/2008 - 20:51.

Hallo,

Die Sache mit der Gebührenbefreiung stellt sich doch so dar: ALG II wird jeweils für 6 Monate gewährt. Dann der Folgeantrag usw. Die Gebührenbefreiung + Bescheid von der ARGE an die GEZ schicken. Gebühr wird erlassen. Die Befreiung gilt von Februar bis Juni. Den Bescheid  für die Folgezahlung erhalte ich  im Juli von der ARGE.  Wenn  ich nun  Antrag und Bescheid an die GEZ schicke erhalte ich die Gebührenbefreiung ab August. Ich muss also zweimal jährlich trotzdem Gebühren zahlen, da ja laut  GEZ für Januar und Juli keine Befreiung vorlag. Der Befreiungsantrag kann nämlich nicht rückwirkend gestellt werden.

Meine Frage: Wie kann ich das ändern?

Gruß

Ein Opfer der "Neuen Mitte"(SPD)

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Unbürokratisch...

Verfasst von Steward am Do, 03/04/2008 - 21:46.

Ein Bekannter war bei einem GEZ Fahnder weich geworden und nachdem ihn das im nachhinein so abgenervt hatte, hat er es so beendet: die GEZ begrüßt ihn postalisch als neuen Kunden und stellt ihre Rechnung. Er bezahlte die Nachzahlungsforderung und holte sich gleich von der Sparkasse die Abmeldebescheinigung. Als Begründung schrieb er sinngemäß, der Rundfunk sei die GEZ Gebühren nicht wert. Also meldet er alle Geräte ab.
Und hat er dann auch alle Rundfunkgeräte außer Haus gebracht? Das ... ist eine andere Frage. :)

Hier kannst du das GEZ Abmelde-Formular herunterladen (als PDF 440 KB)

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GEZ

Verfasst von ibi110 am Mo, 21/04/2008 - 14:59.

Man stellt im Ablaufmonat der GEZ einen neuen Antrag bei der GEZ und kreuzt an, dass dieser Antrag vorsorglich gestellt wird und reicht den ALG II Bescheid nach. So einfach gehts.

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