Häufige Fragen zum Umzug
Die häufigsten Fragen zum Umzug bei Hartz IV Bezug, hier sind sie beantwortet. Ihre Rechte zum Umzug und wie die ARGE die Kosten für Umzug und neue Wohnung übernimmt. Diese Seite sammelt häufige Fragen und Antworten.
Unter welchen Umständen muss die die ARGE einem Umzug zustimmen und die neue Wohnung bezahlen?
Der kommunale Träger (Arge/ Jobcenter) ist nur dann verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, wenn
- der Umzug erforderlich ist
- die Gesamtkosten der neuen Wohnung angemessen sind. (Quelle: SGB II § 22 Abs. 2 Satz 2)
Darf die ARGE einen Mietvertrag ablehnen, wenn die Wohnung angemessen ist und die Notwendigkeit des Umzugs von ihr schon bestätigt wurde?
Nein!
Was ist eine angemessene Wohnung?
Angemessenheit bezieht sich auf die Kosten (Miete, NK, Heizung) Was angemessene Kosten sind, legt die ARGE fest. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen ARGE bzw. Sozialamt.
Kann auch eine nicht angemessene Wohnung bezahlt werden?
Unter folgenden Umständen muss auch eine eigentlich zu teure (nicht angemessene) Wohnung bezahlt werden:
- mangels günstigerer Wohnungen besteht keine Möglichkeit zur Senkung der Miete. Also ein Umzug ist nicht möglich und eine Untervermietung von Teilen der Wg. auch nicht.
- Sie beziehen nur für kurze Zeit ALG2.
- Ihre Wohnung liegt so knapp über der Miethöchstgrenze, dass ein Umzug unwirtschaftlich wäre. Die (Un-)Wirtschaftlichkeit prüft die ARGE.
Die ARGE hat mich zum Umzug aufgefordert. Welche Kosten übernimmt sie dann?
Der Träger muss
- Umzugskosten
- Mietkaution
- Wohnungsbeschaffungskosten (darunter fallen: Mietkaution, evtl.doppelte Mietzahlungen, Renovierung)
bewilligen und als einmalige Beihilfe übernehmen. Achtung: Dokumentieren Sie alle Ausgaben - sonst ist Kostenübernahme nicht möglich. Und missverstehen Sie diese Auflistung nicht als Freibrief: die ARGE prüft bei jedem Posten, ob er notwendig (unvermeidlich) war. Bei Kaution und Courtage ist das leichter zu bewerten als bei den Kosten des Umzugs selbst. Da gilt: Der Antragsteller muss alles selbst tun, was ihm möglich ist, bzw. Bekannte kostenlos dazuholen.
Es ist also ratsam, vorher zu klären, ob ein Umzugstransporter übernommen wird oder ob aus gesundheitlichen Gründen ein Umzugsunternehmen beauftragt werden kann. Denn was Sie nicht vorab schriftlich haben, können Sie nur noch im Nachhinein durchklagen. Die Chancen stehen zwar ganz gut, aber ein Klage beim Sozialgericht zieht sich über Monate hin.
Wenn Sie Ihren Umzug nicht komplett selbst durchführen können - oder wenn Sie einen Kostenvergleich brauchen, empfiehlt sich eine Umzugsauktion
Das ist für Sie unverbindlich und kann enorme Einsparungen bringen.
Der Vermieter hat gekündigt. Wer trägt die Kosten für Umzug und neue Wohnung?
Ein Umzug nach Kündigung durch den Vermieter ist - offensichtlich - erforderlich. Die ARGE übernimmt die Wohnungsbeschaffungskosten und die Umzugskosten. Die Mietkaution schießt sie als Darlehen vor. Die Darlehenshöhe kann mit der Mietkaution der alten Wohnung verrechnet werden.
Wie groß darf meine Wohnung sein?
Richtwerte zur Wohnungsgröße pro Person in Quadratmetern
