zurück ziehen in meine Geburtsstadt
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Hallo..........
Ich bin vor knapp 3 Jahren von Hamburg nach Osnabrück gezogen. In Hamburg habe ich H4 bekommen und hier in osnabrück beziehe ich auch H4.
Ich bin in Hamburg geboren und möchte jetzt gerne wieder zurück, meine Familie und alle meine Freunde und Bekannte wohnen in Hamburg, wir also meine 2 Kinder und ich fühlen uns hier nicht mehr wohl und wollen nun zurück.
Wie läuft das nun, muss ich dem Amt hier in Osna erst einen JOB In Hamburg nachweisen und wenn ich dann einen in Hamburg habe mir dann eine Wohnung suchen oder kann ich mir in Hamburg eine Wohnung suchen und aus Hamburg dann weiterhin Leistung beziehen?
Ich habe keine Ahnung was ich zuerst machen soll.
Über eine schnelle hilfreiche Antwort wäre ich euch dankbar....
@ Hamburggirl
Wie bist Du denn damals nach Osnabrück gezogen?
ich musste in Hamburg einen Job und eine Wohnung in Osna vorweisen um umziehen zu dürfen, hat auch geklappt aber ich weiß nicht ob ich das wenn ich nach Hamburg zurück ziehen will auch so machen muss, von wegen erst Job nachweisen und das ich dann umziehen kann und dann in Hamburg auch Leistung beziehe wenn das Geld nicht reicht was ich dann verdiehne.
Was nach Osnabrück hin ging, geht ebenso nach Hamburg wieder zurück.
Osnabrück wird auch wenig bis gar nichts dagegen haben, dass Du wegziehst, aber Hamburg könnte sich quer stellen. Hol Dir also von Hamburg eine Zusicherung, dass die neuen Mietkosten übernommen werden (sprich Zusicherung zum Umzug) und dem steht nichts im Wege.
Wenn Du ohne Zusicherung umziehst, erhälst Du nur die bisherigen Kosten, falls die neuen Kosten höher liegen sollten. Andernfalls werden natürlich nur die neuen Kosten übernommen. Ohne Zusicherung kann es dann aber bei Betriebskostennachzahlungen zu Problemen kommen, d. h. es kann sein, dass diese nicht übernommen werden oder nur in geringer Höhe (das hängt von den Arbeitsanweisungen in Hamburg für die Kosten für Unterkunft ab)!
Die Leistungen verweigern dürfen die hingegen nicht! Auch keine Verweigerung androhen oder eine Sanktion verhängen!
muss ich denen in Hamburg denn einen Job in Hamburg voweisen um umzuziehen???
Tja wie die das gerne haben möchten, musst Du schon mit Hamburg klären.
Es kann auch sein, dass es ausreichend ist, wenn Du angibst, dass Du zurück nach Hamburg möchtest, weil Deine Familie dort lebt, um sich auch mal um die Kinder zu kümmern.
OK danke Sunny ich werde mich da mal schlau machen.
Das Gesetz sagt §22 sgb2 Umzug wird nur mit triffigen Grund genehmigt. Zieht man ohne Genemigung um muss man nicht nur den Umzug selber bezahlen sondern es gibt auch nur die Mietkosten die man bisher hatte.Wenn man so z.B. von Dresden nach München zieht kann es sein,man muss 200-250 Euro selbst berappen und das jeden Monat von 359€
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du kannst auf eigene kosten nach hamburg umziehen.in hamburg eine angemessene wohnung suchen.bei der arge aber bescheid sagen,das du auf eigene kosten umziehen willst.