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zurück ziehen in meine Geburtsstadt

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8 neue Antworten [Letzter Beitrag]
So, 07/03/2010 - 16:15
Hamburggirl
Benutzer offline. Letzter Login vor 20 Wochen 8 Stunden Offline
Angemeldet: 07/03/2010
Beiträge: 5

Hallo..........

Ich bin vor knapp 3 Jahren von Hamburg nach Osnabrück gezogen. In Hamburg habe ich H4 bekommen und hier in osnabrück beziehe ich auch H4.

Ich bin in Hamburg geboren und möchte jetzt gerne wieder zurück, meine Familie und alle meine Freunde und Bekannte wohnen in Hamburg, wir also meine 2 Kinder und ich fühlen uns hier nicht mehr wohl und wollen nun zurück.

Wie läuft das nun, muss ich dem Amt hier in Osna erst einen JOB In Hamburg nachweisen und wenn ich dann einen in Hamburg habe mir dann eine Wohnung suchen oder kann ich mir in Hamburg eine Wohnung suchen und aus Hamburg dann weiterhin Leistung beziehen?

Ich habe keine Ahnung was ich zuerst machen soll.

 

Über eine schnelle hilfreiche Antwort wäre ich euch dankbar....


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So, 07/03/2010 - 19:14
#1
altesmann
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Wochen 4 Tage Offline
Angemeldet: 21/02/2010
Beiträge: 27
umziehen

 du kannst auf eigene kosten nach hamburg umziehen.in hamburg eine angemessene wohnung suchen.bei der arge aber bescheid sagen,das du auf eigene kosten umziehen willst.

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So, 07/03/2010 - 21:56
#2
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Stunden 13 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
@ Hamburggirl Wie bist Du

@ Hamburggirl

Wie bist Du denn damals nach Osnabrück gezogen?

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Mi, 10/03/2010 - 17:15
#3
Hamburggirl
Benutzer offline. Letzter Login vor 20 Wochen 8 Stunden Offline
Angemeldet: 07/03/2010
Beiträge: 5
ich musste in Hamburg einen

ich musste in Hamburg einen Job und eine Wohnung  in Osna vorweisen um umziehen zu dürfen, hat auch geklappt aber ich weiß nicht ob ich das wenn ich nach Hamburg zurück ziehen will auch so machen muss, von wegen erst Job nachweisen und das ich dann umziehen kann und dann in Hamburg auch Leistung beziehe wenn das Geld nicht reicht was ich dann verdiehne.

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Mi, 10/03/2010 - 17:28
#4
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Stunden 13 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
Was nach Osnabrück hin

Was nach Osnabrück hin ging, geht ebenso nach Hamburg wieder zurück.

 

Osnabrück wird auch wenig bis gar nichts dagegen haben, dass Du wegziehst, aber Hamburg könnte sich quer stellen. Hol Dir also von Hamburg eine Zusicherung, dass die neuen Mietkosten übernommen werden (sprich Zusicherung zum Umzug) und dem steht nichts im Wege.

 

Wenn Du ohne Zusicherung umziehst, erhälst Du nur die bisherigen Kosten, falls die neuen Kosten höher liegen sollten. Andernfalls werden natürlich nur die neuen Kosten übernommen. Ohne Zusicherung kann es dann aber bei Betriebskostennachzahlungen zu Problemen kommen, d. h. es kann sein, dass diese nicht übernommen werden oder nur in geringer Höhe (das hängt von den Arbeitsanweisungen in Hamburg für die Kosten für Unterkunft ab)!

 

Die Leistungen verweigern dürfen die hingegen nicht! Auch keine Verweigerung androhen oder eine Sanktion verhängen!

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Mi, 10/03/2010 - 17:55
#5
Hamburggirl
Benutzer offline. Letzter Login vor 20 Wochen 8 Stunden Offline
Angemeldet: 07/03/2010
Beiträge: 5
muss ich denen in Hamburg

muss ich denen in Hamburg denn einen Job in Hamburg voweisen um umzuziehen???

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Mi, 10/03/2010 - 18:31
#6
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Stunden 13 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
Tja wie die das gerne haben

Tja wie die das gerne haben möchten, musst Du schon mit Hamburg klären.

Es kann auch sein, dass es ausreichend ist, wenn Du angibst, dass Du zurück nach Hamburg möchtest, weil Deine Familie dort lebt, um sich auch mal um die Kinder zu kümmern.

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Mi, 10/03/2010 - 19:52
#7
Hamburggirl
Benutzer offline. Letzter Login vor 20 Wochen 8 Stunden Offline
Angemeldet: 07/03/2010
Beiträge: 5
OK danke Sunny ich werde

OK danke Sunny ich werde mich da mal schlau machen.

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Mi, 10/03/2010 - 22:28
#8
pafffposi
Benutzer offline. Letzter Login vor 19 Wochen 5 Tage Offline
Angemeldet: 10/03/2010
Beiträge: 3
Das Gesetz sagt §22 sgb2

Das Gesetz sagt §22 sgb2 Umzug wird nur mit triffigen Grund genehmigt. Zieht man ohne Genemigung um muss man nicht nur den Umzug selber bezahlen sondern es gibt auch nur die Mietkosten die man bisher hatte.Wenn man so z.B. von Dresden nach München zieht kann es sein,man muss 200-250 Euro selbst berappen und das jeden Monat von 359€

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