Wo muss ich meinen Antrag abgeben
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Hallo,
bekam bis vor einem Jahr zusätzlich zu meinen Job noch ALG II, dann wurde ich wohnungslos, war nirgenswo mehr gemeldet, arbeitete aber weiter, jetzt habe ich mich wieder angemeldet, wo muss ich jetzt den Antrag abgeben, wohne in Berli, dort wo mein letzter Wohnsitz war, oder dieses Jobcenter, was jetzt für mich zuständig wäre!
Kann mir jeman helfen!!!
Gruss Ralf
Hallo Ralf,
Zuständig ist die ARGE deines Wohnorts.
Wurzel 0
Zuständig ist immer das Amt in dessen Zuständigkeitsbereich man laut Papieren wohnt. (Ob man dort auch tatzächlich gemeldet ist, bzw. auch tatzächzlich dort wohnt wird dabei zumindest solange es nur um die 359 Euro Grundbetrag und nicht auch um Wohngeld geht normalerweise nicht überprüft, kann allerdings bei später seitens des Amtes gewünschten Wohnungsbesuchen auffallen. Kann ja auch sein daß die Papiere noch auf ne Adresse laufen wo man schon vor Jahren weggezogen ist, eben deshalb weil man in Deutschland für die korrekte Ummeldung eben selbst verantwortlich ist). Bei Wohnsitzlosen ist das Amt zuständig in dessen Zuständigkeitsbereich man sich überwiegend aufhält. Wenn ein anderes zuständig sein soll kann man auch einfach in die nächste Stadt gehen und sich zumindest angeblich eben überwiegend dort aufhalten. Dürfte bei Wohnsitzlosen nicht zu kontrollieren sein.
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