hallo werte mitglieder.
könnt komplizert klingen, aber ich versuchs mal.
berufsbedingt bin ich eher ein saisonarbeiter und habe mal arbeit, dann meist alg1 und wenn ich nichts neues finde dann alg 2. bin bis ende des jahres beschäftigt.
ich bin hauptmieter einer 50qm wohnung seit 7 jahren. eine von 40 wohnungen im 10 geschosser. schon öfters hatte ich wechselnde untermieter, ohne dass diese mit dem alg2 amt was zu tun hatten, weder ich hab sie angegeben, noch mussten diese leistung beziehen. ich weiß, dass es nicht rechtens war, aber kein kläger/kein richter. mir ist klar, dass ich daraus einkommen erziehlt habe. aber ist ja erstmal meine sache der rechtslage.
nun zum anliegen: seit 4 wochen hab ich eine stundentin untervermietet. wie gesagt, geht mich ja auf amtsseite nichts an, da ich beschäftigt bin. die studentin (fernstudium in polen) möchte alg2 beantragen, um neben des studiums in dtl arbeiten gehen zu können. (deutsche staatsbürgerschaft vorhanden) sie zahlt mir 150 miete, 15 strom, 15 internet, also 180. sie würde beim amt einreichen, dass wir eine wg und keine bedarfsgemeinschaft sind, wofür ich auch unterschreiben muss. also sollte sie doch ihren regelsatz + die 150 bekommen, oder?
ab januar fall ich dann wieder in alg1, was hat dann die einkunft von 150 für mich als folgen, und wenn ich keine arbeit finde, dann bei hartz4 zu bedeuten? also wenn ich beantragen muss?
kann ich was umgehen, verschweigen, oder wird es mir dann (aber 180) als einkommen angerechnet, oder mir nur in meinen leistungen die 150 zur miete gekürzt?
vielen dank für baldige antworten...