hallo zusammen und wunderschöne pfingsten! :-)
folgende sachlage:
mein partner und seine exfrau hatten vor x jahren gemeinsamen einen kredit laufen. bei der trennung haben beide vereinbart, dass er ihre kredithälfte bezahlt und sie auf den kindesunterhalt für einen jetzt 16 jährigen sohn verzichtet, weil die summen gleich waren und es nur eine hin-und herüberweisung gewesen wäre, bei der nur die bank verdient. der kredit ist 2013 abbezahlt.
sie ist auf grundlage dieses privatvertrages aus dem kredit ausgestiegen. funktionierte bis jetzt prima. dass man mit kindesunterhalt nicht schachern darf und dieser immer vorfahrt hat, ist bekannt, es war eine private, aussergerichtliche einigung.
jetzt hat der neue gatte von ihr beschlossen, harz 4 zu beantragen. nun müssen ja alle einkünfte angegeben werden, sie hat angegeben, dass sie von ihrem exmann KEINEN unterhalt bekommt. (was ja faktisch nur teilweise stimmt, sie erhält den unterhalt in der form, dass er ihren kredit bezahlt, was sie auch willens ist, dem amt mitzuteilen) sie will uns keinen unnötigen ärger machen. wenn sie angibt, dass er doch bezahlt, dann wird ihr das als einkommen angerechnet.
meist ist es aber so, dass die ämter alles etwas anders sehen als privatpersonen. ich befürchte, dass sie mit ihren unterschriften und anträgen den anspruch für den kindesunterhalt an das amt abtreten und die dann hingehen, und das geld dann ihrerseits einklagen (ohne zu berücksichtigen, dass er ja irgendwo eigentlch schon bezahlt).
liege ich mit meiner vermutung richtig?
dann bliebe ihm nur noch die möglichkeite einer zivilklage gegen sie übrig und die beläuft sich auf einen spaßigen 5 stelligen betrag. sie würde dann logischerweise den finger heben.
bei der gelegenheit hätte ich gerne mal gewusst, ob es richtig ist:
(hintergrund: es gibt ein 1 jahre altes gemeinsames kind beim antragsteller und die familie wohnt ausserhalb der stadt)
a) der gatte bekommt die mpu bezahlt, damit er ggfls zum kinderarzt fahren kann
b) es wird das geld für zwei (1) autos vom amt zur verfügung gestellt - die ehefrau muss zur arbeit kommen und er einkaufen und zum kinderarzt
c) wenn der antrag zum monat 06/11 eingereicht wird, dann bekommt er die auszahlung der leistungen per sofort, obwohl sein anspruch eigentlich erst in ein paar monaten fällig ist - er ist erst im herbst ein jahr arbeitslos
liebe grüße
reginchen123