Hallo,
Normal
0
21
ich habe eine schriftliche Einladung von meiner Arge erhalten. In dem Gespräch mit der Sachbearbeiterin fragte ich nach der Möglichkeit einer Weiterbildung nach. Die Beratrein meinte, ich soll nach einem Anbieter mich umschauen u. sie schaut dann was man machen kann.
Ich habe eine Einrichtung gefunden, u. meiner Beraterin zugemailt. Plötzlich erhielt ich eine Einladung zu einem weitern Gespräch. Bei dem 2. Gespräch wirkte die Bertarin plötzlich sehr reserviert. Es war zusätzlich noch ein weiterer Berater im Zimmer, ohne , das ich darüber vorher informiert worden wäre. In dem Gespräch sagte die Beraterin, dass das Weiterbildungsgebot viel zu teuer sei. Sie nannte mir nun einige Kriterien der Fortbildungseinrichtung.
Dann habe ich wieder gesucht, u. eine Einrichtung gefunden die dei Kriterien erfüllt. Wieder Habe ich die Kosten der Arge gemailt. Reaktion der Arge: Schroffer Brief der Beraterin, es wäre gar keine Fortbildung plötzlich möglich. Sie habe mich ja ausführlich darüber informiert. Das stimmt nicht. Es war nie in den Gesprächen die Rede davon, dass es nicht geht. Jetzt möchte ich mich an das Sozialgericht wenden, u. somit der 61.000 Alg2 Kläger werden um mit einem Anwalt die Fortbildung durch zu setzten. Denn nur durch Weiterbildung kommt man vom ALG2 weg. Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall u. kann mir einen Gute Anwalt nennen? Bin für schnelle Antwort dankbar.
Normal
0
21
ich habe bei der Arge schriftlich Widerspruch eingelegt, u. erhielt ein Schreiben von der Widerspruchstelle, das mir doch erklärt wurde, dass die Fortbildung nicht gehen würde. Dann erhielt ich ein weiteres Schreiben von der Arge, von einer andern Sachbearbeiterin , dass sie meinen Widerspruch prüfen wird u. mir bescheit geben würde. Gruß u.
Warum antwortet mir keiner????????????