Das ist eine längere Serie, ich stelle mal den ersten Teil hier ein.
Achtung: Dieser Film enthält Realsatire.
108.000 Hartz-IV-Empfänger sind selbstständig. Hilfe bei der Gründung und im Ämter-Wirrwarr: Damit Sie trotz ALG2 selbstständig bleiben.
zum Ratgeber
Der Ratgeber beantwortet die häufigsten Fragen zum Umzug. Wer darf, unter welchen Umständen, und was entscheidet das Amt ...
Umzug mit ALG 2
Fremdsprachkenntnisse werden heute in vielen Berufen gefordert. Eine Zusatzqualifikation hilft Ihnen, Erwerbslosigkeit zu beenden.
Sprachkurse auf CD-ROM
Das ist eine längere Serie, ich stelle mal den ersten Teil hier ein.
Achtung: Dieser Film enthält Realsatire.
Das sollte sich mal Frau von der Leyen anschauen, ich komm vor lachen nicht in den Schlaf, vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ja, das ist wirklich real.... schade, dass man den Film nicht als CD-bekommen kann... oder doch ?
auch ich war/bin selbständig und Hartz IV-Empfänger und mußte auch alle diese Maßnahmen mitmachen.
1. Maßnahme 50+ in die Selbständigkeit 
dann selbständig gemacht mit einem Büroservice.... nach 1 1/2 Jahren Selbständigkeit ->
2. Maßnahme in Vollzeit 4 Monate 50+ Eingliederung in das Arbeitsleben
19 Teilnehmer aus allen Beurfsgruppen,
Maurer, Kraftfahrer, Selbständige etc.
Jetzt wurde mir die Grundsicherungsleistung (Hartz IV) gestrichen, weil ich anscheinend zu wenig Geld zur Verfügung habe, um meinen Lenbensunterhalt zu sichern.
, weil fremde Personen - keine Verwandten - betriebliche Kosten für mich übernehmen.
Mein Eilantrag beim Sozialgericht wird nächste Woche eingereicht. und dazu hätte ich gern die CD von diesem Film beigelegt.
Vielleicht gibt es den doch....
Ich habe alles dokumentiert bzgl. meiner Maßnahmen und des Ablehnungsbescheides und habe vor, sollte ich mit meiner Klage beim Sozialgericht nicht Recht bekommen, werde ich mich an die öffentlichen Medien wenden.
Zur Info: als ich die Maßnahme "Eingliederung in das Arbeitsleben" mitmachen mußte, war ich bereits über 60 Jahre !!!
Gruß Maggie
Hallo Maggie
kann es sein das sich ein Schreibfehler eingeschlichen hat du schreibst
Jetzt wurde mir die Grundsicherungsleistung (Hartz IV) gestrichen, weil ich anscheinend zu wenig Geld zur Verfügung habe, um meinen Lenbensunterhalt zu sichern.
Wenn wenig da ist bekommt man doch Geld?
Hast du keine EKS abgegeben woraus hervorgeht wie hoch deine Einnahmen sin?
LG Margitta
ich habe meine Einnahmen-Überschussrechnung und EST-Erklärung eingereicht..... daraus ergibt sich bei meiner Selbständigkeit ein Minus von ca. 110 €....
man hat ja auch in der Anfangszeit Kosten.... und viele meiner Kunden haben selbst Insolvenz angemeldet... also kein Geld für Arbeit erhalten....
nun fragen die sich.... wie wie ich ohne andere Unterstützung überhaupt leben kann....
angeblich ist meine Hilfebedürftigkeit nicht nachgewiesen..... da bestimmte Verbindlichkeiten (z.B. Darlehn und Auto für Selbständigkeit) aus meiner Selbständigkeit von Bekannten gezahlt wurden..... und quasi ein Darlehn ist....
oder die Lebensversicherung, die ich seinerzeit als Altersrente abgeschlossen habe, wurde von anderen bezahlt... hierbei handelt es sich um "zweckgebundene Einnahmen", die bei der Grundsicherung nicht als Einnahmen berücksichtigt werden dürfen.
Aber ich bin guter Hoffnung....
ich schaff das vor dem Sozialgericht...
Gruß Maggie
ja, das ist wirklich real.... schade, dass man den Film nicht als CD-bekommen kann... oder doch ?
Soweit ich weiß, gibt es das nicht regulär auf DVD. Es gibt aber Programme,mit denen man sich Videos von Youtube auf den Rechner laden kann. Hat man das, kann man es brennen.
Maggie, falls du jetzt nur Bahnhof verstehst, kann ich nur raten, dass du einen Teenie aus der Nachbarschaft fragst, ob er das für dich macht. (
viele Grüße
Steward