hallo,
bin hartz iv-empfänger und habe einen bildungsgutschein erhalten und nehme an einer fortbildungmaßnahme teil. Fahrtkosten erhalte ich. Ist es auch richtig, das ich auch verpflegungskosten ab einer bestimmten abwesenheit von zuhause, z.b. über 10 stunden oder mehr bekommen kann? wenn ja, nach welchen rechtlichen vorschriften erfolgt diese regelung.
würde mich freuen, wenn ich ein entsprechendes feedback erhalten würde.
danke im voraus.
Gruß
harryhirsch