wahrscheinlich stelle ich jetzt eine Frage, die schon viele vor mir gestellt haben.....das tut mir leid...aber ich bräuchte mal so eine grobe Richtung wie/was/wo....
ALSO:
Ich bin seit 7 Monaten ALG II Empf., da ich nach Selbstständigkeit und Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurück gekommen bin...Fazit: kein Anspruch auf ALG I mehr.
Da ich vor meinem Auslandsaufenthalt meine Wohnung und alles ja aufgelöst hatte, musste ich nach meiner Rückkehr bei meinen Eltern unterschlüpfen.
Ich habe dort ein Zimmer mit Untermietvertrag in deren Mietwohnung und bekomme Kosten für Unterkunft und Hzg. in Höhe von 152 Euro.
Meine Eltern allerdings müssen jetzt aus dieser Wohnung raus, damit erlischt auch automatisch mein Untermietvertrag.
Wir haben allerdings ein 1 Fam Haus gefunden, mit ELW. in welches meine Eltern ziehen.
Die ELW würden sie mir wiederum untervermieten zu einem annehmbaren Preis 280 Kalt + 80 Heizung (Nachtspeicher/Strom) + 20 Wasserabschlag.
Von der größe ist die Wohnung auch angemessen (47 qm).
Muss ich mir nun:
1) zustimmung vom J.Center holen?
2) das Haus befindet sich in einem anderen Regierungsbezirk (jetzt JC Ludwigsburg, dann JC Enzkreis-Pforzheim), wo muss ich was machen? muss ich mich beim alten JC melden um mir eine genehmigung zu holen, oder beim neuen....?
3) werden dann die neuen Kosten, da anderer Bezirk für Unterkunft und Heizung übernommen (voll?)
4) da der Weg zu meinem Bildungsträger (Kurs geht noch bis Februar) nur 16 km weiter ist, kann ich weiterhin dort teilnehmen?
5) Kann ich Umzugskosten, beantragen? wie? wo bzw. welches Formular?
6) Erstausstattung....ich hab ja nichts mehr und wohne im "Gästezimmer" das mir meine Eltern überlassen haben...wo kann ich das beantragen und wie?
vorallem: bei dem neuen JC oder dem alten?
Ich wäre für jeden Tipp ganz saumäßig dankbar.
LG
Malenu