hallo,
ich habe folgendes anliegen:
ich bin seit 2 monaten fertig mit meinem lehramtsstudium und habe direkt im anschluss ALG II beantragt, da ich ja dann kein bafög mehr erhalten habe. da ich nun zum 1.8. eine referendaiatsstelle in niedersachsen bekommen habe, habe ich meinen antrag für den umzug und die erstattung der umzugskosten beim jobcenter eingerecht. der umzug wurde bewilligt, aber die umzugskosten nicht, mit der begründung, dass ich ja dann verbeamtet auf widerruf bin für die nächsten 1,5 jahre und dann ginge das halt nicht. nun der punkt...eine freundin von mir hatte letztes jahr die selbe situation und hat für ihren umzug jedoch alle kosten zurück bekommen bzw. im vorraus einen pauschalbetrag. nun wollte ich gern mal wissen, ob mir da jemand was genaues zu sagen kann, wie das rechtlich aussieht. denn für den fall, es gibt da eine möglichkeit für mich, das geld doch zu bekommen, würd ich gern widerspruch einlegen. denn das geld für meine stelle ab 1.8. bekomme ich ja jetzt noch nicht, so dass ich mir den umzug im moment eigentlich grad nciht leisten könnte.
ich würde mich über hilfreiche kommentare sehr freuen!
vlg, wehli