Hallo zusammen,
meine Situation: zur Zeit beziehe ich Hartz IV und bin in einer MAE. Das Jobcenter fordert von mir einen Umzug innerhalb Berlins, da die Miete für meine Wohnung zu hoch ist. Aus gesundheitlichen Gründen wurde mir diese die ganzen Jahre bewilligt. Jetzt ist der Stand so, dass die Forderung, eine günstigere Wohnung zu beziehen seitens des Jobcenters konkret wird hier innerhalb Berlins. Da ich aus gesundheitlichen Gründen aus Berlin wegziehen will, habe ich entsprechend einen Antrag gestellt, einen Amtsarzttermin beantragt und ein psychologisches Gutachten vorgelegt. Des weiteren hatte ich schriftlich zu beantragen, meine jetzige Wohnung noch für einige Monate zu finanzieren - Umzug ist für Juli/August 2011 geplant.
Da der Umzug weder eine Familienzusammenführung noch eine Jobaufnahme (so der Moment, letzteres kann sich ja noch ändern) ist, macht es mir da die Behörde nicht einfach, das Bundesland zu wechseln, trotz Attest und Gutachten. Nun meine Frage, innerhalb Berlins muss ich lt. Jobcenter so oder so umziehen, wieso fördert man da nicht zumindest anteilig (was ein Umzug in Berlin kosten würde), meinen Umzug nach Sachsen? Logischerweise werde ich auch in Sachsen eine wesentlich günstigere Wohnung finden, als hier in Berlin. Daher versteh ich die Jobcenterparagraphen nicht so recht, was mich bewegt, hier in diesem Forum meine Frage zu stellen. Habt Ihr da Rat?
Freu mich auf weiterführende Hinweise, danke.
Beste Grüße
Michaela - Alexandra