thema paßt nirgends
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hallo,
vor einem monat habe ich mich beim sozialamt gemeldet, man möge mir bitte einen bescheid zusenden für die gez. da war noch nicht geregelt wer uständig ist als sachbearbeiter - der vorherige schied aus. er war gleichzeitig 2.vorgesetzter des amtes.nach ein paar tagen meinte die dame die das telefon bediente, kein problem - das könne sie auch. nachdem wieder nix zustande kam,erneutes telefonat: ein sachbearbeiter stand nun fest, der auch leiter des amtes ist.ich bat ihn 4 mal telefonisch um meinen bescheid der jedes mal im postausgangsfach liegen solle. ohne termin ist ein vorsprechen nicht möglich und einen termin bräucht ich nicht, da ja alles schon im ausgang. nach dem 2.telefonat mit ihm bekam ich tatsächlich post, allerdings mit folgendem text:
ein an sie gerichtetes schreiben kam an unsere dienststelle zurück (anmerkung meinerseits: seit 5jahren wohne ich nicht mehr unter der adresse die er in den briefkopf gesetzt hat.in den letzten 5j. hatte ich 4 sachbearbeiter, die das alles sofort kapierten).wir bitten dringendstum vorlage der aktuellen mietnachweise und der nachweise über die massnahme zur verbesserung ihrer gesundheitlichen situation.für eine umgehende erledigung bitten wir besorgt zu sein.
ich rief wieder an wegen des bescheides den ich immer noch für die gez brauche und fragte ob es nicht mehr üblich sei zur amtsärztlichen untersuchung zu gehen, worauf er meinte er habe keinen bock mich alle 6 mon. da hin zu schicken, er möchte wissen was ich habe und was dagegen unternommen wird.
und jetzt meine fragen:-darf er mich mit dem bescheid unter druck setzen bis er alle unterlagen von mir hat die er will
(dann hab ich nämlich streß mit der gez, bei der ich schon um wartezeit gebettelt habe)
- muß man dem sachbearbeiter seinekrankheiten mitteilen?dann wäre die schweigepflicht
wohl sinnlos und anhand der behandlung erkennt oft schon ein laie um welche krankheit
es sich handelt. also wenn jemand eine psychotherapie macht hat er wohl psychischeprobleme.wenn jemand methadon bekommt ist er suchtkrank,bei einer retrovierbehandlung hat er hepatitis,etc. ist das legal?ach ja, für was braucht er meine mietnachweise?ich habe es seit beginn des hartz-4-empfangs so geregelt,daß die miete direkt an die wohnbaugesellschaft geht. also was sollte in den nachweisen noch drin stehen? über hilfreiche antworten würde ich mich sehr freuen, denn sowas hab ich noch nie erlebt.
euer dixieklo
Was mich jetzt nur wundert, wenn Du bereits seit 5 Jahren woanders wohnst, wieso die einen Bescheid, der auf die aktuell eingestellte Adresse ausgestellt ist, für die auch die Mietkosten übernommen werden, an eine uralte Adresse schicken.
Bekommst Du denn die Bescheide sonst immer?
Er kann Dich mit dem Bescheid nicht unter Druck setzen, macht es aber wahrscheinlich. Was hast Du denn mit dem ursprünglichen Bewilligungsbescheid gemacht, schließlich erhälst Du halbjährlich einen zugeschickt?
Warst Du schon einmal beim Amtsarzt? Was kam da raus?
Ob Du dem Sachbearbeiter Deine Krankheiten nun persönlich mitteilst oder zum Amtsarzt gehst, es kommt auf das Gleiche raus. Das ärztliche Gutachten wird ja im Auftrag es Amtes erstellt und die bekommen es dann, um alles weitere zu veranlassen. Schließlich möchten die wissen, ob Du erwerbsfähig bist oder nicht, denn das ist eine Voraussetzung für den Leistungsbezug. Und der Sachbearbeiter sollte schon wissen, wenn Du z. B. psychische Probleme hast, damit er dementsprechend mit Dir umgehen kann.
Die Mietnachweise benötigt er, um zu sehen, ob die aktuellen Zahlungen auch der Tatsache entsprechen. Du hast zwar seit über 5 Jahrend die Abtretung der Miete an den Vermieter veranlasst, dass entbindet Dich aber nicht von der Mitteilungspflicht, wenn sich die Miethöhe ändert!
Das Amt zahlt zwar das Geld direkt an den Vermieter, aber zwischen dem Vermieter und dem Amt besteht sonst keinerlei vertragliche Verpflichtungen, soll heißen, der Vermieter ist nicht verpflichtet, die jeweils gültige Höhe dem Amt mitzuteilen! Das ist Deine Aufgabe. Und wenn Du das seit 5 Jahren nicht getan hast, dann hol dies schleunigst nach. Unter Umständen kann hier sonst ein Ordungswidrigkeitsverfahren angeleiert werden. Je nachdem wie nett der neue Sachbearbeiter ist!
hallo,
danke für deine antwort. also bescheide habe ich je nach sachbearbeiter auf anfrage oder bei manchem sachbearbeiter bei veränderung zugesandt bekommen.die werden dann abgeheftet eben für so sachen wie gez etc.
die mieterhöhungen hab ich denen auch immer zugesandt.deswegen find ich das auch seltsam,daß nachdem ich etwas von ihm möchte, plötzlich wieder die alte adresse aktuell sein sollte usw.
beim amtsarzt war ich vor 2j.,die mich arbeitsunfähig geschrieben hat. hab mir überlegt direkt zum amtsarzt zu gehen. mein zustand kann sich nicht verbessern eher verschlechtern.wenn die aufm amt eh alles mitgeteilt bekommen bezügl.gesundheit, müßte er das wissen. wahrscheinlich hat er ein ventil gebraucht um seinen frust abzulassen.
trotzdem ist kein bescheid gekommen.ich werde das wohl per einschreiben anfordern müssen,kommt ja nix bei raus
Also irgendwie scheint bei Dir was gehörig falsch zu laufen! Du solltest so schnell wie möglich einen Termin in der Leistung vereinbaren, denn ein Bescheid MUSS bei JEDER Bewilligung (bzw. Änderung) an Dich geschickt werden (und nicht nur auf Nachfrage), schließlich musst Du ja wissen, wie sich Deine Leistungen zusammen setzen! Auch kannst Du so nie auf die Rechtmäßigkeit der Leistung vertrauen, wenn Du gar nicht weißt, ob diese korrekt sind!
Am Besten Du befragst Dich dabei auch gleich, wieso eine 5 Jahre alte Adresse verwendet wurde. Hierüber jetzt Mutmaßungen anzustellen gänge zu weit.
Die Mietänderung musst Du immer und nicht nur bei einer Erhöhung anzeigen. Falls Du mal weniger verbraucht hast, als Vorausszahlungen geleistet wurden, dann ist das sich ergebende Guthaben anzurechnen.
Ich meine nicht irgendeinen Amtsarzt, sondern den Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur. Aber offensichtlich warst Du bei einem anderen Arzt.
Du gehörst doch sicherlich zur ARGE Darmstadt. Da wird ein Auftrag erteilt, dass Du Dich bitte beim Ärztlichen Dienst der AA Darmstadt vorzustellen hast. Daraufhin erhälst Du einen Termin zur Begutachtung. Beim Ärztlichen Dienst der AA wirst Du auch nicht arbeitsunfähig geschrieben. Er stellt nur fest, inwieweit Du erwerbsfähig bist. Und sollte dieser zu dem Ergebnis kommen, weniger wie 3 Stunden täglich und das auf unabsehbare Zeit (mind. 6 Monate) dann bist Du nicht mehr erwerbsfähig und müsstest zum Sozialamt verwiesen werden, da die ARGE nur für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuständig ist.
Und welcher Arzt schreibt bitte für 2 Jahre jemanden arbeitsunfähig? Sicherlich verwechselst Du da jetzt was! Auch kannst Du nicht einfach so zu einem Amtsarzt rennen und schon gar nicht zum Ärztlichen Dienst der AA, denn die werden erst tätig, wenn sie beauftragt werden! Und auch nur diese Gutachten werden an die ARGE gesandt. Wenn Du aber bei einem Amtsarzt der Stadt warst und das ohne Beauftragung durch die ARGE, erhalten diese auch kein Gutachten. Und wenn Du da vor 2 Jahren warst, woher soll der Sachbearbeiter dann wissen, wie sich Dein Zustand in den 2 Jahren verändert hat!? Schließlich ist nicht er der Arzt!
Wenn sich Dein Zustand nicht verbessert, sondern eher noch verschlechtert, dann solltest Du mal einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
P.S.: Bei den Bescheiden der ARGE sind seit dem letzten Jahr Bescheinigungen für die GEZ angehangen. Es reicht aus, diese an die GEZ zu schicken, Du musst da nicht den ganzen Bescheid hinschicken. Auch solltest Du immer nur Kopien weiterreichen und nicht das Original, dann müsstest Du auch nicht in guter Regelmäßigkeit neue Bescheide anfordern.
Das Einschreiben kannst Du Dir sparen, denn damit hast Du den Bescheid noch immer nicht in Händen und es hat Dich nur unnötig Geld gekostet. Das Einschreiben bietet sich an, wenn Du nachweisen musst, dass Du einen Nachweis an die ARGE geschickt hast, da damit ja der Eingang beim Amt bedingt nachweisbar ist.
ich werde jetzt mich um die mietnachweise kümmern und ,wenn alles beinander ,einen termin beim sachbearbeiter vereinbaren.
wegen dem amtsarzt: ich erhielt einen termin wann ich beim gesundheitsamt anzutreten habe und hab das auch gemacht.mußte auch das schreiben vom sozi vorzeigen. ich bin nicht bei der arge sondern beim sozialamt.das meinte ich mit arbeitsunfähig, so hatte sie sich auch ausgedrückt.
am besten ich versuchs mit einem face to face gespräch, denn es scheinen wirklich einige sachen nicht richtig zu laufen, da hast du recht.
herzlichen dank für deine zeit und dank für die vielen infos.
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