oh man ! ich habe im Dezember meine Kündigung innerhalb der Probezeit erhalten.Alles in Ordnung.Vorher war ich bei einer Schweizer Firma beschäftigt und da diese sehr unseriös arbeitete hatte ich mir etwas anderes gesucht.Ich habe fristgerecht gekündigt.Daraufhin hatte mein damaliger arbeitgeber mir 5 Tage später eine Fristlose Kündigung ausgesprochen.
- also wie gesagt ich wechselte zu einem anderen Arbeitgeber.Dieser mußte mich nun leider aus Wirtschaftlichen Schierigkeiten entlassen.
Ich wollte mich jetzt Selbständig machen (anwartschaft erfüllt).Hierzu habe ich ebenfalls einen Antrag auf Gründungszuschuss gestellt.
Jetzt teilte mir das Arbeitsamt mit ich bekomme Aufgrund der fristlosen Kündigung eine Sperrzeit (84Tage) und erst ab dann den Gründungszuschuss.
Nach deutschem Gesetzt war die Fristlose Kündigung gar nich Wirksam - da aber ein Schweizer Gerichtsstand vereinbahrt war konnte ich keinen Anwalt in Deutschland finden der mich vertritt.
meine Frage:
Sollte ich jetzt eine Sperrzeit bekommen , wie sehen meine Wiederrufschancen aus,und habe ich dann Anspruch innerhalb dieser 84 Tage Sperrzeit - Harz IV zu beziehen ?
Ich lebe in fester Partnerschaft meine Lebensgefährtin arbeitet 3 Stunden am Tag und Wir haben 2 kleine Kinder -
kann mir irgenjemand vernünftige Tips in dieser Situation geben???