Sozialhilfe
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Hallo zusammen,
wie einige hier sicher wissen habe ich einen Leitspruch: In älteren Beiträgen lesen hilft manchmal ungemein weiter. Bei mir allerdings hat sich dadurch eine Frage entwickelt.
Anfang Januar gab es einen Beitrag in dem die Sozialhilfe erwähnt wurde. Soviel ich weiss ist die doch mit Einführung von HartzIV mit dem Arbeitslosengeld zusammengelegt worden und das Arbeitsamt, die Arge oder wie auch immer der Leistungsträger nun heisst haben seitdem Verfügungsgewalt über jeden Arbeitslosen bis zum Rentenalter.
Gleichzeitig damit wurde das Arbeitslosengeld auf ein Jahr beschränkt und Zuzahlungen für notwendige Anschaffungskosten ersatzlos gestrichen. Frage: Was bedeutet der Begriff Sozialhilfe überhaupt noch?
LG, H4.
Also die Sozialhilfe an sich gibt es schon noch. Nur ist deren Inanspruchnahme heute nur möglich, wenn man als nicht erwerbsfähig gilt, also nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann und nicht mit einem erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Die Bedarfssätze sind aber die gleichen, nur die Leistungsträger unterscheiden sich und das Gesetzbuch ist das SGB XII und nicht SGB II.
Die Zuzahlungen für Anschaffungen wurden nicht ersatzlos gestrichen! Die Beträge, die es damals in der Sozialhilfe gab, sind als monatlicher Betrag im Regelsatz inbegriffen.
Der Bedarf in der damaligen Sozialhilfe lag bei was in die 200 €. Dazu gabs dann einmalige Beihilfen, wie z. B. für Bekleidung etc.
Im heutigen Regelsatz ist auch ein Betrag für Bekleidung inbegriffen, aber jeder hat halt die Wahl selbst zu entscheiden, für was er sein Geld ausgibt! Der eine kauft sich dafür Lebensmittel, Kleidung und auch mal einen Luxusartikel, wie z. B. einen neuen Fernseher (sind mittlerweile gar nicht mehr so teuer) und der andere kauft sich dafür eben seine Suchtmittel! --> soll hier keine Verallgemeinerung sein, sondern lediglich verdeutlichen, dass jeder selbst über das Geld verfügt!
Um sich größere Anschaffungen leisten zu können, ist im Regelfall eine gewisse Zeit des Ansparens notwendig! Früher ist man aufs Amt gerannt und hat gesagt, ich brauchen... und dann gabs Geld. Heute muss man selbst entscheiden, wann man welche Anschaffung macht und wo das Geld dazu herkommt!
Es gibt auch noch Zuzahlungen bei besonderen Lebenslagen, z. B. für Klassenfahrten der Kinder, für die Geburt eines Kindes (sowie Bekleidung für die Schwangere), und die Erstausstattung für die Wohnung.
Also m. E. gibt es heutzutage mehr Geld für einen ALG II- Bezieher, wie damals für einen Sozialhilfeempfänger. Daher gelten auch die Sozialhilfeempfänger als Gewinner der Gesetzesänderung. Verlierer sind hier die Bezieher der damaligen Arbeitslosenhilfe, denn deren Leistung lag monatlich höher, da er sich am letzten Verdienst orientierte.
Und noch eins: Die Hemmschwelle zur Beantragung der Sozialhilfe war damals wesentlich höher, wie heutzutage die zur Beantragung des Arbeitslosengeld II.
zunächst mal danke für Deine ausführliche Antwort. Kann nun endlich was mit dem Begriff SGBXII etwas anfangen.
Ich hab mich im Net mal umgeschaut was die Höhe der "alten" Sozialhilfe betrifft. Beispielsweise betrug sie im Jahre 2004 (Bundesland NRW) 296 Euro für den Haushaltsvorstand mit eigenem Hausstand. Ehepartner bekamen etwas weniger, Kinder bekamen je nach Alter einen gewissen Prozentsatz (wobei merkwürdigerweise damals keiner beim BVG gegen die Berechnung geklagt hat).
Also hat die Bundesregierung mit ihrer großartigen Sozialreform doch nichts anderes gemacht als das Kind umzubenennen, ausnahmslos ALLE Leute in die Entscheidungskompetenz des Arbeitsamtes zu legen (bis zur Rente), 49 Euro mehr Sozialhilfe zu zahlen (2005 - 345 Euro) und sämtliche Sachleistungen zu streichen (für den normalen Arbeitslosen).
Gehen wir mal von rundenn 300 Euro alter Sozialhilfe aus. Bei einer jährlich kontinuierlichen Anpassung an steigende Lebensmittel- und Stromkosten von 1% betrüge die alte Zahlung 315-320 Euro. Bleiben vom derzeitigen "Regelsatz" 39 Euro übrig für: Ersatz verschlissener Kleidung, Ersatz defekter Haushaltsgeräte, anfallende Reparaturen im Haushalt mit denen der Vermieter nix zu tun hat, Neubeschaffung von Matratzen weil man sich auf den alten nachts das Kreuz verbiegt, usw.
Wenn teilweise noch nicht mal die dusselige Praxisgebühr hängenbleibt, wieviel Jahre soll man von was sparen um einen Kühlschrank zu ersetzen? Ich persönlich müsste mir eine neue Couch kaufen, die alte ist durchgelegen und mein Kreuz dankts mir (Hab keinen Platz für normales Bett). Kann ich aber vergessen, im November ist neuer Pass fällig, kostet dann 50-70 Euro.
Mittlerweile verstehe ich das Bundesverfassungsgericht vollkommen wenn es die Berechnung und Zusammensetzung des Regelsatzes als verfassungswidrig und vor allen Dingen als nicht nachvollziehbar beurteilt.
Im Gegensatz zu Deinem vorletzten Absatz würde ich aufgrund meiner überschlägigen Berechnung sogar behaupten dass ein AlgII-Empfänger netto weniger Geld zur Verfügung hat als ein Sozialhilfeempfänger von 2004. Allein bedingt durch gestiegene Lebensmittelpreise und Energiekosten.
Beispiele: Pflanzenöl allein in den letzten 1 1/2 jahren um 50% teurer, Brot teurer, Kaffee kostet mittlerweile 4-5 Euro auf 500 Gramm, enige verpackte Hähnchenschenkel kosten mittlerweile soviel wie damals ganze Hühner. Der zur Berechnung hergenommene "Brotkorb" hinkt doch 3-5 Jahre hinter den tatsächlichen Preisen hinterher.
Und was die Hemmschwelle zur Sozialhilfe betrifft, es gibt sie immer noch. Aber da die Arbeitslosenhilfe gestrichen wurde, gibts nichts anderes. Entweder AlgII, oder ohne durchkommen. dann aber endet es meistens mit Anschrift Flussbrücke ode Bahnhofsgelände.
Wie dem auch sei, ich schreie hier nicht nach mehr Geld. Ich wollte lediglich die Situation eines Alleinlebenden darstellen. Die solls ja auch noch geben. :-)
Sunny, das war nicht persönlich gegen Dich gedacht. Aber verstehen kann die monatliche Misere nur wirklich, wer wirklich davon betroffen ist. Das war mein Schlußwort zum Thema sparen für Anschaffungen.
Liebe Grüße,
Euer H4.
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