Hallo,
mein Leistungsträger verweigert mir einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildungsmaßnahme, weil ich noch nicht lange genug Hartz IV beziehe und angeblich zu wenig Eigenbemühung beim Bewerben zeige.
Wenn ich eine Weiterbildungsmaßnahme nun selbst finanzieren würde (etwa durch Unterstützung von Verwandten, Aufbrauchenes Schonvermögens und Verkauf der Lebensversicherung), habe ich dann noch Anspruch auf Hartz IV? Mein Berater vom Jobcenter hat dies verneint, da ich durch die Weiterbildung ja einer Tätigkeit nachgehen und daher nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde.
Fragen über Fragen,
Schöne Grüße,
Stefan