Ich habe schon ein wenig gegoogelt verstehe es aber noch nicht so ganz ?
Ich kann das sogenante "Eintstiegsgeld" beantragen (Zusaetzlich zu meinem Hartz 4 ) ??? Das ganze ist eine "Kann" Bestimmung also abhaengig von meinem Fallmanager.
Was passiert da konkret ? Beispiel:
Ich bringe alle geforderten Unterlagen und melde mein Gewerbe zum 01.12.2011 an - 6 Monate "Einstiegsgeld" (egal wie hoch ) wurden mir bewilligt.
Nun erhalte ich fuer 6 Monate weiterhin meine monatliche Regelleistung (347 Euro + Miete + Einstiegsgeld ) ????
Im ersten Monat (Dezember) erwirtschafte ich mit meiner selbstaendigkeit z.B 1000,- Euro, im Januar 2012 z.B 1500 Euro usw. ( alles Hypothetisch LOGO )
Wir das Geld was ich tatsaechlich erwirtschafte nun gegengerechnet mit der Regelleistung, Einstiegsgeld.... oder bekomme ich die Regelleistung usw. fuer den zugesagten Zeitraum ( 6 Monate ) garantiert ohne abzug ( egal wieviel ich tatsaechlich erwirtschafte ) ????
Ich finde leider nichts weiter darueber im SGB II oder sonstwo :-(
Were nett wenn jemand helfen kann.
Gruss Micha