Rechtslage bei größerer Zusteckung?
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Hallo,
normalerweise ist es ja bekanntlich rechtlich so daß man zugesteckte Beträge von mehr als 30 Euro manatlich melden muß wonach sie einem ja ebenfalls bekanntlich abgezogen werden.
Was aber wenn man beispielsweise einen Urlaub oder ähnliches gesponsert bekommt? Oder gar eine teure Schönheitsoperation inklusive Krankenhausaufenthalt im Ausland?
Dies ist im Grunde zwar Einkommen welches diese Freigrenze bei weitem übersteigt, andererseits ist es aber auch sofort wieder weg womit es dem Bedürftigen ja definiv nicht zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht.
Hallo Nicolei wenn einer dir einen Urlaub oder OP bezahlt wirst du sicherlich das Geld nicht erhalten sonder der jenige zahlt es für dich also kann es nicht als Eikommen berechnet werden.Nicht böse sein aber Frage mich nur wie Ideenreich ihr eigendlich seit .Mal ehrlich wenn ich am Limit leben würde dann würde ich dem Sponsor doch lieber vorschlagen das Geld sinnvoller für mich einzusetzen.Weiss auch nicht wie du auf die 30 Euro kommst.das dies eine Freigrenze sein soll.
LG Putzfee
Ob ideenreich oder nicht. Es fragt sich immer was den Betroffenen persönlich wichtiger ist - das schöne Geld oder eben ein schöner Körper. Das ist von Mensch zu Mensch ganz individuell verschieden.
Das mit den 30 Euro Freigrenze hatte ich schonmal. Habe beim Erstantrag ehrlich ausgefüllt daß die Verpflegung derzeit von den Eltern übernommen wird - wurde dann vom Regelsatz abgezogen, allerdings nicht komplett. 30 Euro dieser monatlichen Zusteckung dürfe man behalten da dies ein Freigrenze sei welche man zusätzlich bekommen dürfe, höhere Fremdzuschüsse müsse man jedoch melden wonach einem diese vom Regelsatz abgezogen würden.
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