recht auf urlaub???
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hallo ich hatte da ein frage ich war heute morgen beim arbeitsamt mein beraterin hatte gemaint das ich als hartz 4 empfenger kein recht auf urlaub habe wie ich es weis setehen mir doch 21 tage urlaub fest oder weis ich da was falsch? ich schildere das mal so arbeitsamt hatte mich am anfang juni zu ein seminar geschickt das 6 montae lang dauern solte.
Ich habe von mein Hausartzt ein atest genommen dass ich zurzeit in Depression bin und mir ein urlaub ortswechsel gut kommen kann.
Dan habe ich das mein berater in arbeitsamt den Atest gegeben der hatte danach gemaint das ich ein untersuchung in arbeitsamt sein Arzt sollte.
Da ich auch war und heute das gutachten bekommen habe.
Nun sagt das artbeitsamt mir heute das ich kein urlaub bekommen kan weil ich ein psycholog besuchen sollte.
Dan habe ich gefragt ob das 21 tage urlaubsrecht für mich nicht gibt hatte sie gemaint nein hartz 4 empfenger bekommen kein urlaubsrecht nur bekommen sie wen der berater das urlaub zustimt nur wer arbeitet hat recht auf urlaub meinete sie das urteil was ich heute bekommen habe zehlt auch für 6 monate als krankmeldung.
ich bitte um eine antwort was kan ich machen das ich mein urlaubsrecht bekommen kann
Mit Freundlichen Grüssen
Serkan
Was willst Du als "Hartz IV- Empfänger" mit einem Urlaubsrecht? Im Normalfall kann sich doch, wenn ich jetzt mal von aktuellen Diskussionen zur Höhe der Leistungen ausgehe, ein Leistungsbezieher keinen Urlaub leisten!
Die Mitarbeiterin hat Recht. Es gibt keinen Anspruch auf Urlaub. Jedoch kannst Du Dich in Abstimmung mit Deinem Vermitter für 21 Kalendertage (Wochenende mitgezählt!) vom Wohnort entfernen. Während dieser Zeit wird das Geld weiter gezahlt.
Dabei bitte jetzt unterscheiden, dass es auch Leistungsbezieher gibt, die diese Leistungen nur zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhalten! Diese haben selbstverständlich ein Recht auf Urlaub, da sie aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf mind. 24 Werktage Urlaub haben. Diese müssen ihren Urlaub dennoch anzeigen, damit es nicht zu Problemen kommt.
Es ist aber schon seltsam, dass Du ein entsprechendes Attest erst vorlegst, als Du für 6 Monate in eine Maßnahme solltest. Vorher hattest Du wohl keine Depressionen?
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