Praktikum
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Hallo,
hab mich grad hier angemeldet, also noch Neuling.
Ich stelle mir grad folgende Frage :
Da mein Mann nach 20 Jahren in einem Betrieb durch Schliessung arbeitslos und nun in Hartz 4 gefallen ist, bin ich dadurch (Bedarfsgemeinschaft) auch da drin.
Ich bin gelernte Verkäuferin, habe vorwiegend im Büro und im Verkauf gearbeitet und war auch selbstständig. Meine Buchhaltung habe ich alles selber gemacht, habe keinen Steuerberater gebraucht. Habe danach immer wieder andere Tätigkeiten angenommen wie Spielhallenaufsicht oder kfm. Angestellte für Kasse und Information. Da ich keinerlei Abschlüsse für das Büro hatte, habe ich mich mit Hilfe der ARGE vor 4 Jahren weiter bilden dürfen im Bereich Office und SAP R/3 in der Hoffnung eine Bürotätigkeit zu bekommen. Versuche seit 3 Jahren nun dort etwas zu finden.
Natürlich schreibe ich weiterhin jede Menge Bewerbungen. Nun mein Problem :
Ich möchte auch auf Grund meines Alters ( 51 J. ) und meiner Vorkenntnisse endlich ins Büro. Wie sieht es aus, wenn ich auch weiter mich um Praktikumsplätze bewerbe/suche ? Ist das, falls ich einen bekomme, um meine Kenntnisse endlich auch praktisch anzuwenden und um dazuzulernen ( meine Chancen erhöhen ) von der ARGE erlaubt oder werden dann unsere Bezüge gekürzt, weil ich dann ja für die Zeit kein festes Einkommen beziehen würde im Praktikum. Oder wird das ebenfalls als Eigenbemühung gesehen, wenn ich auch diesen Weg in Bezug nehme?
Vielleicht kann mir da jemand eine Auskunft geben ? Wäre echt sehr hilfreich für mich.
Gruß Moorhexe SH
Hallo Moorhexe,
ein Praktikum sollte nicht länger als 2 Wochen dauern. In dieser Zeit hat der Arbeitgeber genug Zeit zu testen, ob Du geeignet bist! Alles was länger dauert, ist Ausbeute vom Arbeitgeber und bringt Dich nicht wirklich in den Job.
Ein 2- wöchiges Praktikum ist für die ARGE okay, Du solltest es aber vorher anzeigen, nicht dass es zu Problemen kommt.
Ein anderer Weg für den Arbeitgeber wäre ein Eingliederungszuschuss. Über die Höhe und Dauer entscheidet der Vermittler in Deiner ARGE. Aufgrund Deines Alters kann der Eingliederungszuschuss bis zu 3 Jahren in Höhe von 30 bis 50 % betragen. Voraussetzung ist, dass Du im letzten halben Jahr vor Aufnahme der Beschäftigung arbeitslos warst.
Der Eingliederungszuschuss dient dazu, vorhandene Vermittlungshemmnisse (z. B. fehlender Abschluss, fehlende Berufserfahrung) auszugleichen. D. h. der Arbeitgeber lernt Dich Learning- by- doing an und bekommt dafür einen Zuschuss vom Amt, muss also nicht voll für Dich zahlen!
Solltest Dich dazu mal intensiv in Deiner zuständigen ARGE befragen!
LG Sunny
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