Hallo.
Wegen Eigenbedarf wurde mir die Wohnung gekündigt. Nun habe ich eine neue Wohnung in Aussicht, die allerdings 6qm größer ist als bei uns als angemessen gilt und 35 EUR teuerer ist als das Amt maximal bezahlt.
Nun ist es ja so, dass ich ja umziehen muss, spätestens zum Ende der Kündigungsfrist. Bei uns in der Gegend und auch im weiteren Umfeld ist es eher schwer eine passende Single-Wohnung zu finden, die in allen Punkten mit den Vorgaben der Agentur für Hartz-4-Empfänger übereinstimmt und die Wohnung, die ich u.U. bekommen könnte, liegt eben leicht darüber.
Wenn ich selber nun sage, ich bezahle die Differenz aus eigener Tasche, muss das Amt mir diese Wohnung zusagen oder könnten die es prinzipiell auch ablehnen? Zudem diese Wohnung verkehrstechnisch sehr gut liegt (ist eher ländlich hier), was mir zwecks hoffentlich baldigen Job auch wichtig ist.
Als ich vor einer Woche beim zuständigen Sachbearbeiter nachfragen wollte stellte sich heraus, dass der auf unbestimmte Zeit krank ist, seine Vertretung kaum Ahnung von der Materie hatte und mir wenig genaue Auskünfte geben konnte. Nun will ich warten bis der richtige Sachbearbeiter wieder da ist, da ich mit dem immer gut klar kam und der auch Ahnung von seinem Job hat.
Doch mich würde an der Stelle jetzt eben interessieren, ob ich mir generell die Mühe sparen kann, Wohnungen, die leicht über der Grenze liegen rauszusuchen und zu besichtigen.
Danke im Voraus für Antworten.
Peer