Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 20. Oktober 2009 über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 mündlich verhandelt. Dabei ging es um die vom Hessischen Landessozialgericht (LSG) und vom Bundessozialgericht (BSG) eingereichten Vorlagebeschlüsse, nach denen jeweils gemäß Art. 100 GG zu prüfen ist, ob §§ 20 und 28 SGB II und damit die Bemessung und die Höhe der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind.
Entgegen dem Tenor der Berichterstattung vieler Medien geht es bei der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht nur um die Regelleistungen für Kinder, sondern genauso um die Regelleistungen für Erwachsene.. (u.ua. um die Anrechnung von Kindergeld als Einkommen). Die aktuellen BVerfG-Vorlagebeschlüsse betreffen zwar die Regelleistungen des SGB II, die Entscheidung des BVerfG wirkt sich im Ergebnis aber auch auf die Regelleistungen des SGB XII aus. Von einer Entscheidung könnten demnach auch Bezieher/innen von Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit profitieren. (Berichterstattung zur Anhörung, Hintergrundmaterialen und Stellungnahmen am Ende dieses Beitrags ................
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Der Überprüfungsantrag muss bis vor der Urteilsverkündigung des Bundesverfassungsgerichts eingelegt worden sein. Diese wird im Januar/Februar 2010 erwartet
alles ausführlicher auf. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Anspruech...
Wichig ist es, noch in diesem Jahr zu reagieren bzw. den "Antrag auf Überprüfung" zu stellen, damit die Ansprüche rückwirkend bis 2005 geltend gemacht werden können. Ab Januar 2010 kann man eventuell nur noch für das laufende Jahr die Ansprüche geltend machen. Anträge und Formular zu diesem Thema gibt es als Vordrucke auch auf dieser Seite.
Viel Erfolg !!! Und wenn Jemand erfolgreich ist, würde ich mich über eine Info freuen!!!!!!!!!!