Hallo liebe Leute,
folgende Situation liegt vor. Wir wohnen derzeit zu viert in einer Wohnung. Das sind meine Mutter, meine Tante, mein Bruder und ich. Ich bin 28 und beziehe kein Hartz4, die anderen 3 jedoch schon. Ich möchte nun gerne die Wohnung für mich alleine haben und ggf. soll in naher Zukunft meine Freundin mit Kind zu mir ziehen.
Meine Mutter und meine Tante wollen ggf. wieder zusammen in eine Wohnung ziehen, mein Bruder mit seiner Freundin zusammen. Soweit also erst mal alles geregelt. Nun geht es um die Übernahme der Kosten für die neue Wohnung meiner Mutter(+Tante).
Wie ich den Infos hier auf der Seite entnehmen konnte, kann man jederzeit umziehen, aber die Kosten für die neue Wohnung würden nur in der Höhe übernommen, die auch die alte Wohnung hatte. Hier wäre das Problem, da wir ja zu viert in der Wohnung wohnen, wäre der entsprechende Mietanteil zu rechnen, oder die gesamte Miete (bis zum Höchstsatz)? Weil der Mietanteil meiner Mutter und Tante beträgt gerade mal je 110 Euro, zusammen also 220. Dafür bekommen die natürlich keine Wohnung.
Umzugskosten würden wir auch selbst tragen, das ist nicht das Problem. Es geht also um die Miete und ggf. die Kaution. Kann die ArGe sich dagegen sträuben? Ich bin immerhin 28 und nicht Hartz4-Empfänger, ich stehe auch (gemeinsam mit meiner Mutter) im Mietvertrag. Könnte ich sie also theoretisch "rausschmeissen" und somit einen trifftigen Grund schaffen? Um der Frage vorzubeugen: Nein, ich möchte nicht ausziehen, da dies eigentlich meine Wohnung ist (mir gehört praktisch die komplette Einrichtung und ich hab auch alles auf meine Kosten renoviert) und ich hier auch sonst gerne bleiben möchte.
Freue mich über zahlreiche Informationen, gerne auch mit Links zu schriftlichen Nachweisen oder gar Urteilen!
Viele Grüße