Moin Moin!
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Moin Moin!
Ich bin neu in diesem Forum und erhoffe mir einen Rat, was ich tun kann!!!
Ich (45) bin Mutter zweier Kinder (4 und 11), verheiratet und war durch schwere Erkrankungen gezwungen eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Das war bereits 2005. Jetzt, da Alg 1 und Krankengeld nicht mehr zuständig sind, sind wir ebenfalls gezwungen Hartz 4 zu beantragen, denn das Klageverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund läuft schon im 4. Jahr.
Das Hauptanliegen, lag eigentlich nur in der Krankenversicherung für meine Kinder und mich, bis zum Rentenentscheid. Da mein Mann mit einer kleinen Firma selbstständig ist, waren wir nicht in der Lage mich und die Kinder ebenfalls privat zu versichern. So groß ist der Gewinn leider nicht!
Wie gesagt, ich beantragte also im August 09 Hartz 4 und da wir als Bedarfsgemeinschaft zusammen veranlagt werden, rechnet man seine Einkünfte voll mit an. Jetzt ist es bereits so schlimm, daß er zwei Mann entlassen musste und keiner weiß, ob die Firma nach 25 Jahren überhaupt überlebt. Notwendige Reparaturen sind nicht möglich! Aufträge müssen abgelehnt werden, da kein Geld für Anschaffungen da sind (Steine für Pflasterarbeiten etc.).
Gibt es denn keine Möglichkeiten, ihn mit der Firma vorerst aussen vor zu lassen. Wenn meine Rente durch ist (und es sieht gut aus, liegt nur beim Rententräger) holt das Amt sich das Geld doch eh wieder!
Ich bin mittlerweile am Ende meiner Kräfte und mein Mann mag auch schon nicht mehr. Er fragt sich, warum er noch so hart arbeiten geht, wenn nichtmal in dieser "Notsituation" Hilfe da ist!
Hat jemand einen Rat für mich, was man tun kann?
Vielen Dank für die Geduld
pepples
Sei mal gegrüßt
Also einen wirklich richtigen Rat kann ich dir nicht geben doch wenn mann davon ausgeht das die Firma 25 Jahre präsent ist zwei leute beschäftigt waren frag ich mich wo liegt denn eure Einnahme bitte.
Wenn die Einnahmen nicht H4 ersetzen kann ich dir nur vorschlagen Firma dicht machen und eine Anstellung suchen.
Vielleicht hat hier noch jemand eine Idee
LG Putzfee
Hallo Putzfee!
Also, ersteinmal Danke für die Antwort! Leider ist es bei uns ziemlich kompliziert und verworren, aber ich versuche mal es zu erklären! Mein Mann ist seit 25 Jahren selbstständig und noch bis vor einigen Jahren ziemlich erfolgreich. Er hatte bis zu 8 Angestellt. Bis vor vier Jahren hat er hauptsächlich für eine sehr große Stadt gearbeitet (das waren ausgeschriebene Aufträge). Nun hatte er bei der letzten Ausschreibung 2007 leider Pech und wurde von einer Dumpingfirma unterboten. Aus familiären Gründen mussten wir in meine Geburtsstadt und kam uns ehrlich auch gelegen, denn dort besitze ich ein Haus! Wir zogen mit Kind und Kegel hierher und versuchen seither hier die Firma aufzubauen. Was ja auch langsam gelingt. Die Firma hat sich mittlerweile so gut etabliert, das sie sich selbst trägt. Sie würde, wenn auch kleine, aber schwarze Zahlen schreiben! Und die Auftragslage sieht sehr vielversprechend aus, wenn die blöde Sache mit meiner Rente bzw. Krankenversicherung nicht wäre!
So, und da wir zusammen veranlagt werden, bleibt kein Spiel für die Firma! Reparaturen, Anschaffungen, etc.
Die letzte Zahlung die wir bekommen haben, war für den Monat Mai! Seither müssen wir wieder alles und ich meine alles (sowohl Firma als auch privat) von den Einnahmen bestreiten. Das rechnet sich aber hinten und vorne nicht!
Mein Mann hat mal grob ausgerechnet wieviel er mit der Hartz 4 Berechnung verdient. Es sind 0,08 Cent in der Stunde! Da würde jeder resignieren, vor allem wenn man so schwer arbeitet!
Ich hoffe, ich habe es verständlich ausgedrückt, weil es manchmal etwas wirr klingt!
Liebe Grüße pepples
Habe es jetzt verstanden ,
Vielleicht kann dein Mann
- Zurück in die GKV das darf daher nur ein Versicherter, dessen Einkommen unter die Vers Grenze gesunken ist und zwar mindestens ein Jahr lang.
- Für Versicherte, die das 55.Lebensjahr überschritten haben, ist ein Wechsel in die GKV für gewöhnlich nicht möglich, unter bestimmten Umständen können sie jedoch trotzdem wieder gesetzlich versichert werden.unsd somit könnte er euch Krankenversichern und brauchst vielleicht kein H4 Wäre eine alternative.Weshalb bekamt ihr das letzte Geld im Mai? Putzfee
@ pepples
Wenn ihr in einem 4- Personen- Haushalt keine Leistungen nach dem SGB II erhaltet, dann ist der Gewinn Deines Mannes entsprechend hoch.
Dieser berechnet sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der betrieblich notwendigen Ausgaben. Wenn die Reperaturen notwendig sind, weil Dein Mann sonst nicht arbeitsfähig wäre, dann sind diese auch als Betriebsausgabe anzuerkennen. Und wenn Dein Mann mit seinem Geschäft Pflastersteine verlegt, dann handelt es sich bei den Pflastersteinen ebenfalls um notwendige Ausgaben.
Nicht notwendig sind z. B. mehrere Telefonanschlüsse, zuviele Arbeitnehmer, wenn der Chef selber Leistungen nach dem SGB II beziehen muss, weil das Geld sonst nicht reicht, etc. Von daher ist immer zuerst ein Arbeitnehmer zu entlassen (auch wenn es schwer fällt!)!
Am Besten klärt ihr mit dem Amt, welche Ausgaben anerkennt bzw. nicht anerkannt wurden und warum nicht.
Vom Gewinn werden Freibeträge abgezogen. Dazu zählt der Grundfreibetrag von 100 €, sowie 20 % bei einem Gewinn zwischen 100 € und 800 € und weiteren 10 % bei einem Gewinn zwischen 800 € und 1.500 €.
Da ihr keine Leistungen erhaltet, geh ich davon aus, dass der Gewinn mit über 400 € einberechnet wurde. Dann können zum Grundfreibetrag (100 €) zusätzliche Freibeträge berücksichtigt werden, wenn diese die 100 € übersteigen. Dazu zählen dann die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Deinen Mann und die Beiträge für Dich und Deine Kinder.
Wahrscheinlich wurde bei der Einkommensberechnung dies nicht berücksichtigt. Klärt das also so schnell wie möglich!
Fraglich ist dann aber auch, wie das geht, mit der Erwerbsunfähigkeit? Da ist man im Regelfall krank (also hat eine Krankheit) und ist damit in ständiger ärztlicher Behandlung! Wie zahlt ihr das, wenn Du nicht krankenversichert bist?!
Und nein, es gibt keine Möglichkeit ihn mit dem Geschäft außen vor zu lassen! Es sei denn ihr trennt euch und er zieht aus dem gemeinsamen Haus aus. Dann wird es aber so sein, dass Unterhaltszahlungen einzufordern sind.
Und wer sagt denn dem Amt, dass Du die Rente tatsächlich bekommst. Wenn der Fall bereits seit 4 (!) Jahren beim Gericht verhandelt wird (noch immer beim Sozialgericht oder schon in nächster Instanz beim Landessozialgericht?) liegt, heißt das noch lange nicht, dass es für Dich gut aussieht! Auch kann es sein, dass Du die Rente zwar erhälst, aber nur als befristete Rente und nicht als Dauerrente. Dann kann es sein, dass dies befristet wird bis Dezember 2009 und was macht ihr ab Januar 2010?
Krankheit hin oder her, aber mach es wie Putzfee. Lass Dich von der Erkrankung nicht unterkriegen und such Dir z. B. eine geringfügige Beschäftigung, um etwas zum Familienetat zu verdienen. Oder Du befragst Dich bei der Krankenkasse, wieviel Du mindestens verdienen musst, um wieder gesetzlich versichert (und ebenfalls Deine Kinder) zu sein.
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