landwirtschaftlich genutztes Land erben
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Hallo werte Menschen und -ninen;o)
(ich bin nebenberuflich freischaffend und bekomme ergänzend Hartz4)
dämnäxt soll ich Land erben, um es zu verpachten, d. h. mein Vater will es mir im Zuge der vorweggenommenen Erbschaft überschreiben, es wird von seiner GbR genutzt und ich soll und will es nicht verkaufen.
Kann ich gezwungen werden, dies zu tun, um von dem Geld zu leben?Ich wüßte gern, in welchem Gesetz, Paragrafen und Absatz man das nachlesen kann?
Ich habe schonmal ein kleines Stück Land im Zuge der vorweggenommenen Erbschaft geerbt, für das ich eine Mini-Pacht erhalte, da es ein Mini-Stück-Land ist. Damals habe ich auch Hartz4 erhalten und mir keine Gedanken darum gemacht. Jetzt ist das Stück aber größer und ich wurde von Freunden aufmerksam auf die Problematik gemacht. Bisher hat beim JobCenter niemand was gesagt, ich sollte denen nur die Urkunde über das geerbte Land zeigen und muß natürlich die Pacht nachweisen, die sie dann monatlich anrechnen. Nun bin ich etwas verwirrt und weiß nicht, wo genau die Regelung geschrieben steht. Ich habe etwas Angst, daß es diesmal anders sein könnte, da das Land größer ist. Ich will es nur verpachten, dann hätte ich ja monatlich auch Einnahmen, die auf HartzIV angerechnet werden.
Ich hoffe, jemand kann mir mit Fachantworten weiterhelfen und wäre sehr erfreut, Andrea
Wenn Du das Land verpachtest, dürfte es kein Problem darstellen, da Du ja, wie Du bereits richtig festgestellt hast, dann Einnahmen hast, welche auf Deine Leistungen angerechnet werden. Damit reduzierst Du ebenso Deine Hilfebedürftigkeit, wie wenn Du es verkaufen würdest.
Etwas anderes wäre es, wenn Du es zwar erbst, dann aber brach liegen lässt.
Vielen Dank erstmal. Aber weißt Du, wo man das genau nachlesen kann? Von irgendjemand anderem wurde mir was von Zuflußprinzip gesagt... Ich wüßte gern, wo das alles schwarz auf weiß steht. Andrea
§ 11 und 12 im SGB II sind die entsprechenden §§ für Einkommen und Vermögen.
Da ein Grundstück kein Einkommen in Geld darstellt, wird es hier schwer werden, vom Zufluss auszugehen. Dieser liegt erst vor, wenn Du das Grundstück verkaufen würdest und Dir das Geld dann zufließt.
Theoretisch könnte hier schon der Verkauf verlangt werden, und dann wäre es tatsächlich Einkommen. Da Du aber die Verpachtung beabsichtigst, würde damit ebenfalls Einkommen fließen. Natürlich darfst Du das Grundstück nicht für einen Spottpreis verpachten.
Befrag Dich doch am Besten bei dem für Dich zuständigen Amt. Eine wirkliche rechtliche Grundlage gibts für so einen Fall m. E. nicht wirklich. Andernfalls müsstest Du den gerichtlichen Weg gehen, um hier eine Klärung zu erhalten, wenn die nicht der Verpachtung zustimmen.
Hallo,
einen Fall welcher den Besitz von Land betrifft habe ich in meinem Umfeld schonmal erlebt. Dabei ging es zwar nicht um Hartz4, sondern um Sozialhilfe, was im Grunde von den Bedingungen sowie auch von der Höhe her aber das Gleiche ist. Da mußte eine alte Frau ins Altenheim und hat ihrem Sohn zuvor ein paar kleine Acker und Wiesen übertragen.
Nun war es so daß das Altenheim von der Rente der Bewohnerin, von deren Pflegeversicherung sowie wegen unzureichender Höhe dieser beiden Leistungen auch noch vom Sozialamt bezahlt wurde. Ein paar Monate später hat sich das Sozialamt an ihren Sohn gewendet daß dieser Doch Land habe übertragen bekommen und somit die Pachteinnahmen bitte zur Zahlung des Altenheimes abzuführen habe anstatt sich daran zu bereichern. Ja, es wurde ihm wirklich zu Last gelegt sich an den Pachteinnahmen zu "bereichern". Nachdem er dem Sozialamt vorgelegt hat daß die Pachteinnahmen 14 Euro jährlich, ja jährlich, betragen, und dem Sozialamt gesagt hat daß es diese "Bereicherung" natürlich selbstverständlich sofort haben könne war das Thema vom Tisch. Das Sozialamt hat sich diesbezüglich nicht wieder gemeldet. Lag wohl unter den für derartige Einkommen geltenden Freigrenzen.
@ Nicolai
So wirklich lassen sich die Fälle hier nicht vergleichen. Und um ehrlich zu sein, scheint der Sohn hier das Land unter Wert verpachtet zu haben, denn 14 € pro JAHR sind 1,17 € pro Monat!!!! Das ist eindeutig zu wenig!!!
Wenn das Sozialamt sich damit zu frieden gibt, sind die selber Schuld. Ich denke aber, dass die ARGE sich damit nicht zu frieden gibt, denn hier wird Land geerbt, welches einen bestimmten Wert hat. Dieses wäre daher zu verkaufen, um von dessen Erlös zu leben.
Die Fragestellerin möchte dieses jedoch verpachten und daher sind diese Pachteinnahmen als Einkommen zu berücksichtigen.
Auch gibts da keine Mindesteinnahmen, da die Fragestellerin bereits nur zusätzliche Leistungen erhält, da das Einkommen nicht ausreichend ist. Jeder weitere € Verdienst, also auch aus Pachteinnahmen, ist als Einkommen anzurechnen.
Diese Pachteinnahmen unterliegen auch nicht dem Grundfreibetrag von 100 € bzw. dem Freibetrag nach § 30 SGB II, da es sich dabei nicht um Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit handelt. D. h. es sind keine Freibeträge abzuziehen.
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