hallo!ich habe eine tochter die gerade 3jahre alt ist und sie geht in einer kita von 9-12uhr ich bekomme sie erst ab sommer ganztags dort unter und das weis die arge aber ich wollte sogere wieder arbeiten gehn u habe selbstständig eine arbeit gesucht die teilzeit von statten gehen sollte jedoch war ich 6tage die woche für 8-9std auf der arbeit.leider war das nicht mehr machtbar dieser arbeitszeit nachzukommen da ich halt alleinerziehend bin und meine tochter auch zu diesem zeitpunkt krank wurde sprich ständige arzt und krakenhausaufenthalte.hinzu kommt das meine mutter meistens auf die kleine aufgepasst hat ud es gesundheitlich nicht mehr schafte sie hat chronisches rückenleiden und daher kaum bewegugsfähig war ich habe mit mein chef gesprochen ob ich mehr frühschichte und weniger std arbeiten könnte durch die nicht mehr mögliche unterbrigung meiner tochter für die std zeit bei der ich auf der arbeit bin.kündigen konnte ich ja nicht selbst sonst hätte die arge alles gesperrt also hat mein arbeitgeber mich gekündigt weil ich zeitlich nicht mehr für die tragbar war da ich diese 8-9 std nicht mehr aufbringen konnte und da ich noch in der probezeit war dachte ich würde es kein ärger geben zumal ich meiner arbeitsvermittlerin mein schichtpklan gezeigt habe und sie selber einsichtig gesagt hat das ist nicht machtbar selbst wenn ich wollte jetzt kürzt die arge mir deswegen das geld um 30 prozent was kann ich dagegen tun?
darf die arge kürzen?
widerspruch einlegen. begründung, die gleiche wie oben, man kann eine alleinerziehende nicht zwingen vollzeit arbeiten zu gehen, wenn das kind erst 3 jahre alt ist.
ja das problem dabei ist im arbeitsvertrag steht das es teilzeit ist,ist halt systemgastronomie, nach amerikanischen prinzip!Arge meinten ich soll mich an das Jugendamt wenden für eine betreuung.Die vom Jugendamt haben auch gesagt das es vo der arge unverschämt sei,bei einem wechselschicht job zu erwarten,mein kind von a nach b zu geben nur um ein paar euro dazu verdienen, ich sprech ja hier nicht vo einem job der gut bezahlt wurde;noch keine 5euro netto die std!Ist schliesslich nicht gut bezahlt!Da kann ich mir auch nen 400basis job suchen, an der lohnabrechnung,hätte sich da nicht viel verändert und zeitlich hätte ich und meine tochter auch was davon gehabt.Das sieht die arge anders hauptsache man geht arbeiten wie und wo man die kinder unterbekommt juckt die dabei gänzlich garnicht.Ich komm beruflich aus der gastronomie und die arbeitzzeiten sind mit kleinkind als alleierziehende nicht mehr machtbar ,daher hab ich mich nach einer umschulung oder einer zweiten ausbildung umgesehen und auch was bekommen ich werde jetzt eine 2jährige schulische ausbildung in teizeit ab juli 09 anfangen,da kommen die mir jetzt schon von der arge das es nicht reichen wird nur teilzeit absolvieren,ich könnte mir ja ein neben job suchen.Die tun ja gerade so als würde mein kind nicht exestieren oder das sie alt genug sei sich selbst zu versorgen.da sag ich nur danke deutschland!danke herr peter hartz!gerechtigkeit ist wohl nebensache.
trotzdem widerspruch einlegen, der kostet ja nichts. ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass das rechtlich in ordnung ist. sollte widerspruch zurückgewiesen werden, würde ich klage einreichen. nach meinen informationen sind klagen vor dem sozialgericht für alg II-bezieher nicht kostenpflichtig (bitte vorher aber doch noch genau informieren, obs wirklich so ist). auch wenn sie die 30% kürzung irgendwie überstehen, haben sie trotzdem noch ein problem: wer seine hilfebedürftigkeit selbst herbeiführt (oder auch selbst erhöht, falls schon mit job im bezug gewesen) ist zu ersatz der kosten gemäß § 34 sgb II verpflichtet. das heißt, sobald sie irgendwann mal nicht mehr im leistungsbezug stehen, kriegen sie ganz böse post von der arge, wo dann drin steht: sie müssen zich tausen euro zurückzahlen, da sie ihre hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt haben! und die arge ist nicht verpflichtet ihnen jetzt schon von diesem tollen § 34 sgb II zu erzählen... das ist dann doppelt fies.
Hallo Nana: du hast Recht, Klagen vor dem Sozialgericht sind für ALG 2 Empfänger kostenfrei!
Da gibt es nur eines für dich zu machen, sofort zum Rechtsanwalt und Klage einreichen, das kostet dich nichts, du bekommst Prozeskostenhilfe zu 100 % gewährt, vieleicht erreicht dein Rechtsanwalt sogar eine Einstweilige Anornung auf weiterzahlung des gesamten Betrages bis ein Urteil vor liegt, das kann leider bis zu einem Jahr dauern.
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Hier habe ich ein paar muster anträge zusammen gestellt alles rund ums klagen und Anträge für Sozialgericht reicht über Eilanträge ; Widersprüche; Schulgeldbeantragung alles was man braucht um an sein Recht zu kommen. Der Download ist Kostenlos. Kann alles weitergegeben werden das das Amt nicht so weitermachen kann wie es will.
Wenn der Download nicht Funktioniert bitte anschreiben dann verschicke ich es per e-mail.
Zu einem gehen die Links alle nicht und kann zu einem nicht nachvollziehen warum immer mit scharfen geschützen geschossen wird .Jugendamt kann da auch helfen in dem sich mit der Arge in Verbindung gesetzt wird.
Putzfee