Nach einen Urteil vom 19.2.09 Bundesverfassungsgericht Karlsruhe ist das Amt verpflichtet
diese zu erstatten ,aber nur wenn keine andere Anschlußmöglichkeit besteht !!!
Also sofort Antrag stellen,allerdigs brauchen Sie vom Vermieter eine bestätigung das keine andere Anschlußmöglichkeit besteht !
Hoffe das dieser Tip uns ein klein wenig Geld mehr ins immer leere Portmonai bringt !!!
Wie Ihr ja alle wißt werden "die" euch den Tip "nicht " geben !!!